4941/J XXV. GP

Eingelangt am 07.05.2015
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Anfrage

 

der Abgeordneten Albert Steinhauser, Tanja Windbüchler-Souschill, Freundinnen und Freunde an den Bundesminister für Finanzen

betreffend Durchsetzung der Wirtschaftssanktionen gegen den Iran

BEGRÜNDUNG

 

Die Menschenrechtslage hat sich im Iran unter Präsident Rouhani verschlechtert statt verbessert. Für 2014 melden iranische Menschenrechtsorganisationen mindestens 750 Hinrichtungen, was die höchste jährliche Zahl seit mehr als 15 Jahren bedeutet. Das iranische Nuklearwaffen- und Raketenprogramm, das den Frieden der gesamte Region gefährdet und für Israel eine existenzielle Bedrohung darstellt, wird ebenso wie die seit 36 Jahren andauernde Unterdrückung der iranischen Bevölkerung und die Unterstützung des globalen Terrors aus den Gewinnen des Außenhandels finanziert. Die UN- und EU-Wirtschaftssanktionen sind eine unmittelbare Reaktion darauf. Auch nach dem am 20. Jänner 2014 in Kraft getretenen Interimsabkommen von Genf blieben die überwiegende Mehrheit der Sanktionen gegen den Iran in Kraft, insbesondere im Erdgas- und Erdölbereich. Daher gilt es sicherzustellen, dass die weiterhin bestehenden Sanktionen konsequent durchgesetzt werden Zudem hat die Öffentlichkeit ein Recht darauf zu erfahren, welche Kosten aufgrund von trotz Sanktionen getätigter Iran-Geschäfte entstehen.

Die unterfertigenden Abgeordneten stellen daher folgende

ANFRAGE

 

1. In welchem Umfang wurden Iran-Exporte 2014 in Österreich mit Exportgarantien abgesichert?

2. Wie viele österreichische Firmen, die sich über das staatliche Exportservice für ihre Iran-Geschäfte versichert haben, mussten 2014 von der Kontrollbank entschädigt werden?

3. Wie hoch waren diese Schadenszahlungen in Sachen Iran-Geschäfte?

4. Gibt es darüber hinaus anerkannte, aber noch nicht ausbezahlte Iran-Haftungsfälle?