4985/J XXV. GP

Eingelangt am 12.05.2015
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Anfrage

 

der Abgeordneten Mag. Niko Alm, Kollegin und Kollegen

an die Bundesministerin für Inneres

betreffend Vertrauenspersonen

 

In § 54b SPG werden "Menschen, die für eine Sicherheitsbehörde Informationen zur Abwehr gefährlicher Angriffe oder krimineller Verbindungen gegen Zusage einer Belohnung weitergeben", als Vertrauenspersonen bezeichnet - nicht zu verwechseln mit Vertrauenspersonen gemäß § 30 Abs 1 lit b und § 31 Abs 2 Z 8. Es handelt sich um Privatpersonen, die den Sicherheitsbehörden zur sicherheitsheitspolizeilichen Aufgabenerfüllung gemäß § 21 Abs 1 SPG (unter Zusicherung der Vertraulichkeit) über einen längeren Zeitraum hinweg freiwillig Informationen weitergibt, wofür ihr eine Belohnung gewährt werden kann (vgl Weiss in Thanner/Vogl, SPG-Kommentar, NWV, Graz 2013).

Im Rahmen der geltenden Rechtslage ist der Einsatz von Vertrauenspersonen iSd § 54b SPG für die in § 54 SPG geregelten besonderen Ermittlungen unzulässig. Verdeckte Ermittlungen (das sind Ermittlungen durch Personen, die ihren Auftrag weder offen legen noch erkennen lassen, wobei dazu auch nicht den Sicherheitsbehörden angehörende Private beauftragt werden dürfen) sind lediglich im Anwendungsbereich der StPO zur Aufklärung bereits begangener Straftaten sowie durch Angehörige der Sicherheitsbehörden selbst legal möglich.

Sowohl die Vertrauenspersonen gemäß § 54b SPG als auch diejenigen gemäß §§ 129ff StPO werden in der Vertrauenspersonenevidenz gemäß § 54b SPG erfasst.

Diese Regelungen wurden mit der SPG-Novelle 2002 in die Rechtsordnung eingeführt. In den Erl RV (1138 dB XXI. GP) wird als Begründung angeführt: "In der praktischen sicherheitspolizeilichen Tätigkeit kommt es hin und wieder vor, dass Private, die nicht Organe der Sicherheitsbehörden sind, von sich aus der Sicherheitsbehörde Informationen über gefährliche Angriffe oder kriminelle Verbindungen anliefern. In einigen Fällen erfolgt die Weitergabe nur gegen Zusage einer dem 'Wert' der angelieferten Information angemessenen Belohnung".

Im Ministerialentwurf für ein "Polizeiliches Staatsschutzgesetz" (PStSG - 110/ME XXV. GP) wird vorgeschlagen, verdeckte Ermittlungen durch Vertrauenspersonen zukünftig im gesamten Anwendungsbereich des § 54 SPG sowie des PStSG zu ermöglichen.


Eine Evaluierung des seit 2002 möglichen Einsatzes von Vertrauenspersonen als auch von verdeckten Ermittlungstätigkeiten an sich ist bis dato nicht bekannt, insbesondere hinsichtlich der Annahme des seltenen Anwendungsfalles. Eine umfassende Evaluierung der bereits bestehenden Regelungen ist vor einer Neuregelung bzw. Ausweitung jedoch unerlässlich.

Aus diesem Grund stellen die unterfertigten Abgeordneten nachstehende

Anfrage:

 

1.    Wieviele Personen sind derzeit in der Vertrauenspersonenevidenz gemäß § 54b SPG enthalten? Bitte aufzuschlüsseln nach Vertrauenspersonen im Dienste der Strafrechtspflege (§§ 129ff StPO) und solchen, die den Sicherheitsbehörden Informationen weitergeben.

2.    In wievielen Fällen wurden in den Jahren 2003 bis 2014 (bitte nach Jahren aufschlüsseln) verdeckte Ermittlungen gemäß § 54 Abs 3 SPG durchgeführt?

a. Wieviele gefährliche Angriffe wurden dadurch jeweils abgewehrt?

b. Wieviele kriminelle Verbindungen wurden dadurch jeweils abgewehrt?

c. Wieviele Maßnahmen erweiterter Gefahrenerforschung (§ 21 Abs 3 SPG) wurden dadurch jeweils durchgeführt?

3.    Wieviele Vertrauenspersonen wurden in den Jahren 2003 bis 2014 (bitte nach Jahren aufschlüsseln) jeweils selbst einer strafbaren Handlung verdächtigt?
a. Wieviele Vertrauenspersonen sind im EKIS registriert?

b. Gegen wieviele Vertrauenspersonen wurde durch die Sicherheitsbehörden bzw. Strafverfolgungsbehörden ermittelt?

c. Wieviele Vertrauenspersonen sind strafrechtlich verurteilt?

4.    Wievielen der Vertrauenspersonen wurden in den Jahren 2003 bis 2014 (bitte nach Jahren aufschlüsseln) jeweils Belohnungen zugesagt bzw. ausbezahlt?

5.    Welche Summe an Belohnungen wurde in den Jahren 2003 bis 2014 (bitte nach Jahren aufschlüsseln) jeweils insgesamt zugesagt bzw. ausbezahlt?

6.    Wurde im Zeitraum nach 2002 eine Evaluierung der Einsatzmöglichkeiten von Vertrauenspersonen bzw. von verdeckten Ermittlungstätigkeiten durchgeführt?
a. Wenn ja, bitte um Bekanntgabe der Evaluierungsergebnisse.

b. Wenn nein, warum nicht?