5034/J XXV. GP

Eingelangt am 20.05.2015
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ANFRAGE

der Abgeordneten Dr. Dagmar Belakowitsch-Jenewein

und weiterer Abgeordneter

an die Bundesministerin für Gesundheit

 

betreffend Hanfsamen „to go“

 

In der Gratistageszeitung Heute vom 15.Mai 2015 wird ein System für den Vertrieb von Hanfsamen „to go“ vorgestellt. Eine Firma „seeds2go“ preist hier den Vertrieb von Hanfsamen über ein Automatensystem an.

 

Der folgende Text unterlegt die Bewerbung:

„Völlig anonym können Cannabiszüchter nun ihre Samen kaufen: Nach großem Erfolg in den Bundesländern stellt die Firma „seeds2go“ im Juni auch in Wien Automaten auf. Bis zu 280 Sorten Hanf gibt es auf Knopfdruck – und das völlig legal: Der Anbau von Hanf ist nämlich bis zur Blüte erlaubt. Das Alter der Käufer wird mit der E-Card überprüft.“

 

Aus gesundheits- und jugendschutzpolitischer Sicht wird hier dem illegalen Drogenanbau und in weiterer Folge dem Drogenkonsum durch „selbstgezogene Cannabispflanzen“ Tür und Tor geöffnet. Ein besonderer Treppenwitz ist die Verwendung der E-Card für die Nutzung dieses Service.

 

Schon jetzt kommt es jährlich zu einem gigantischen Verlust bzw. Missbrauch von E-Cards, der durch diese Nutzung wohl eine weitere Verschärfung erfahren würde.

 

In diesem Zusammenhang stellen die unterfertigten Abgeordneten an die Bundesministerin für Gesundheit folgende

 


ANFRAGE

 

1.    Kennen Sie dieses neue System für die Versorgung von Cannabiszüchtern mit Hanfsamen?

2.    Wie beurteilen Sie dieses neue System gesundheitspolitisch?

3.    Gehen Sie davon aus, dass der Missbrauch von Cannabis und die Versorgung des Marktes durch dieses neue Versorgungsystem steigen wird?

4.    Wie beurteilen Sie dieses neue System betreffend der Verwendung der E-Card?

5.    Welche Maßnahmen wird das Bundesministerium für Gesundheit gegen dieses neue Versorgungssystem ergreifen?

6.    Werden Sie diesbezüglich Kontakt mit dem Innen- und Wirtschaftsministerium betreffend Verbot dieses Systems ergreifen?

7.    Wenn nein, warum nicht?