5006/J XXV. GP

Eingelangt am 13.05.2015
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ANFRAGE

des Abgeordneten Wurm

und weiterer Abgeordneter

an die Bundesministerin für Gesundheit

betreffend Grünes Licht für Einfuhr von Gentech-Pflanzen in die EU

 

Laut einer Pressemeldung von eu-info.de (http://www.eu-info.de/dpa-europaticker/260998.html), erlaubt die EU-Kommission nun die Einfuhr von 19 gentechnisch veränderten Pflanzen und Früchten nach Europa. Es geht um Mais, Sojabohnen, Raps und Baumwolle zur Verwendung in Lebens- und Futtermitteln sowie um zwei Nelkensorten. Zehn davon wurden neu zugelassen, für den Rest wurden am Freitag geltende Genehmigungen erneuert.

Die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit (Efsa) hatte die genveränderten Pflanzen zuvor für unbedenklich erklärt. Die EU-Kommission gab grünes Licht, nachdem unter den EU-Ländern keine ausreichenden Mehrheiten dafür oder dagegen zustande gekommen waren.

Orf.at berichtete unlängst, dass die USA die EU hinsichtlich möglicher nationaler Verbote für die Einfuhr von gentechnisch veränderten Lebensmitteln in der Europäischen Union kritisiere. Demnach sei der Vorschlag der EU-Kommission „schwer vereinbar mit den Verpflichtungen der Europäischen Union und dem Anspruch eines nahtlosen Binnenmarktes“, sagte der US-Chefunterhändler Dan Mullaney bei einer Pressekonferenz in New York. Mullaney rief die EU auf, bei den Verhandlungen „unsere jahrzehntealten Handelsregeln“ zu respektieren.

In diesem Zusammenhang richten die unterfertigten Abgeordneten an die Bundesministerin für Gesundheit nachfolgende

ANFRAGE

1.    Wie beurteilen Sie die Entscheidung auf europäischer Ebene hinsichtlich der Einfuhr der 19 genetisch veränderten Pflanzen in die EU?

2.    Wie beurteilen Sie die Entscheidung der EFSA, welche die Pflanzen zuvor für unbedenklich erklärt haben?

3.    Liegen Ihnen konkrete Informationen seitens der EFSA vor, aufgrund welcher Basis diese Pflanzen überprüft wurden bzw. auf welche Grundlage sich die Beurteilung stützt?

4.    Wenn ja, welche?

5.    Wenn nein, werden Sie sich dafür einsetzen diese Informationen anzufordern?

6.    Wie bewertet das Bundesministerium für Gesundheit ein mögliches Gesundheitsrisiko bzw. eine gesundheitsschädliche Wirkung durch gentechnisch veränderte Lebensmittel bzw. in diesem konkreten Fall durch 19 veränderte Pflanzen die zur Verwendung in Lebens- und Futtermitteln herangezogen werden?

7.    Falls eine gesundheitsschädliche Wirkung aus Sicht des Ministeriums besteht, würde im Rahmen der Lebensmittelkontrolle die Beschlagnahme der gentechnisch veränderten Pflanzen und Früchten angeordnet werden?

8.    Wenn nein, auf welche Grundlage stützt sich diese Einschätzung und welche Maßnahmen werden im System der Lebensmittelkontrolle diesbezüglich gesetzt?

9.    Wie beurteilen Sie die Aussagen seitens US-Chefunterhändler Dan Mullaney?  

10. Werden die 19 gentechnisch veränderten Pflanzen und Früchte, die in Europa nun Einzug finden werden, gekennzeichnet?

a.    Wie konkret wird diese Kennzeichnung aussehen?

b.    In welcher Art und Weise werden die Verbraucher in den Supermärkten über die genetische Veränderung in Kenntnis gesetzt?