4937/J XXV. GP

Eingelangt am 06.05.2015
Dieser Text wurde elektronisch übermittelt. Abweichungen vom Original sind möglich.

Anfrage

der Abgeordneten Wolfgang Zinggl, Freundinnen und Freunde an Bundesminister für Kunst und Kultur, Verfassung und Medien

betreffend Transparente Aufschlüsselung von Volksgruppenförderungen

BEGRÜNDUNG

Die Berichte über die Volksgruppenförderung des Bundeskanzleramtes werfen Fragen zum Umgang mit nichtausgeschöpften Töpfen und Zweckwidmungen auf. Die Volksgruppenförderung dient laut §8 VoGrG dazu „Maßnahmen und Vorhaben zu fördern, die der Erhaltung und Sicherung des Bestandes der Volksgruppen, ihres Volkstums sowie ihrer Eigenschaften und Rechte dienen“. Offenbar werden immer wieder Volksgruppengelder für Parteifunktionäre verwendet. Das lässt zumindest die Förderungszuweisung an ein Präsidium von SP-Funktionären vermuten. Möglicherweise handelt es sich beim Präsidium von SP-Funktionären aber auch um eine neue, bislang noch nicht anerkannte Volksgruppe.

Die unterfertigenden Abgeordneten stellen daher folgende

ANFRAGE

1)    Weshalb erfolgte die parlamentarische Behandlung der Volksgruppenförderberichte der Jahre 2011, 2012 und 2013 erst im Jahre 2015?

 

2)    Plant das Bundeskanzleramt künftig die Volksgruppenförderberichte des Letztjahres dem Parlament zeitnaher vorzulegen? Falls ja, in welchen Abständen? Falls nein, weshalb nicht?

 

3)    Wie konnte es zur mangelnden Ausschöpfung der „sonstigen Zuschüsse“ aus der Volksgruppenförderung 2011 kommen (172.510 € statt der zur Verfügung stehenden 224.000 €)? Bitte um Aufschlüsselung der 2012 in dieser Sparte gestellten Förderanträge.

 

4)    Wie konnte es zur mangelnden Ausschöpfung der „sonstigen Zuschüsse“ aus der Volksgruppenförderung 2011 kommen (188.734 € statt der zur Verfügung stehenden 224.000€)? Bitte um Aufschlüsselung der 2011 in dieser Sparte gestellten Förderanträge.

 

5)    Wie konnte es zur mangelnden Ausschöpfung der „interkulturellen Projektförderungen“ aus der Volksgruppenförderung 2011 kommen (82.124 € statt der zur Verfügung stehenden 100.000 €)? Bitte um Aufschlüsselung der 2011 in dieser Sparte gestellten Förderanträge.

 

6)     Wie konnte es zur mangelnden Ausschöpfung der „sonstigen Zuschüsse“ aus der Volksgruppenförderung 2012 kommen (172.510 € statt der zur Verfügung stehenden 224.000 €)? Bitte um Aufschlüsselung der 2012 in dieser Sparte gestellten Förderanträge.

 

7)     Wie konnte es zur mangelnden Ausschöpfung der "interkulturellen Projektförderung" 2012 kommen (55.200 € statt der zur Verfügung stehenden 100.000 €)? Bitte um Aufschlüsselung der 2012 in dieser Sparte gestellten Förderanträge.

 

8)    Wie konnte es zur mangelnden Ausschöpfung der „sonstigen Zuschüsse“ aus der Volksgruppenförderung 2013 kommen (149.000 € statt der zur Verfügung stehenden 224.000 €)? Bitte um Aufschlüsselung der 2013 in dieser Sparte gestellten Förderanträge.

 

9)    Wie konnte es zur mangelnden Ausschöpfung der "interkulturellen Projektförderungen" 2013 kommen (79.740 € statt 100.000 €)? Bitte um Aufschlüsselung der 2013 in dieser Sparte gestellten Förderanträge.

 

10) Was geschah mit den nichtausgeschöpften Geldern der "sonstigen Zuschüsse" sowie der "interkulturellen Projektförderung" jeweils nach den Jahren 2011, 2012 und 2013? Wurden diese im jeweils darauffolgenden Jahr wieder der Volksgruppenförderung zugeführt? Falls nein, weshalb nicht?

