5020/J XXV. GP

Eingelangt am 20.05.2015
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind möglich.

Anfrage

der Abgeordneten Brigitte Jank, Mag. Wolfgang Gerstl Kolleginnen und Kollegen

an die Bundesministerin für Bildung und Frauen

betreffend Umsetzungsstand der Entschließungen des Nationalrates vom 17. Dezember 2013 im Zusammenhang mit dem neuen Pädagog/innen-Dienstrecht (Dienstrechts-Novelle 2013 - Pädagogischer Dienst)

Im Dezember 2013 - nach Umsetzung einer neuen, gleichwertigen Ausbildung für alle künftigen Lehrer/innen - wurde vom Nationalrat ein neues Dienst- und Besoldungsrecht für neu eintretende Pädagog/innen beschlossen. Höhere Einstiegsgehälter, eine flachere Besoldungskurve und „mehr Zeit in der Klasse“ waren die Eckpunkte dieser Novelle.

Im Vorfeld der Beschlussfassung gab es - insbesondere auch auf parlamentarischer Ebene - zahlreiche Gespräche mit den Interessenvertretungen, die auch ihren Niederschlag fanden. So wurde nicht nur ein umfangreicher Abänderungsantrag mit wesentlichen, auf Kritik im Begutachtungsverfahren eingehenden Änderungen beschlossen, sondern mit zahlreichen Entschließungsanträgen und einer Ausschussfeststellung klargestellt, dass die Reform mit diesem Beschluss noch nicht beendet ist, sondern seitens der zuständigen Ressorts (Unterricht, Bundeskanzleramt) noch einiges zu leisten ist.

Mit einer Entschließung betreffend Schwerpunkt innere Schulreform wurde ersucht, bei allen Reformprojekten in allgemeiner und beruflicher Bildung die Erfordernisse, Begabungen und Interessen der Kinder und Jugendlichen zu Grunde zu legen.

Eine einstimmig beschlossene Entschließung betreffend Arbeitsplätze für Lehrerinnen und Lehrer lautete: „Die zuständigen Mitglieder der Bundesregierung werden ersucht, im eigenen schulischen Wirkungsbereich im Zusammenwirken mit den Ländern im Zuge von Schulum- bzw. Neubauten sicherzustellen, dass auf Basis der Arbeitsstättenverordnung gemeinsam mit der Gewerkschaft eine Überprüfung der Arbeitsplatzsituation von Lehrerinnen und Lehrern an allen Schulen erfolgt und erforderlichenfalls zeitgemäße Adaptionen zur Schaffung von adäquaten Arbeitsplätzen für Lehrerinnen und Lehrer im Sinn der veränderten Rahmenbedingungen der Schule vorgenommen werden.“

Ebenfalls einstimmig wurde die Entschließung betreffend Entlastung von Verwaltungsaufgaben beschlossen: „Die zuständigen Mitglieder der Bundesregierung werden ersucht, im eigenen schulischen Wirkungsbereich bzw. im Zusammenwirken mit den Ländern zu überprüfen, welche Verwaltungsaufgaben im Schulbereich an nichtpädagogisches Personal übertragen werden können bzw. in wieweit pädagogisches Personal von Verwaltungsaufgaben entlastet werden kann und dem Nationalrat zu berichten.“

Die einstimmige Entschließung betreffend Unterstützungssysteme hatte folgenden Wortlaut: „Die zuständigen Mitglieder der Bundesregierung werden ersucht, in Form eines Berichts dem Nationalrat mögliche Modelle vorzulegen, die im Sinne einer besseren Bewältigung psychologischer, gesundheitlicher und sozialer Herausforderungen einen Ausbau der Unterstützungssysteme für die Schulen forcieren.“

Bereits im Verfassungsausschuss des 12. Dezember 2013 wurde mit Stimmenmehrheit (dafür: S, V, G, N dagegen: F, T) folgende Ausschussfeststellung beschlossen:

„Der Verfassungsausschuss geht davon aus, dass die zuständigen Mitglieder der Bundesregierung das neue Dienstrecht der Pädagoginnen und Pädagogen nach dessen Inkrafttreten einer Evaluierung unterziehen. Weiters geht der Verfassungsausschuss davon aus, dass die Bundesministerin für Unterricht, Kunst und Kultur in Abstimmung mit der Bundesministerin für Frauen und Öffentlichen Dienst als einen Teil dieser Evaluierung eine Lehrer/innen-Arbeitszeitstudie der neu eintretenden Lehrerinnen im neuen Dienstrecht in Auftrag gibt, welche mit dem Schuljahr 2015/16 eingeleitet und im Kalenderjahr 2018 fertig gestellt sein soll. In die Erstellung der Eckpunkte zur Arbeitszeitstudie soll der Dienstnehmer eingebunden werden.“

Gerade in Zusammenhang mit der jüngsten Diskussion über die Lehrverpflichtung stellt sich den unterfertigen Abgeordneten die Frage, ob die Bildungsministerin diesbezüglich mit der Lehrergewerkschaft in Gespräche eingetreten ist. Hinweise darauf gibt es nicht. Es kann nicht sein, dass den Lehrerinnen und Lehrern via Medien Sparmaßnahmen ausgerichtet werden. Natürlich ist auch im Bildungsressort ein intelligentes Sparen gefordert. Es ist aber gänzlich unvorstellbar, dass ein Dienstgeber einseitig Änderungen im arbeitsrechtlichen Bereich verfügt. Das bewährte System der Sozialpartnerschaft darf auch hier nicht über Bord geworfen werden. Die Entlastung der Lehrerinnen und Lehrer von Verwaltungsaufgaben ist ein notwendiger, längst überfälliger Schritt.

Daher stellen die unterfertigten Abgeordneten an die Bundesministerin für Bildung und Frauen nachstehende

Anfrage

1.    Wann haben Sie zu den in den Medien kolportierten Änderungen im Dienstrecht der Lehrerinnen und Lehrer (Erhöhung der Lehrverpflichtung) Gespräche mit der Standesvertretung geführt?

2.    Was war der Gegenstand dieser Gespräche?

3.    Wie weit sind diese Gespräche fortgeschritten?

4.    Was haben Sie bereits zur Entlastung der Lehrerinnen und Lehrer von Verwaltungsaufgaben unternommen?

5.    Welche weiteren Maßnahmen werden Sie zur Entlastung der Lehrerinnen und Lehrer von Verwaltungsaufgaben unternehmen?

6.    Welche Ergebnisse hat die Überprüfung, welche Aufgaben an nichtpädagogisches Personal übertragen werden können, gebracht?

7.    Wie werden diese umgesetzt?

8.    Wurde die Arbeitsplatzsituation von Lehrer/innen bereits überprüft?

9.    Was sollen die Mindeststandards eines Lehrer/innen-Arbeitsplatzes der Zukunft sein?

10.  An wie vielen Schulen (getrennt nach Bundesland und Schulart) sind die Bestimmungen der §§ 27 Abs. 4 und 28 Abs. 1 und 2 B-BSG zur Gänze umgesetzt, an wie vielen nicht?

11.  An wie vielen Schulen (getrennt nach Bundesland und Schulart) werden die Bestimmungen des § 45a B-AstV zur Gänze eingehalten, an wie vielen nicht?

12.  In welcher Form wurden bereits an wie vielen Standorten Adaptionen durchgeführt?

13.  Wann ist mit der Vorlage neuer Modelle für Unterstützungssysteme zur Bewältigung psychologischer, gesundheitlicher und sozialer Herausforderungen zu rechnen?

14.  Wann werden die in den Entschließungen ersuchten Berichte an den Nationalrat übermittelt werden?