5000/J XXV. GP

Eingelangt am 13.05.2015
Dieser Text wurde elektronisch übermittelt. Abweichungen vom Original sind möglich.

ANFRAGE

 

des Abgeordneten Dr. Walter Rosenkranz

und weiterer Abgeordneter

an die Bundesministerin für Bildung und Frauen

 

betreffend unterschiedliche Beginnzeiten bei der Zentralmatura

 

 

Für mediales Echo sorgte die am 28. April rausgegebene Pressemeldung, dass (zumindest) die Deutsch-Zentralmatura an den beteiligten Schulen zu unterschiedlichen Uhrzeiten beginnt. Damit ist Schummel-Versuchen, die bei einer zentralen Prüfung eigentlich durch dieselben Beginnzeiten allerorten verhindert werden sollten, Tür und Tor geöffnet.

 

In diesem Zusammenhang richten die unterfertigten Abgeordneten an die Bundesministerin für Bildung und Frauen die folgende

 

 

Anfrage

 

 

1.     Betreffen die unterschiedlichen Beginnzeiten nur die Deutsch-Zentralmatura oder auch andere Maturafächer?

2.     Falls ja, welche?

3.     Hat das BMBF einen Überblick, an welcher Schule die Zentralmatura in welchem Prüfungsgegenstand zu welcher Uhrzeit beginnt bzw. (bezogen auf den Zeitpunkt der Beantwortung dieser Anfrage) begonnen hat?

4.     Falls ja, an welcher Schule hat die Zentralmatura in welchem Prüfungsgegenstand zu welcher Uhrzeit begonnen?

5.     Falls nein, warum nicht?

6.     Warum hat das BMBF in seiner diesbezüglichen Verordnung nur die Prüfungstage, jedoch nicht die Beginnzeiten festgelegt?

7.     Gibt es bezüglich der Beginnzeiten Verordnungen der Landesschulräte?


8.     Falls ja, wie lauten diese?

9.     Falls nein, warum nicht?

10.  Falls nein, wer hat die Beginnzeiten sonst festgelegt?