 

11) Wurden auch 2014 Fördermitteltöpfe der Volksgruppen nicht voll ausgeschöpft? Wenn ja, welche und wieviel ist zurückgeblieben?

 

12) Was geschieht mit diesen nichtausgeschöpften Volksgruppenfördermitteln?

 

13) Werden die Volksgruppen von der Nichtausschöpfung vor Ablauf des jeweiligen Förderjahres noch in Kenntnis gesetzt, um ihnen eine weitere Antragstellung zu ermöglichen?

 

14) Nach welchen Kriterien und Ausschreibungsbedingungen werden Gelder aus den Töpfen "sonstige Zuschüsse" sowie "interkulturelle Projektförderung" genehmigt bzw. ausgeschüttet?

 

15) Warum wurden die zurückgebliebenen Gelder nicht in das jeweils nächstjährige Volksgruppenförderbudget eingespeist, zumal das Volksgruppenförderungsbudget seit zwanzig Jahren konstant geblieben und aufgrund der Inflation real deutlich weniger geworden ist?

 

16) Wofür erhielt das „Präsidium der SPÖ-Mandatare kroatischer und gemischtsprachiger Gemeinden“ zwischen 2011 und 2013 Zuwendungen aus der kroatischen Volksgruppenförderung in der Höhe von 83.000 €?

 

17) Welche Förderungen, aufgeschlüsselt nach Jahr und Betrag, hat das Präsidium der SPÖ-Mandatare kroatischer und gemischtsprachiger Gemeinden seit der Existenz von Volksgruppenförderungen bislang erhalten?

 

18) Hat das Präsidium der SPÖ-Mandatare auch für 2015 ein Ansuchen auf Förderung aus dem Topf der kroatischen Volksgruppen gestellt und wenn ja, in welcher Höhe?

 

19) Was waren die „volksgruppenfördernden“ Maßnahmen dieses Präsidiums, für die 2011, 2012 bzw. 2013 das Geld verwendet wurde?

 

20) Welche „volksgruppenfördernden“ Maßnahmen wurden ausschließlich (ohne Kooperation mit anderen Volksgruppeorganisationen) vom Präsidium durchgeführt?

 

21) Wie wurde die Verwendung der Gelder für SPÖ-PolitikerInnen evaluiert und was ergab die Evaluierung?

 

22) Inwiefern entspricht das „Präsidium der SPÖ-Mandatare kroatischer und gemischtsprachiger Gemeinden“ der in §9 Abs. 2 VoGrG vorgesehenen Rechtsform (Verein, Stiftung, Fonds)?

 

23) Sind die SPÖ-MandatarInnen des o.g. Präsidiums eine Volksgruppenorganisation?

 

24) Welche Rechtsform hat das „Präsidium der SPÖ-Mandatare kroatischer und gemischtsprachiger Gemeinden“?

 

25) Welche SPÖ-MandatarInnen sind Mitglieder in der „Arbeitsgemeinschaft österreichischer Volksgruppen in der SPÖ“, die 2011-2013 eine Förderung von insgesamt 4.500 € aus den slowenischen Volksgruppengeldern nach dem VoGrG erhielt?

 

26) Wofür genau erhielt die „Arbeitsgemeinschaft österreichischer Volksgruppen in der SPÖ“ zwischen 2011 und 2013 Zuwendungen aus der slowenischen Volksgruppenförderung in der Höhe von 4.500 €?

 

27) Welche Förderungen, nach Jahr und Betrag aufgeschlüsselt, hat die „Arbeitsgemeinschaft österreichischer Volksgruppen in der SPÖ“ seit der Existenz von Volksgruppenförderungen bislang erhalten?

 

28) Hat die „Arbeitsgemeinschaft österreichischer Volksgruppen in der SPÖ“ auch für 2015 ein Ansuchen auf Förderung aus dem Topf der slowenischen Volksgruppen gestellt und wenn ja, in welcher Höhe?

 

29) Was waren die „volksgruppenfördernden“ Maßnahmen dieser Arbeitsgemeinschaft 2011, 2012 bzw. 2013, für die das Geld verwendet wurde?

