4988/J XXV. GP

Eingelangt am 12.05.2015
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Anfrage

 

der Abgeordneten Mag. Dr. Matthias Strolz und Kolleg_innen

 

an die Bundesministerin für Bildung und Frauen

 

 

betreffend Ausbildung der Lehrpersonen an Pädagogischen Hochschulen und deren Aufnahmekriterien im Hinblick auf die Arbeit mit Kindern mit internationalem Hintergrund an Schulen der 6-15 jährigen

 

 

Wie Studien zeigen, ist der Erwerb der Zweitsprache Deutsch von Schülerinnen und Schülern mit internationalem Hintergrund sehr stark davon abhängig, wie kompetent der Unterricht, im Speziellen der Deutschunterricht, an Schulen durchgeführt wird. Diese Kompetenz müssen Studierende an den Pädagogischen Hochschulen im Rahmen ihrer Ausbildung erhalten. Aus den Studienplänen der Pädagogischen Hochschulen ist nicht ersichtlich, dass dieser Themenbereich entsprechend umfassend behandelt wird. Insbesondere ist das für jene Hochschulen relevant, die mehrheitlich Lehrpersonen für Schulen in Ballungsräumen (z.B. Wien) ausbilden. Ebenso gilt es, alle anderen Maßnahmen, die zur Qu alitätssteigerung in diesem Bereich gesetzt werden, auf ihre Effektivität zu hinterfragen.

 

 

 

Anfrage:

 

1.        In welchem Stundenausmaß werden die Studierenden der Pädagogischen Hochschulen im Rahmen ihres Studiums für die Arbeit mit Kindern mit internationalem Hintergrund ausgebildet und in welchen Modulen werden dazu welche Lehrveranstaltungen angeboten?


2.        Welche Fachausbildung im Bereich der Linguistik haben Lehrende an den Pädagogischen Hochschulen?

 

3.        Welche Aufnahmekriterien gibt es für Lehrende an den Pädagogischen Hochschulen für den Fachbereich Deutsch sowohl für das Lehramt an Grundschulen als auch an HS/KMS/NMS?

 

4.        Gibt es spezielle Ausbildungen für Lehrpersonen, die an „Brennpunktschulen“ in Ballungsräumen mit überwiegendem Anteil an Schüler_innen mit Migrationshintergrund tätig werden/sind?

 

5.        Erachten Sie die Maßnahmen, die derzeit gesetzt werden, um Schülerinnen und Schülern mit internationalem Hintergrund gute Lernbedingungen zu ermöglichen, für ausreichend?

 

6.        Welche Maßnahmen sind seitens der Schulverwaltung geplant, wenn mit den derzeitigen Maßnahmen die Lernsituation für diese Zielgruppe nicht verbessert werden kann?

 

7.        Wie aus dem Rechnungshofbericht vom 16.4. 2012 hervorgeht, wurde das Kontingent für Sprachkurse im Schuljahr 2009/2010 nur zu 62% ausgeschöpft. Hat sich dieser Anteil in der Zwischenzeit verändert? Warum wurde das Kontingent nicht ausgeschöpft? Welche Maßnahmen wurden ergriffen bzw. sind geplant, um diesen Prozentsatz zu erhöhen?

 

8.        Warum wurde der zweckgebundene Zuschlag für Individualisierung, Begabungs- und Sprachförderung ab dem Schuljahr 2011/12 nicht mehr vorgesehen?

 

9.        Gibt es Daten über den konkreten Personaleinsatz und die Ausgaben für die Fördermaßnahme „Deutsch als Zweitsprache“ an den allgemeinbildenden Pflichtschulen? Falls ja, bitten wir um eine Darstellung eben dieser.

 

10.    Halten Sie die Teilnahme von jährlich rund 5% der Lehrpersonen (RH 2013/6) an einschlägigen Fortbildungsveranstaltungen für ausreichend? Welche Maßnahmen werden zur Erhöhung dieser Quote getroffen?