4955/J XXV. GP

Eingelangt am 08.05.2015
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Anfrage

 

der Abgeordneten Peter Pilz, Freundinnen und Freunde an die Bundesministerin für Inneres

betreffend wirtschaftliche Schädigung durch den Verfassungsschutz

BEGRÜNDUNG

 

Am 12.2.2015 erhielt Herr O., der Verpächter einer Pizzeria in Gmünd, überraschend Besuch vom Verfassungsschutz. Vor versammelter Kundschaft im Mittagsbetrieb befragten ihn die Beamten nach seiner Religion, seinen Kleidungsgewohnheiten und wann er denn beabsichtige, nach Syrien zu fahren.

Wie dem Rechtsanwalt von Herrn O. gegenüber später mitgeteilt wurde, hätten Hinweise von einer Behörde zu einem Einschreiten wegen eines Radikalisierungsverdachts geführt. Wie sich gezeigt hat, war dieser Verdacht völlig unsubstantiiert und Herr O. geriet völlig grundlos in das Visier des Verfassungsschutzes.

Dennoch sind die Folgen des unbeholfenen und unsensiblen Vorgehens der Beamten dramatisch: Herr O. und seine Familie werden auf der Straße offen angefeindet und als Terroristen verunglimpft. Die Kundenfrequenz des Lokal ist dramatisch eingebrochen, was mittlerweile zur Beendigung des Pachtvertrages durch die Pächterin geführt hat. Herr O. steht vor massiven wirtschaftlichen Schwierigkeiten, da er beträchtliche Geldsummen in das Restaurant investiert hat.

 

Die unterfertigenden Abgeordneten stellen daher folgende


 

ANFRAGE

 

1)    Auf welcher Rechtsgrundlage beruhte das Einschreiten der beiden Beamten in Gmünd betreffend Herrn O.?

2)    Weshalb wurde die Befragung des Herrn O. in einer Weise durchgeführt, dass unbeteiligte Dritten den Inhalt des Gesprächs mithören konnten?

3)    Entspricht es den im Bereich des Verfassungsschutzes vorherrschenden Standards, dass ein Radikalisierungsverdacht mit Kleidungsvorlieben begründet wird?

4)    Von welcher Behörde kam der Hinweis auf einen möglichen Radikalisierungsverdacht?

5)    In wie vielen weiteren Fällen haben BVT und LVTs in den Jahren 2014 und 2015 bisher Kontakt mit Personen aufgenommen, um deren Haltung zum radikalen Islamismus zu überprüfen?

6)    In wie vielen dieser Fälle konnte Entwarnung gegeben werden?

7)    In wie vielen dieser Fälle wurden die Personen öffentlich vor Unbeteiligten befragt?

8)    Wie viele Unternehmen sind durch derartiges Auftreten Ihrer Beamten bisher geschädigt worden?

9)    Was werden Sie unternehmen, um die Schädigung an Vermögen und Ansehen, die Herr O. durch die Amtshandlung erlitten hat, wieder gut zu machen?

10) Was werden Sie unternehmen, um derartige Vorfälle für die Zukunft zu vermeiden?

11)  Werden die beiden Beamten weiterhin auf BürgerInnen losgelassen?