5017/J XXV. GP

Eingelangt am 19.05.2015
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Anfrage

 

der Abgeordneten Michael Pock, Kollegin und Kollegen

an den Bundesminister für Finanzen

betreffend Gebühren für Kfz-Zulassung



Für die Zulassung eines Kraftfahrzeuges fallen nicht unerhebliche Kosten an, wie aus der nachstehenden Auflistung hervor geht:

·        Behördenanteil: 119,80 Euro

·        Bearbeitungsleistung: 45,00 Euro

·        Abfrage Zentrales Melderegister: 1,00 Euro

·        Begutachtungsplakette: 1,45 Euro

·        Kennzeichentafeln (wenn das Kennzeichen beibehalten wird, entfallen diese Kosten): 5,50 Euro bis 18,00 Euro, je nach KfZ-Typ

·        Bei Beantragung eines Scheckkartenzulassungsscheins: 19,80 Euro

Wie aus dieser Aufstellung hervor geht, wird ein nicht unerheblicher Teil einer Kfz-Zulassung als Behördenanteil verbucht. Diese Gebühren sind dabei vor allem in Relation mit den Zulassungszahlen zu setzen: Laut Statistik Austria wurden 2014 in Österreich insgesamt 395.637 Kraftfahrzeuge und 29.409 Anhänger neu angemeldet. In Summe sind dies demnach 425.046 Neuzulassungen im Jahr 2014. Hinzu kommen noch 1.022.155 Zulassungen von Gebrauchtfahrzeugen (Kraftfahrzeuge und Anhänger).

Berechnet man auf Basis dieser offiziellen Zahlen die damit verbundenen Einnahmen allein aus dem Behördenanteil von jeweils 119,80 Euro, belaufen sich diese nur im Jahr 2014 auf mehr als 173 Millionen Euro. Welche Kosten tatsächlich durch den Behördenanteil abgedeckt sind und wodurch diese Höhe gerechtfertigt wird, geht allerdings leider aus keinen Aufstellungen hervor.

Aus diesem Grund stellen die unterfertigten Abgeordneten nachstehende

Anfrage:

 

1.    Wie hoch waren die Einnahmen aus dem Behördenanteil in den Jahren 2011,2012,2013 und 2014?

2.    Auf Basis welcher Parameter und Zahlen erfolgt die Berechnung des Behördenanteils im Rahmen der Kfz-Zulassung?

3.    Welche zuständigen Abteilungen, Stellen (o.ä.)  führen diese Berechnungen durch?

4.    In welchen Zeitabständen findet eine Neuberechnung bzw. Evaluierung der Berechnungsmethode/-formel sowie Höhe des Behördenanteils statt?

5.    Wer führt eine etwaige Evaluierung der Berechnungsmethode und Gebührenhöhe durch?

6.    Welche Kostenpositionen sollen laut aktuellem Kalkulationschema mit dem Behördenanteil vollständig abgedeckt werden?

7.    Welche Kostenpositionen sollen laut aktuellem Kalkulationsschema mit dem Behördenanteil aliquot abgedeckt werden (inkl. Angabe des Prozentsatzes)?

8.    Mittels welcher anderweitigen Einnahmen werden die verbleibenden Kosten jener Kostenpositionen finanziert, welche durch die Einnahmen aus dem Behördenanteil lediglich anteilsmäßig abgedeckt sind?

9.    Wie hoch war der durch die Einnahmen des Behördenanteils erzielte Kostendeckungsgrad in den Jahren 2011, 2012, 2013 und 2014?