5049/J XXV. GP

Eingelangt am 20.05.2015
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ANFRAGE

des Abgeordneten Wurm

und weiterer Abgeordneter

an den Bundesminister für Wissenschaft, Forschung und Wirtschaft

betreffend Fahrservice Uber – Regulierung von „Sharing Economy“

Wie Medienberichten zu entnehmen ist, will die US-Regulierungsbehörde sowie die EU die Shareconomy-Plattform „Uber“ nun einer umfassenden Überprüfung unterziehen bzw. eine einheitliche Regulierung für den Dienst schaffen, ohne sie jedoch „abzuwürgen“.

Der Fahrservice „Uber“ spürt den Widerstand der Regulierungsbehörden weltweit. In Deutschland sind Fahrten über den Dienst Uberpop bereits verboten worden, da hier private Fahrer ohne Taxilizenz gebucht werden können. In den Niederlanden drohten die Behörden „Uber“ jüngst sogar mit der Konfiszierung der Fahrzeuge. Nun will Brüssel Uber beispringen und einheitliche Regeln schaffen, nach eigenen Angaben um zu verhindern, dass der neue Shareconomy-Markt abgewürgt wird.

Die Behörde prüft nun die Praktiken, die die zentrale Voraussetzung für solche Geschäftsmodelle darstellen. Konkret unter die Lupe genommen werden sollen der Umgang und das Sammeln von persönlichen Daten und der Gebrauch von Bewertungs-Systemen. „Uber“ sei bereits im Jahr 2014 wegen Daten-Missbrauch in Verruf geraten. Eine weitere Frage sei laut Behörde die nach der gesetzlichen Haftung bei Unfällen. Die Antwort darauf, ob Fahrtenanbieter wie Uber bei einem Unfall mitverantwortlich gemacht werden können, sei unklar, da die Peer-to-Peer-Plattformen keine direkten Dienstleister, sondern lediglich Vermittler seien.

In der Beantwortung der schriftlichen parlamentarischen Anfrage Nr. 2712/J beantworten Sie die Frage Nr. 5 wie folgt: „Aus derzeitiger Sicht liegen keine Anhaltspunkte für eine Umgehung gewerberechtlicher Regelungen vor, weswegen mein Ressort auch keinen Anlass für eine spezifische Überprüfung erkennt.“

Wie die FPÖ aus der Wirtschaftskammer erfahren hat, hat diese seinerzeitige Beantwortung für Kopfschütteln in der Taxi-Branche aber auch bei angegliederten Wirtschaftszweigen geführt. Man war über die Sachunkundigkeit des zuständigen Wirtschaftsministeriums bzw. des Ressortschefs mehr als erstaunt, zumal dieser ja in der Vergangenheit selbst viele Jahre als Generalsekretär in der WKO die Interessen der WKO-Mitglieder kennengelernt hat.

In diesem Zusammenhang richten die unterfertigten Abgeordneten an den Bundesminister für Wissenschaft, Forschung und Wirtschaft nachfolgende

ANFRAGE

1)    Gab es in der Zwischenzeit Kontakte zwischen Ihrem Ressort und der WKO betreffend „Uber“?

2)    Wenn ja, wann und mit welchem Ergebnis?

3)    Angesichts der Problematiken in Zusammenhang mit dem Fahrdienstleister „Uber“ und die angekündigten Überprüfungen seitens der US-Regulierungsbehörde sowie der EU, werden Sie ebenfalls spezifische Überprüfungen durchführen?

4)    Wäre die Frage nach dem Datenschutz und der Privatsphäre in Zusammenhang mit „Uber“ ein, wie der in der Anfragebeantwortung Nr. 2570/AB beschriebener Anhaltspunkt, der Anlass für eine spezifische Überprüfung geben könnte?

5)    Welche Stellung nehmen Sie allgemein zu den Vorwürfen hinsichtlich Datenschutz-Missbrauchs von „Uber“ ein?

6)    Ist dies aus Ihrer Sicht auch ein Rechts-Problem in Österreich?

7)    Aufgrund der Tatsache, dass beim Fahrservice „Uber“ private Fahrer ohne Taxilizenz gebucht werden können, sehen Sie den heimischen Berufsstand der Taxilenker, wo ausschließlich Personen mit entsprechenden Lizenzen bzw, Lenkerberechtigung tätig sein dürfen, als in dessen spezifischen Berufsschutz als gefährdet an?

8)     Wäre die Frage nach der Haftung bei Unfällen in Zusammenhang mit „Uber“ ein, wie der in der Anfragebeantwortung Nr. 2570/AB beschriebener, Anhaltspunkt, der Anlass für eine spezifische Überprüfung geben könnte?

9)    Werden Sie Initiativen setzen, um das „Fahrservice Uber“ hinsichtlich allfälliger gewerberechtlicher Übertretungen überprüfen zu lassen bzw. haben Sie dies bereits veranlasst?

10) Wenn ja, mit welchem Ergebnis?