5032/J XXV. GP

Eingelangt am 20.05.2015
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ANFRAGE

 

 

der Abgeordneten Dr. Belakowitsch-Jenewein

und weiterer Abgeordneter

an die Bundesministerin für Gesundheit

 

betreffend Verzögerung des Startes von ELGA

 

 

Laut Medienberichten kommt es bei der Einführung der Elektronischen Gesundheitsakte (ELGA) erneut zu einer Verzögerung. Bereits im Vorjahr wurde die Einführung der Elektronischen Gesundheitsakte in den Spitälern um ein Jahr verschoben, nun tritt dieser Umstand auch bei den niedergelassenen Ärzten ein. Laut Susanne Herbek, der ELGA-Geschäftsführerin, werde aufgrund „der hohen Komplexität des Systems“ und „umfangreicher Sicherheitstests“, wie sie im Gespräch mit der APA anführt, die verpflichtende Teilnahme der niedergelassenen Ärzte um ein Jahr auf Mitte 2017 verlegt.

Ende 2015 wird in den ersten Krankenhäusern in Wien und der Steiermark mit ELGA gearbeitet, bis Mitte 2016 sollen alle öffentlichen Spitäler mit ELGA arbeiten.

 

 

In diesem Zusammenhang stellen die unterfertigten Abgeordneten an die Bundesministerin für Gesundheit folgende

 

 

ANFRAGE

 

 

1.    War die „Komplexität des Systems“ der Elektronischen Gesundheitsakte nicht von Projektbeginn an bekannt?

2.    Waren die „umfangreichen Sicherheitstests“ nicht von Projektbeginn an eingeplant?

3.    Wenn nein, warum nicht?

4.    Wenn ja, warum kommt es nun zu erneuten Verzögerungen bei der Einführung von ELGA bei den niedergelassenen Ärzten?

5.    Wenn ja, wurden neue Erkenntnisse betreffend die „Datenunsicherheit“ von ELGA gewonnen, die die erneute Verzögerung begründen?

6.    Zu welchen Mehrkosten des Projektes ELGA führt die Verzögerung bei der Einführung der Elektronischen Gesundheitsakte in den öffentlichen Spitälern?

7.    Aus welchen Mitteln werden diese Mehrkosten getragen?

8.    Zu welchen Mehrkosten des Projektes ELGA führt die Verzögerung bei der Einführung der Elektronischen Gesundheitsakte bei den niedergelassenen Ärzten?

9.    Aus welchen Mitteln werden diese Mehrkosten getragen?