4948/J XXV. GP

Eingelangt am 07.05.2015
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind möglich.

Anfrage

der Abgeordneten Erwin Spindelberger

und GenossInnen

an den Bundesminister für Justiz

betreffend „Insolvenzverfahren - Zahlungsausfälle Finanz- und Sozialversicherungsträger - Wirtschaftsdelikte 2013-2014"

 

Die Anfrage „Insolvenzen - Zahlungsausfälle Finanz und Sozialversicherungsträger - Wirtschaftsdelikte (2013-2014)“ 15601/J, XXVI.GP wurde zuletzt am 25. September 2013 beantwortet (15268/AB, XXIV. GP). Um aktuelle Daten zu erhalten, richten die unterzeichneten Abgeordneten an den Bundesminister für Justiz nachstehende

 

Anfrage:

 

1.     Wie viele Konkursanträge wurden in den Jahren 2013 bis 2014 in Österreich gestellt (bitte um Aufschlüsselung auf Jahre und Landesgerichte)?

2.     Wie viele Insolvenzverfahren wurden in den Jahren 2013 bis 2014 in Österreich eröffnet (bitte um Aufschlüsselung auf Jahre und Landesgerichte)?

3.     Wie viele Konkursanträge wurden in den Jahren 2013 bis 2014 von der Finanz- bzw. den Gebietskrankenkassen oder anderen Sozialversicherungsträgern gestellt (bitte um Aufschlüsselung auf Jahre sowie Finanz und Sozialversicherungsträger)?

4.     Wie viele Insolvenzverfahren wurden in den Jahren 2013 bis 2014 nach einem Antrag der Finanz bzw. Gebietskrankenkassen oder anderen Sozialversicherungsträgern eröffnet (bitte um Aufschlüsselung auf Jahre und Landesgerichte)?

5.     In wie vielen Fällen wurden in den Jahren 2013 bis 2014 die Konkursakten von Insolzvenzrichterlnnen nach der Konkurseröffnung an die Staatsanwaltschaft zur strafrechtlichen Prüfung (z.B. hinsichtlich Kridadelikte) weitergeleitet (bitte um Aufschlüsselung auf Jahre und Landesgerichte)?

6.     In wie vielen Fällen kam es in den Jahren 2013 bis 2014 dadurch zu strafrechtlichen Ermittlungen durch die zuständige Staatsanwaltschaft (bitte um Aufschlüsselung auf Jahre und Staatsanwaltschaften)?

7.     Zu welchem Ergebnis führten diese strafrechtlichen Ermittlungen und in wie vielen Fällen wurde in den Jahren 2013 bis 2014 durch die Staatsanwaltschaft eine Anklage erhoben (bitte um Aufschlüsselung auf Jahre und Staatsanwaltschaften)?

8.     In wie vielen Fälle kam es zu strafrechtlichen Verurteilungen? Weswegen kam es zu diesen Verurteilungen (bitte um Aufschlüsselung auf Jahre und Gerichte)?

9.     In wie vielen Fällen wurden diese Konkursakten den Insolvenzrichterinnen ohne Prüfung d.h. unbearbeitet (z.B. mit dem Vermerk „zur Kenntnis genommen“) retourniert (bitte um Aufschlüsselung auf Jahre und Staatsanwaltschaften bzw. Landesgerichte)?

10.  Wie viele Konkursanträge wurden in den Jahren 2013 bis 2014 abgewiesen (bitte um Aufschlüsselung auf Jahre und Landesgerichte)?

11.  In wie vielen abgewiesenen Fällen wurden die Konkursakten von den Insolzvenzrichterlnnen nach der Konkurseröffnung an die Staatsanwaltschaft zur strafrechtlichen Prüfung (z.B. hinsichtlich Kridadelikte) weitergeleitet (bitte um Aufschlüsselung auf Jahre und Landesgerichte)?

12.  In wie vielen Fällen kam es in den Jahren 2013 bis 2014 dadurch zu strafrechtlichen Ermittlungen durch die zuständige Staatsanwaltschaft (bitte um Aufschlüsselung auf Jahre und Staatsanwaltschaften)?

13.  Zu welchem Ergebnis führten diese strafrechtlichen Ermittlungen und in wie vielen Fällen wurde in den Jahren 2013 bis 2014 eine Anklage erhoben (bitte um Aufschlüsselung auf Jahre und Staatsanwaltschaften)?

14.  In wie vielen Fälle kam es zu strafrechtlichen Verurteilungen? Weswegen kam es zu diesen Verurteilungen (bitte um Aufschlüsselung auf Jahre, Gerichte und Strafen)?

15.  Führt das Unterbleiben einer Strafverfolgung nicht dazu, dass u.a. der Gläubigerzugriff auf die Organe der Gesellschaft erschwert bzw. dass u.a. der Gläubigerzugriff auf allfällig noch vorhandenes Vermögen - welches nach Expertenmeinung oft an eine sogenannte Nachfolgegesellschaft übertragen wird - erschwert wird?

16.  Führt diese geschilderte Justizpraxis nicht dazu, dass - neben privaten Gläubigern - gerade Finanzämter und Sozialversicherungsträger (wie beispielsweise die GKK's) hohe Zahlungsausfälle im Kauf nehmen müssen?

17.  Wie lange dauerte es in den Jahren 2013 bis 2014 durchschnittlich vom Konkursantrag bis zur Konkurseröffnung bzw. bis zur Abweisung (bitte um Aufschlüsselung auf Jahre und Landesgerichte)?

18.  Welche Nachteile ergeben sich für die Gläubiger aus Ressortsicht durch die lange Dauer bis es zu einer gerichtlichen Entscheidung (d.i. Eröffnung oder Abweisung) kommt?

19.  Ist es richtig, dass durch die Betriebsweiterführung von gescheiterten Unternehmen (d.h. nach der Konkurseröffnung) weitere Rückstände bei den Finanzämtern und den Sozialversicherungsträger auflaufen?

20.  Wie hoch werden seitens des Ressorts die dadurch entstandenen Verluste für die Finanz- und die Sozialversicherungsträger in den letzten drei Jahren geschätzt (Aufschlüsselung auf Jahre)?

21.  Gibt es seitens des Ressorts einen Erlass hinsichtlich der Zusammenarbeit (Aktenlauf) von Gericht und Staatsanwaltschaft sowie zur Bearbeitung von Konkursakten durch die zuständige Staatsanwaltschaft)? Wenn ja, wie lautet dieser?