4980/J XXV. GP

Eingelangt am 11.05.2015
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind möglich.

Anfrage

der Abgeordneten Ing. Mag. Hubert Kuzdas
und Genossinnen
an die Bundesminister für Finanzen
betreffend „Spekulationsgewinne aus Aktienverkäufen - Kursgewinnsteuer Neu“

 

Mit der AB 15152/XXIV.GP vom 05.09.2013 wurden die Fragen des Fragestellers Abg. z. NR a.D. Mag. Johann Maier zu einer gleichlautenden Anfrage von der damaligen Finanzministerin teilweise u.a. wie folgt beantwortet.

Zu 1:

Die Besteuerung von Einkünften aus Kapitalvermögen wurde im Budgetbegleitgesetz 2011 bzw. im Abgabenänderungsgesetz 2011 mit Inkrafttreten ab 1. April 2012 neu geordnet, systematisiert und auf Substanzgewinne sowie Derivate ausgedehnt. Es werden nunmehr nicht nur Einkünfte aus der Überlassung von Kapital, sondern auch Einkünfte aus realisierten Wertsteigerungen von Wertpapieren sowie aus Derivaten generell besteuert. Diese generelle Besteuerung von Substanzgewinnen aus Kapitalvermögen unabhängig von der Behaltedauer und dem Beteiligungsausmaß erfolgt grundsätzlich im Abzugsweg, wodurch die Erhebung der Einkommensteuer auf Substanzgewinne sichergestellt wird. Zudem werden durch spezielle Regelungen für die Depotentnahme und -übertragung Umgehungen der Substanz-besteuerung vermieden.

Diese neue Besteuerung von realisierten Wertsteigerungen gilt einerseits für Anteile an Körperschaften sowie Fondsanteile, welche nach dem 31. Dezember 2010 angeschafft wurden. Entscheidend für die Besteuerung solcher Anteile ist der Zeitpunkt der Veräußerung. Bei Veräußerungen vor dem 1. April 2012 erfolgte die Besteuerung als Spekulationsgeschäft, bei Veräußerungen nach dem 31. März 2012 greift das neue Besteuerungssystem. Mittels dieser strikten Übergangsfristen sind Veräußerungen von Aktien und Fondsanteilen, die ab dem
1. Jänner 2011 angeschafft wurden bzw. werden, jedenfalls steuerpflichtig.

Alle anderen Kapitalanlagen (vor allem Anleihen und Derivate) unterliegen dem neuen Besteuerungssystem, wenn die Anschaffung nach dem 31. März 2012 erfolgte bzw. erfolgt.

Durch diese Änderungen und insbesondere durch die Übergangsvorschriften wird unter Berücksichtigung des Bankgeheimnisses ausreichend sichergestellt, dass Kursgewinne von Wertpapieren entsprechend versteuert werden

Die unterzeichneten Abgeordneten richten daher an den Bundesminister für Finanzen folgende

Anfrage:

1.   Halten sie jetzt die gesetzlich vorgesehenen Maßnahmen (Budgetbegleitgesetz 2011) für ausreichend, eine vollständige Versteuerung von Kursgewinnen von Wertpapieren und Derivaten sicherzustellen?

2.   Welche Maßnahmen wurden seitens des Ressorts vom Beschluss bis zum Inkrafttreten dieser Bestimmungen dahingehend ergriffen (31. März 2012), damit die Spekulationsgewinne nach der damals geltenden Rechtslage tatsächlich versteuert wurden bzw. werden?

3.   Welche Steuereinnahmen wurden in den Jahren 2010 bis 2014 - unter Berücksichtigung der Neuregelung im Abgabenänderungsgesetz 2011 - durch die korrekte Deklarierung von Spekulationsgewinnen in den Einkommenssteuererklärungen erzielt und eingenommen (Aufschlüsselung auf Jahre)?

4.   Wie hoch waren in diesen Jahren die geschätzten Mindereinnahmen wegen fehlender gesetzeskonformer Deklaration von Spekulationsgewinnen in den Einkommenssteuererklärungen (Aufschlüsselung auf Jahre)?

5.   In wie vielen Fällen kam es in den Jahren (2010 bis 2014) wegen Nichtdeklaration von Spekulationsgewinnen zu Finanzstrafverfahren (Aufschlüsselung der Anzahl auf Jahre)?


 

6.   Zu welchem Ergebnis führten diese Finanzstrafverfahren (Aufschlüsselung auf Jahre)?

7.   Welche Sanktionen und Strafen gab es in diesen Jahren (Aufschlüsselung dieser auf Jahre)?

8.   Wie viele Verfahren sind derzeit noch offen und noch nicht rechtskräftig entschieden?

9.   Wie viele Selbstanzeigen gab es in den letzten vier Jahren wegen Nichtdeklaration von Spekulationsgewinnen in den Steuererklärungen (Aufschlüsselung der Anzahl auf Jahre)?

10.   Wie viele Zahlungen wurden aufgrund dieser Selbstanzeigen in diesen Jahren strafbefreiend geleistet? Wie hoch waren die Beträge (Aufschlüsselung auf die Zahlungen auf Jahre)?