4934/J XXV. GP

Eingelangt am 05.05.2015
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Anfrage

der Abgeordneten Nikolaus Scherak, Christoph Vavrik, Kollegin und Kollegen

an den Bundesminister für Europa, Integration und Äußeres

betreffend betreffend Bericht zur Wirkungsorientierung 2013 zur UG 12

 

Die Haushaltsrechtsreform und insbesondere die zweite Etappe derselben ist mit der Einführung der Wirkungsorientierung als eine der wichtigsten Verwaltungsreformen der vergangenen Jahrzehnte zu verstehen. Mit dieser Reform kommt der Bund dem Anspruch der Bürger_innen nach transparenter Budgetierung einen großen Schritt näher, weil nämlich erstmals konsequent evaluiert werden kann, wie erfolgreich die einzelnen Unternehmungen der Ministerien umgesetzt werden. Außerdem ermöglicht die Wirkungsorientierung, maßgeblich einschätzen zu können, wo die einzelnen Ministerien sowie Obersten Organe ihre Schwerpunkte setzen. Der erste Bericht zur Wirkungsorientierung, vorgelegt vom Bundeskanzleramt, eröffnet in Bezug auf das Screening der Prioritätensetzung der Ministerien und Obersten Organe sowie die Umsetzung dieser Prioritäten neue Möglichkeiten zur Evaluierung der politischer Verantwortlichkeit.

So folgt Österreich einem internationalen Trend, nämlich weg von einer inputorientierten hin zu einer wirkungsorientierten Verwaltungssteuerung, wie im Bericht ebenfalls angeschnitten wird. Ebenfalls wird thematisiert, dass sich die österreichische Verwaltung erst im Anfangsstadium dieses Prozesses befindet, was insofern relevant ist, als dass gerade jetzt kritisch betrachtet werden sollte, in welcher Hinsicht hier noch Optimierungsbedarf besteht. Die einzelnen Ministerien sowie Obersten Organe sind sowohl für die Vorlage als auch für die Evaluierung der jeweiligen Wirkungsziele verantwortlich. Dementsprechend ist es essentiell, im Sinne einer konsequenten Kontrolle die Ergebnisse des Berichts im Detail zu monitoren. Jedoch ist nicht nur die jeweilige Evaluierung für eine kritische Betrachtung relevant, sondern außerdem die konkreten Wirkungsziele, die dieser zu Grunde liegen.

Das Bundesministerium für Europa, Integration und Äußeres wurde auf Basis der Budgetuntergliederung UG 12 evaluiert. Die Wirkungsziele wurden teilweise, überwiegend, zur Gänze bzw. überplanmäßig erreicht. Zwar stellt der erste Bericht zur Wirkungsorientierung dem Bundesministerium für Europa, Integration und Äußeres somit ein relativ gutes Zeugnis aus, jedoch ergeben sich sowohl hinsichtlich der Wirkungsziele, als auch der dazu evaluierten Indikatoren und Kennzahlen weiterführende Fragen, die sich insbesondere auf die Qualität der Indikatoren bzw. Kennzahlen beziehen.

Aus diesem Grund stellen die unterfertigten Abgeordneten nachstehende

Anfrage:

 

1.    In Bezug auf die UG 12 Äußeres und das zugehörige Wirkungsziel 12.1 "Optimierung der Hilfestellung für in Not geratene Östereicher_innen im Ausland sowie der Betreuung der ständig im Ausland lebenden Österreicher_innen" und die zugehörigen Kennzahlen "Aurufe von relevanten Webinhalten für AÖ/ö. Reisende" und "Anzahl der von der Bürgerservice-Hotline betreuten Anrufe" wurde festgestellt, dass dieses Ziel zur Gänze bzw. überplanmäßig erreicht wurde. Aus der Auswahl der Kennzahlen sowie aus den gesetzten Maßnahmen leiten sich folgende Fragen ab:

a.    In den Erläuterungen der Entwicklung der Kennzahl "Anzahl der Internetaufrufe betreffend die für Auslandsösterreicher_innen (AÖ) sowie österreichische Reisende relevante Webinhalte" wird vermerkt, dass die zu erfassenden Webinhalte neu definiert wurden (Reiseinformation, Auslandsösterreicher, Notfälle im Ausland, Pass und Visum, Reisewarnungen). Ist eine erneute Überarbeitung dieser Webinhalte geplant?

                                  i.    Wenn ja - inwiefern? Welche Kriterien werden berücksichtigt und welche zusätzlichen Informationen sollen eingebaut werden?

                                ii.    Wenn nein, wieso nicht?

b.    Warum ist die Kennzahl "Anzahl der von der Bürgerservicehotline betreuten Anrufe", die hinsichtlich der Maßnahme 1 "Optimierung des konsularischen Krisen- und Katastrophenmanagements" vorgesehen ist, aus der Sicht des BMEIA ausreichend, um das Wirkungsziel zu erfüllen?

