4997/J XXV. GP

Eingelangt am 13.05.2015
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ANFRAGE

 

des Abgeordneten Wurm

und weiterer Abgeordneter

an den Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft

betreffend EU-Richtlinie hinsichtlich Plastiktütenverbrauch in der EU

Das Europäische Parlament hat eine Richtlinie verabschiedet, die den Verbrauch von dünnen Plastiktüten in der Europäischen Union reduzieren soll. Der jährliche Pro-Kopf-Verbrauch von derzeit etwa 200 dünnen Kunststofftüten soll bis 2019 auf 90 sinken. 2025 soll der Verbrauch dann nur noch bei durchschnittlich 40 Tüten pro Jahr und Bürger liegen.

Die 28 Mitgliedstaaten haben die Wahl zwischen zwei Methoden: Entweder beschließen sie Maßnahmen, die sicherstellen, dass Plastiktüten bis zum 31. Dezember 2018 Verbrauchern nicht umsonst zur Verfügung stehen oder sie beschließen Ziele zur Minderung des Verbrauchs auf 90 Tüten pro Person bis Ende 2019 und auf 40 Tüten pro Person bis Ende 2025 – auch ein Tüten-Pfand könnte angedacht werden.

In der schriftlichen parlamentarischen Anfragebeantwortung (Nr. 112/AB) der Abgeordneten Wendelin Mölzer, Kolleginnen und Kollegen vom 22. November 2013, teilen Sie Folgendes zu den Fragen 1 und 2 mit: Entsprechend den von der EU-Kommission vorgelegten Erläuterungen zur Richtlinie zur Verringerung des Verbrauchs von Kunststofftüten beträgt der jährliche Verbrauch 51 Tragetaschen pro Einwohner und Jahr. Diese Zahl korreliert auch mit der von der ARA-AG auf Basis der entpflichteten Kunststoffverpackungen im Haushaltsbereich geschätzten Masse von 5.000 bis 7.000 t.

In diesem Zusammenhang richten die unterfertigten Abgeordneten an den Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft nachfolgende


ANFRAGE

1.    Welche Position nehmen Sie grundsätzlich zu der neuen EU-Richtlinie betreffend Plastiktütenverbrauch ein?

2.    Wie könnte ein entsprechendes Gesetz in Österreich umgesetzt werden?

3.    Welche der beiden beschriebenen Methoden zur Umsetzung sehen Sie als den gangbareren Weg für Österreich?