4986/J XXV. GP

Eingelangt am 12.05.2015
Dieser Text wurde elektronisch übermittelt. Abweichungen vom Original sind möglich.

Anfrage

 

der Abgeordneten Nikolaus Scherak, Kollegin und Kollegen

an die Bundesministerin für Inneres

betreffend das zweite humanitäre Aufnahmeprogramm Syrien

 

Im Rahmen eines zweiten Aufnahmeprogrammes hat die österreichische Bundesregierung zugesichert, weitere 1.000 syrische Flüchtlinge in Österreich aufzunehmen. Dabei kommen 600 syrische Flüchtlinge über ein UNHCR-Programm nach Österreich; dieses Programm richtet sich an besonders schutzwürdige Personen. Diese zweite Aufnahme startete im Anschluss an das erste syrische Aufnahmeprogramm und ist für 2014 und 2015 geplant. Weitere 400 schutzbedürftige syrische Flüchtlinge, die Familienangehörige in Österreich haben, werden über ein Programm des österreichischen Bundesministeriums für Inneres aufgenommen. Dazu heißt es auf der Website des BMI:

 

"Aufgrund der anhaltend dramatischen Situation erhöht Österreich das Kontingent der syrischen Flüchtlinge im Rahmen der bereits laufenden humanitären Aktion um 1.000 zusätzliche Plätze. Zielgruppe sind vor allem bedrohte Frauen, schutzbedürftige Familien mit Kindern und verfolgte Minderheiten wie Christen.

Das Programm verfolgt wieder einen zweifachen Ansatz. Einerseits werden in Österreich lebende Personen die Möglichkeit haben, 400 besonders schutzbedürftige Familienangehörige nach Österreich zu holen. Andererseits werden 600 Personen berücksichtigt, die vom UN Flüchtlingshilfswerk (UNHCR) vorgeschlagen werden.

Für das Kontingent besonders schutzbedürftiger Familienangehöriger werden zur Hälfte Personenvorschläge für die Berücksichtigung im Rahmen der humanitären Aktion von der Erzdiözese Wien ausgearbeitet, zur anderen Hälfte ist es möglich, für Familienangehörige von 23. Juni bis 7. Juli 2014 Vorschläge von Personen direkt beim Bundesministerium für Inneres einzureichen. Das benötigte Formular wird ab 23. Juni 2014 auf der Homepage des Innenministeriums abrufbar sein.

Grundvoraussetzung zur Berücksichtigung der vorgeschlagenen Personen ist ausnahmslos die Erfüllung aller vorgegebenen Kriterien.

Die Kriterien im Detail:

1.    Zugehörigkeit zur Zielgruppe besonders schutzbedürftiger Personen (Frauen, Familien mit minderjährigen Kindern, verfolgte Minderheiten wie z. B. Christen)

2.    Syrische Staatsangehörigkeit

3.    Familienangehörige mit dauerhaftem Aufenthaltsrecht in Österreich

4.    Bereits erfolgte Flucht aus Syrien zwischen April 2011 und Mai 2014

5.    Derzeitiger Aufenthalt in einem Nachbarstaat Syriens

6.    Möglichkeit zur Feststellung der Identität (Reisepass, Personalausweis, Familienbuch etc.)

7.    Bereitschaft zur sofortigen Ausreise nach Österreich

8.    Flugtauglichkeit

Unabhängig von der Erfüllung der oben genannten Voraussetzungen können keine Personen berücksichtigt werden, die

·        illegal nach Österreich eingereist sind;

·        seit der Flucht einmal oder mehrfach nach Syrien gereist (auch temporär) sind;

·        falsche oder unvollständige Angaben machen;

·        straffällig geworden sind.

Es darf bereits vorab um Verständnis ersucht werden, dass aufgrund des begrenzten Kontingents und des zu erwartenden Interesses auch bei Erfüllung aller Kriterien nicht alle Vorschläge berücksichtigt werden können. Die finale Auswahl der Personen wird ausschließlich auf Basis der klar definierten Kriterien und insbesondere dem besonderen Schutzbedarf der jeweiligen Personen erfolgen.
Bei gleichem Schutzbedarf erfolgt die Berücksichtigung nach dem Zeitpunkt des Einlangens der Vorschläge.

Das Bundesministerium für Inneres geht davon aus, dass bei verfügbaren Mitteln die einmaligen Flugkosten von den Familienangehörigen in Österreich getragen werden und eine Unterbringung bei den Angehörigen erfolgen kann.

 

Aus diesem Grund stellen die unterfertigten Abgeordneten nachstehende

 

Anfrage:

 

1.    Wie viele syrische Flüchtlinge befinden sich aufgrund dieser zweiten humanitären Aktion mittlerweile in Österreich?

2.    Wurde das zugesagte Kontingent (Aufnahme von weiteren 1000 syrischen Flüchtlingen) mittlerweile erfüllt?

a.    Wenn ja, wann?

                                  i.    Wie viele Angehörige religiöser Minderheiten wurden im Zuge dieses Kontingents aufgenommen? Bitte um Aufschlüsselung nach religiösen Minderheiten.

                                ii.    Wie viele Angehörige ethnischer Minderheiten wurden im Zuge dieses Kontingents aufgenommen? Bitte um Aufschlüsselung nach ethnischen Minderheiten.

                               iii.    Wie viele Kinder wurden im Zuge dieses Kontingents aufgenommen?

                               iv.    Wie viele Frauen wurden im Zuge dieses Kontingents aufgenommen?

b.    Wenn nein, weshalb nicht?

c.    Wenn nein, bis wann wird der Erfüllung gerechnet?

3.    Welche weiteren Schritte werden seitens der österreichischen Bundesregierung zudem gesetzt, um größtmöglichen Schutz von Kindern, Frauen sowie religiösen und ethnischen Minderheiten im Syrien-Konflikt zu gewährleisten?

4.    Welche konkreten Maßnahmen werden bzw wurden zur Integrationsunterstützung dieser nach Österreich kommenden syrischen Flüchtlinge getroffen?

a.    Wie weit sind die Vorbereitungen in dieser Hinsicht fortgeschritten?