5015/J XXV. GP

Eingelangt am 18.05.2015
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind möglich.

Anfrage

der Abgeordneten Rainer Wimmer

und Genossinnen

an den Bundesminister für Wissenschaft, Forschung und Wirtschaft betreffend Förderungen nach der Förderrichtlinie § 19c BAG

Die Lehrlingsausbildung in Österreich beruht auf dem dualen System der Ausbildung in den Unternehmen und in den Berufsschulen. 2014 entschieden sich 38,8% der Fünfzehnjährigen für diesen Ausbildungsweg.

Die duale Ausbildung ist einer der Eckpfeiler des österreichischen Bildungssystems und europaweit bzw. international anerkannt. Durch die Verbindung von praxisnaher Ausbildung im Betrieb und Erwerb der erforderlichen theoretischen allgemeinen und berufsspezifischen Kenntnisse in der Berufsschule ist die duale Ausbildung besonders geeignet, einerseits zur Deckung des österreichischen Fachkräftebedarfs beizutragen und leistet andererseits einen wichtigen Beitrag zur Bekämpfung der Jugendarbeitslosigkeit.

Zur Unterstützung des Systems der dualen Ausbildung sind in § 19c des Berufsausbildungsgesetzes (BAG) entsprechende Beihilfen und Unterstützungsstrukturen normiert, die folgenden Zwecken dienen sollen:

(1)  Förderung des Anreizes zur Ausbildung von Lehrlingen, insbesondere durch Abgeltung eines Teiles der Lehrlingsentschädigung;

(2)  Steigerung der Qualität in der Lehrlingsausbildung;

(3)  Förderung von Ausbildungsverbünden;

(4)  Aus- und Weiterbildung von Ausbilderlnnen;

(5)  Zusatzausbildung von Lehrlingen;

(6)  Förderung der Ausbildung in Lehrberufen entsprechend dem regionalen Fachkräftebedarf;

(7)  Förderung des gleichmäßigen Zugangs von jungen Frauen und jungen Männern zu verschiedenen Lehrberufen;

(8)  Förderung von Beratungs-, Betreuungs- und Unterstützungsleistungen zur Erhöhung der Chancen auf eine erfolgreiche Berufsausbildung und auch zur Anhebung der Ausbildungsbeteiligung insbesondere in Bereichen mit wenigen Ausbildungsbetrieben oder Lehrlingen.

Dennoch ging die Anzahl der Lehrlinge in den letzten fünf Jahren von rund 130.000 auf rund 115.000 zurück, die Anzahl der Lehrbetriebe sank von 37.564 im Jahr 2010 auf 31.878 im Jahr 2014.

Um das Ausmaß der Förderungen zu überblicken richten die unterfertigten Abgeordneten im Anschluss an die Anfrage 2595/J vom 24.09.2014 an den Bundesminister für Wissenschaft, Forschung und Wirtschaft folgende

 

Anfrage:

1.  Wie hoch war die Anzahl der geförderten Betriebe pro Bundesland im Jahr

2014 - aufgegliedert nach Fördermaßnahme gemäß § 19c BAG (siehe oben)?

2.  Wie hoch war die Anzahl der geförderten Lehrlinge bzw. Lehrplätze pro

Bundesland und Branchensparte im Jahr 2014 - aufgegliedert nach Fördermaßnahme gemäß § 19c BAG (siehe oben)?

3.  Wie hoch waren die Fördersummen pro Bundesland und Branchensparte im

Jahr 2014 - aufgegliedert nach Fördermaßnahme gemäß § 19c BAG (siehe oben)?