                                  i.    Wenn ja, weshalb?

c.    Inwiefern und in welchen zeitlichen Abständen kommt es zu einer Evaluierung der Bürgerservicehotline?

d.    Ist abgesehen von den bereits vorhandenen Unterstützungsleistungen für Bürger_innen (Homepage und Bürgerservicetelefon) geplant, weitere Unterstützungsmöglichkeiten zu entwickeln?

 

                                  i.    Wenn ja, welche?

e.    Ist eine Überarbeitung dieses Wirkungsziels, insbesondere auch eine Erweiterung der Kennzahlen, Indikatoren und Maßnahmen, angedacht?

                                  i.    Wenn ja, inwiefern?

 

2.    In Bezug auf die UG 12 Äußeres und das zugehörige Wirkungsziel 12.2 "Sicherstellung österreichischer Interessen in den Bereichen Außen-, Europa-, Sicherheitspolitik und in Wirtschaftsfragen; Stärken von Frauen/Kinderrechten" und die zugehörigen Kennzahlen "Vorbereitete Staatsbesuche/Arbeitstreffen oberster Staatsorgane", "Initiativen im Rahmen von europäischen und internationalen Foren", "Initiativen zur Stärkung von Menschen-, Frauen & Kinderrechten", "Maßnahmen zur Förderung österreichischer Wirtschaftsinteressen gegenüber Drittländern" und "Vergabe der Fördermittel im Einklang mit außenpolitischen Schwerpunkten" wurde festgestellt, dass dieses Ziel überwiegend, zur Gänze bzw. überplanmäßig erreicht wurde. Aus der Auswahl der Kennzahlen sowie aus den gesetzten Maßnahmen leiten sich folgende Fragen ab:

a.    Bezugnehmend auf die Kennzahl "Anzahl der Initiativen zur Stärkung der Menschenrechte, insbesondere der Rechte von Frauen und Kindern", die für das Jahr 2013 mit 31 beziffert und somit als überplanmäßig erreicht eingestuft werden kann - um welche konkreten Initiativen handelte es sich hierbei konkret?

 

                                  i.    Welche betrafen insbesondere die Rechte von Frauen?

                                ii.    Welche betrafen insbesondere die Rechte von Kindern?

b.    Die Kennzahl "Anzahl von Maßnahmen zur Förderung österreichischer Wirtschaftsinteressen gegenüber Drittländern" zählt beispielsweise Vorsprache bei Behörden und Beratung von Firmen auf; welche Maßnahmen sind hierunter noch zu subsumieren?

                                  i.    Wieso kommt es zu keiner ambitionierteren Zielsetzung für das Jahr 2014, zeigt doch der Istzustand des Jahres 2013 eine positive Abweichung von 579?

 

c.    Ist eine Überarbeitung dieses Wirkungsziels, insbesondere auch eine Erweiterung der Kennzahlen, Indikatoren und Maßnahmen, angedacht?

                                  i.    Wenn ja, inwiefern?

3. In Bezug auf die UG 12 Äußeres und das zugehörige Wirkungsziel 12.3 "Weiterer Ausbau des Standortes Österreich als Amtssitz und Konferenzort sowie der Beziehungen zu den Internationalen Organisationen und Institutionen sowie deren Repräsentant_innen in Österreich" und die zugehörigen Kennzahlen "Anzahl der Internationalen Organisationen und Institutionen mit Sitz in Österreich", "Unterstützte Botschaften aus Entwicklungsländern", "Konferenztage der in Österreich ansässigen Internationalen Organisationen" und "organisierte/unterstützte internationale Konferenzen in Österreich" wurde festgestellt, dass dieses Ziel teilweise, zur Gänze bzw. überplanmäßig erreicht wurde. Aus der Auswahl der Kennzahlen sowie aus den gesetzten Maßnahmen leiten sich folgende Fragen ab:

a.    Bezugnehmend auf die Kennzahl "Anzahl der Internationalen Organisationen und Institutionen mit Sitz in Österreich": gibt es momentan Pläne bzw werden dementsprechende Gespräche oder Verhandlungen geführt, die sich auf den Ausbau Österreichs als Sitz Internationaler Organisationen und Institutionen beziehen?

b.    Die Erläuterung der Entwicklung zur Kennzahl "Anzahl der im Rahmen des Ansiedelungsprojekts unterstützten Botschaften aus Entwicklungsländern" geben an, dass der Zielzustand 2013 durch Auslaufen der zeitlich befristeten Unterstützungsleistungen für drei Botschaften aus Entwicklungsländern nicht in vollem Umfang erreicht werden konnte (Abweichung: -3). Gibt es nunmehr Vereinbarungen, die erneute Unterstützungsleistungen an diese Länder vorsehen?

 

                                  i.    Wenn ja, in welcher Höhe?

                                ii.    Wenn nein, welche anderen Länder kommen in diesem Zusammenhang von Österreich Unterstützungsleistungen zu und für jeweils wie lange sind diese Unterstützungsleistungen vorgesehen?

c.    Hinsichtlich der Maßnahme 1 "Organisation und Unterstützung von Konferenzen zur Weiterentwicklung außenpolitischer Prioritäten mit Schwerpunkt Abrüstung und nukleare Sicherheit, Energie, Schutze der Menschenrechte und dem interreligiösen Dialog": bleiben die vorgesehenen Schwerpunkte bestehen oder kommt es ist in Zukunft eine Anpassung geplant?

