5045/J XXV. GP

Eingelangt am 20.05.2015
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ANFRAGE

 

des Abgeordneten Josef A. Riemer

und weiterer Abgeordneter

an die Bundesministerin für Gesundheit

betreffend der Hundekadaver in Unterpremstätten

 

 

Wie die APA (Austria Presse Agentur) am 08.05.2015 berichtete, mussten vier Rottweiler aus einer Zuchtstätte in Unterpremstätten (Bezirk: Graz-Umgebung) qualvoll verenden.

 

Die Rottweiler wurden laut “aktiver Tierschutz” zufolge, mindestens vier Wochen ohne Wasser und Nahrung gehalten, ehe sie verhungerten bzw. verdursteten.

 

Ein Anrainer hatte wegen des starken Verwesungsgeruchs auf dem Areal die Polizei verständigt. Diese machte dann die Entdeckung, dass vier Rottweiler qualvoll verhungert und verdurstet waren, weil sie mindestens vier Wochen sich selbst überlassen gewesen sein dürften. Die Räumlichkeiten waren völlig verschmutzt mit Kot und Urin. Die Zwinger, in denen zwei Hunde verendet waren, befanden sich in der prallen Sonne.

Eine Hündin, die nur noch 15 Kilogramm wog, wurde noch lebend gerettet und kam ins Tierheim Arche Noah.

Der Amtstierarzt machte bei der darauffolgenden Durchsuchung des Areals einen weiteren Fund: In einem Sack fand jener Knochen von mindestens 2 Welpen.

 

 

In diesem Zusammenhang richten die unterfertigten Abgeordneten an die Bundesministerin für Gesundheit, folgende


 

Anfrage

 

 

1.    Wurden Sie bereits über den grausamen Fund der Hundekadaver bzw. Welpenknochen in Unterpremstätten bei Graz, informiert?

2.    Im letzten Jahr gab es verhäuft Meldungen über qualvoll verendete Tiere, wäre eine Verschärfung der Richtlinien für Tierhalter einen mögliche Lösung?

3.    Falls ja, in welchem Zeitraum könnte man die Verschärfung der Richtlinien durchsetzen?

4.    Falls ja, wie könnten diese kontrolliert werden?

5.    Welche Möglichkeiten gibt es in Österreich, um  Tierzüchter strenger zu kontrollieren?

6.    Wäre eine strengere Kontrolle von Zuchtverbänden und -vereinen, denkbar?

7.    Wäre die Präzisierung der Tierschutzgesetze denkbar?

8.    Werden Tierbesitzer, die aufgrund tierquälerischer Maßnahmen bereits bestraft wurden, öfters kontrolliert?

9.    Falls ja, in wie vielen Fällen kam es in den letzten 5 Jahren in Österreich zur Wiederholungstat?

 

10. Wäre eine Haftstrafe für mehrmalige Wiederholungstäter denkbar?

11. Falls nein, wieso nicht?