4994/J XXV. GP
Eingelangt am 13.05.2015
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ANFRAGE
der Abgeordneten Wurm
und weiterer Abgeordneter
an den Bundesminister für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz
betreffend „Fünf-Prozent-Regelung“ bei Smart Meter
Wie kürzlich einer Meldung auf orf.at zu entnehmen ist, soll es nur fünf Prozent der Haushalte möglich sein, den Smart Meter – einen digitalen, intelligenten Stromzähler – tatsächlich abzulehnen.
Konkret sollen in vier Jahren 95 Prozent aller österreichischen Haushalte mit Smart Meter ausgestattet sein. Im Gesetz steht, dass "der Netzbetreiber den Wunsch eines Endverbrauchers, kein intelligentes Messgerät zu erhalten, zu berücksichtigen hat". Die Wünsche, den Smart Meter abzulehnen, würden demnach nur solange berücksichtigt, solange die Netzbetreiber 95 Prozent ihrer Kunden-Haushalte mit Smart Metern ausgestattet haben. Das hieße unterm Strich, höchstens fünf Prozent aller Haushalte können den Smart Meter ablehnen. Dies klingt nach einem Widerspruch, da das Gesetz zwar eine Möglichkeit für den Kunden vorsieht einen Wunsch zu äußern, sich daraus aber kein Rechtsanspruch ableitet.
Auch für die Arbeiterkammer stellt sich hier die Frage, ob Konsumenten, wenn die Quote schon ausgeschöpft ist, den Smart Meter nicht mehr ablehnen können.
In diesem Zusammenhang stellen die unterfertigten Abgeordneten an den Bundesminister für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz folgende
ANFRAGE