                                  i.    Wenn ja, in welche Richtung bzw unter welcher neuen Schwerpunktsetzung?

 

d.    Ist eine Überarbeitung dieses Wirkungsziels, insbesondere auch eine Erweiterung der Kennzahlen, Indikatoren und Maßnahmen, angedacht?

                                  i.    Wenn ja, inwiefern?

4.    In Bezug auf die UG 12 Äußeres und das zugehörige Wirkungsziel 12.4 "Verringerung der Armut, Festigung von Frieden und menschlicher Sicherheit, Erhaltung der Umwelt in den Partnerländern unter Berücksichtigung der Geschlechtergleichstellung und Menschen mit Behinderung"" und die zugehörigen Kennzahlen "Vorhaben: Wasserzugang, Einkommensschaffung, Armutsverringerung", "Anteil der Projekte der OEZA zur Förderung der Gleichstellung", "Übereinstimmung der OEZA Qualitätskriterien mit budgetierten Mitteln" und "Übereinstimmung Landesstrategie mit Entwicklungsplan (KOS, GE, ARM)" wurde festgestellt, dass dieses Ziel teilweise, überwiegend, zur Gänze bzw. überplanmäßig erreicht wurde. Aus der Auswahl der Kennzahlen sowie aus den gesetzten Maßnahmen leiten sich folgende Fragen ab:

 

a.    Um welche in der Kennzahl "Anteil der Programme/Projekte der OEZA zur Förderung der Gleichstellung von Frauen und Männern" implementierten Programme/Projekte zur Förderung der Gleichstellung von Frauen und Männern handelte es sich im Jahr 2013 konkret?

b.    Hinsichtlich der Kennzahl "Die für die Finanzierung von neuen und laufenden Projekten im Jahr 2013 budgetierten operativen Mittel sind in Übereinstimmung mit den für die OEZA gültigen Qualitätskriterien zum Jahresende umgesetzt" wird in der Erläuterung der Entwicklung die geringe Ausschöpfung des Budgets auf Verzögerungen bei Projektimplementierungen, Berichtslegungen der Vertragspartner und Prüfung von Abrechnungen zurückgeführt. Wie wird dieser geringen Ausschöpfung im Jahr 2014 vorgebeugt?

c.    Maßnahme 1 lautet: "Durchführung und Förderung on Projekten und Programmen der Armutsminderung in den Schwerpunktländern der Österreichischen Entwicklungszusammenarbeit (OEZA)" - welche konkreten Projekte und Programme wurden von Österreich durchgeführt und gefördert?

d.    Da Maßnahme 2 die Einbeziehung der Partnerländer der OEZA in die Erstellung von Landesstrategien vorsieht, um deren Mitverantwortung für die Umsetzung dieser Strategien sicherzustellen: welche Länder, außer Georgien, Armenien und Kosovo, werden in Zukunft in die Erstellung von Landesstrategien einbezogen werden?

e.    In den Erläuterungen zu Maßnahme 3 "Förderung von Projekten für Frauen, Kinder und Menschen mit Behinderungen durch die OEZA", Kennzahl "Anteil der Programme/Projekte der OEZA zur Förderung der Gleichstellung von Frauen und Männern" ist in den Erläuterungen der Entwicklung vorgesehen, dass ein Kapazitätsentwicklungs/Trainingsplan entwickelt und kommuniziert wurde - inwiefern wurde dieser implementiert und evaluiert?

f.      Ist eine Überarbeitung dieses Wirkungsziels, insbesondere auch eine Erweiterung der Kennzahlen, Indikatoren und Maßnahmen, angedacht?

                                  i.    Wenn ja, inwiefern?

 

5.    In Bezug auf die UG 12 Äußeres und das zugehörige Wirkungsziel 12.5 "Prägung eines innovativ-kreativen Österreichbildes; Fokus auf den europäischen Grundsatz "Einheit in der Vielfalt" und den interkulturellen/interreligiösen Dialog" und die zugehörigen Kennzahlen "Veranstaltungen von österreichischen Auslandkulturinstitutionen", "Erhöhung des Frauenanteils an Präsentationen von Künstler_innen/Wissenschaftler_innen im Ausland", "Anzahl der Orte, an denen Veranstaltungen durchgeführt werden" und "Kooperationspartner für kulturelle/wissenschaftliche Projekte im Ausland" wurde festgestellt, dass dieses Ziel überplanmäßig erreicht wurde. Aus der Auswahl der Kennzahlen sowie aus den gesetzten Maßnahmen leiten sich folgende Fragen ab:

a.    Wie stellt sind die in der Gesamtbeurteilung des Wirkungsziels erwähnte Schwerpunktsetzung dar?

b.    Ist eine Überarbeitung dieses Wirkungsziels, insbesondere auch eine Erweiterung der Kennzahlen, Indikatoren und Maßnahmen, angedacht?

                                  i.    Wenn ja, inwiefern?