4942/J XXV. GP

Eingelangt am 07.05.2015
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Anfrage

 

der Abgeordneten Albert Steinhauser, Tanja Windbüchler-Souschill, Freundinnen und Freunde an den Bundesminister für Justiz

betreffend Durchsetzung der Wirtschaftssanktionen gegen den Iran

BEGRÜNDUNG

Die Menschenrechtslage hat sich im Iran unter Präsident Rouhani verschlechtert statt verbessert. Für 2014 melden iranische Menschenrechtsorganisationen mindestens 750 Hinrichtungen, was die höchste jährliche Zahl seit mehr als 15 Jahren bedeutet. Das iranische Nuklearwaffen- und Raketenprogramm, das den Frieden der gesamte Region gefährdet und für Israel eine existenzielle Bedrohung darstellt, wird ebenso wie die seit 36 Jahren andauernde Unterdrückung der iranischen Bevölkerung und die Unterstützung des globalen Terrors aus den Gewinnen des Außenhandels finanziert. Die UN- und EU-Wirtschaftssanktionen sind eine unmittelbare Reaktion darauf. Auch nach dem am 20. Jänner 2014 in Kraft getretenen Interimsabkommen von Genf blieben die überwiegende Mehrheit der Sanktionen gegen den Iran in Kraft, insbesondere im Erdgas- und Erdölbereich. Daher gilt es sicherzustellen, dass die weiterhin bestehenden Sanktionen konsequent durchgesetzt werden.

Die unterfertigenden Abgeordneten stellen daher folgende

ANFRAGE

 

1. Gab oder gibt es in den Jahren 2014 und 2015 bis dato hinsichtlich der Verletzung von Sanktionsbestimmungen bei Iran-Exporten Gerichtsverfahren in Österreich?

2. Falls ja, um welche Fälle handelt es sich?

3. Ist es      zu      Verurteilungen   auf    Grund        der    Verletzung von Sanktionsbestimmungen gekommen?

4. Wenn ja, welche Bestimmungen wurden verletzt und um welche für den Export in den Iran verbotenen Güter handelt es sich?