 

30) Welche „volksgruppenfördernden“ Maßnahmen wurden ausschließlich (ohne Kooperation mit anderen Volksgruppenorganisationen) von der „Arbeitsgemeinschaft österreichischer Volksgruppen in der SPÖ“ durchgeführt?

 

31) Wie wurde die Verwendung der Gelder für die „Arbeitsgemeinschaft österreichischer Volksgruppen in der SPÖ“ evaluiert und was ergab die Evaluierung?

 

32) Inwiefern entspricht die „Arbeitsgemeinschaft österreichischer Volksgruppen in der SPÖ“ der in §9 Abs. 2 VoGrG vorgesehenen Rechtsform (Verein, Stiftung, Fonds)?

 

33) Sind die SPÖ-MandatarInnen der o.g. Arbeitsgemeinschaft eine Volksgruppenorganisation?

 

34) Welche Rechtsform hat die „Arbeitsgemeinschaft österreichischer Volksgruppen in der SPÖ“?

 

35) Welche KommunalpolitikerInnen bilden die sogenannte „Arbeitsgemeinschaft kroatischer Kommunalpolitiker im Burgenland“, die 2011-2013 eine Förderung von insgesamt 179.000 € aus den kroatischen Volksgruppengeldern nach dem VoGrG erhielt?

 

36) Wofür genau erhielt die „Arbeitsgemeinschaft kroatischer Kommunalpolitiker im Burgenland“ zwischen 2011 und 2013 Zuwendungen aus der kroatischen Volksgruppenförderung in der Höhe von 179.000 €?

 

37) Welche Förderungen, nach Jahr und Betrag aufgeschlüsselt, hat die „Arbeitsgemeinschaft kroatischer Kommunalpolitiker im Burgenland“ seit der Existenz von Volksgruppenförderungen bislang erhalten?

 

38) Hat die „Arbeitsgemeinschaft kroatischer Kommunalpolitiker im Burgenland“ auch für 2015 ein Ansuchen auf Förderung aus dem Topf der kroatischen Volksgruppen gestellt und wenn ja, in welcher Höhe?

 

39) Was waren die „volksgruppenfördernden“ Maßnahmen dieser Arbeitsgemeinschaft 2011, 2012 bzw. 2013, für die das Geld verwendet wurde?

 

40) Welche „volksgruppenfördernden“ Maßnahmen wurden ausschließlich (ohne Kooperation mit anderen Volksgruppenorganisationen) von der „Arbeitsgemeinschaft kroatischer KommunalpolitikerInnen im Burgenland“ durchgeführt?

 

41) Wie wurde die Verwendung dieser Gelder für ÖVP-Kommunalpolitiker am Ende des Förderjahres 2013 evaluiert und was ergab die Evaluierung?

 

42) Inwiefern entspricht die „Arbeitsgemeinschaft kroatischer Kommunalpolitiker im Burgenland“ der in §9 Abs. 2 VoGrG vorgesehenen Rechtsform (Verein, Stiftung, Fonds)?

 

43) Sind die ÖVP-MandatarInnen der o.g. Arbeitsgemeinschaft eine Volksgruppenorganisation?

 

44) Welche Rechtsform hat die „Arbeitsgemeinschaft kroatischer Kommunalpolitiker im Burgenland“?

 

45) Werden Sie sich dafür einsetzen, dass es in Zukunft zu keiner Förderung parteinaher Vereine nach dem VoGrG mehr kommt?

 

46) Weshalb erfolgt bisweilen eine Zuweisung zweier separater Volksgruppenförderungen an denselben Fördernehmer im selben Förderjahr, wie zB an den Kroatischer Presseverein (2012 eine Zuweisung mit 103.700 € und eine weitere Zuweisung mit 39.500 €)?

 

47) Wie hoch ist die Inflation der Volksgruppenförderung, die aufgrund der Nichtanpassung seit zwanzig Jahren fortschreitet, in Prozent und Euro?

 

48) Sind seitens des Bundeskanzleramts sogenannte "One-Stop, One-Shop Verfahren" angedacht, um die Bewerbung um Fördermittel und Vergabe von für Volksgruppenvereine einfacher und transparenter zu machen?