4995/J XXV. GP

Eingelangt am 13.05.2015
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ANFRAGE

 

des Abgeordneten Peter Wurm

und weiterer Abgeordneter

an die Bundesministerin für Familien und Jugend

betreffend Rauchverbot für unter 18 Jährige

 

Jugendreferenten wollen nun ein Rauchverbot für unter 18-Jährige prüfen lassen wie aus der APA Meldung (APA0449) vom 29. April 2015 zu entnehmen war. Konkret sollen weitere Einschränkungen bei Verkauf und Konsum von Tabakwaren seitens der Arbeitsgruppe beurteilt werden.

 

Weiters soll eine Arbeitsgruppe zum Thema Rauchen eingesetzt werden: "Auf dieser Grundlage soll eine etwaige gemeinsame Anhebung des Schutzalters auf 18 Jahre sowie entsprechender Begleitmaßnahmen erörtert werden", hieß es in der Aussendung des Landesrates Michael Schickhofer (SPÖ).

 

Schickhofer erklärte, dass voraussichtlich im Oktober 2015 die mit dem Jugendschutz betrauten Referenten unter Führung des Bundes zusammenkommen und das Rauchverbot für Minderjährige detaillierter besprechen werden. Dabei soll diskutiert werden, wie zum einen mit dem Verkauf von Tabakwaren an unter 18-Jährige umgegangen wird, zum anderen auch wie der Konsum geregelt wird: "Wenn das Rauchen Unter-18-Jährigen verboten wird, muss geklärt werden, welche Konsequenzen es bei einem Verstoß gibt. Das ist noch völlig offen".

 

In diesem Zusammenhang richten die unterfertigten Abgeordneten an die Bundesministerin für Familien und Jugend folgende  

 

ANFRAGE

 

1.    Welche Stellung nehmen Sie grundsätzlich zum Thema Rauchverbot für unter 18 Jährige ein?

2.    Aus welchen Personen konkret wird sich die Arbeitsgruppe zusammensetzen und ab welchen Zeitpunkt wird diese eingesetzt werden?

3.    Würden Sie einen entsprechenden Gesetzesvorschlag zur Umsetzung eines Rauchverbotes für unter 18 Jährige unterstützen?


4.    Wenn ja, warum?

5.    Ab welchem Zeitpunkt wäre mit einem entsprechenden Gesetzesvorschlag zu rechnen?

6.    Wie könnte ein entsprechendes Gesetz in Österreich umgesetzt werden?