5050/J XXV. GP

Eingelangt am 20.05.2015
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Anfrage

des Abgeordneten Dr. Johannes Hübner

und weiterer Abgeordneter

an den Bundesminister für Europa, Integration und Äußeres

betreffend Anwendungsverzicht auf Teile des Wiener Übereinkommen über diplomatische Beziehungen (WÜD) innerhalb der EU

 

Das nach Vorarbeiten der Völkerrechtskommission der UNO am 18. April 1961 in Wien abgeschlossene und seit dem 24. April 1964 in Kraft befindliche Wiener Übereinkommen über diplomatische Beziehungen (WÜD) regelt den diplomatischen Verkehr einschließlich Immunitäten der Diplomaten – und einschließlich deren Privilegien. Nicht nur Botschafter, Botschaftsangehörige und Repräsentanten internationaler Organisationen, sondern auch deren Ehepartner und Kinder genießen in Österreich Diplomatenstatus und damit auch die nicht mehr ganz zeitgemäße Befreiung von Lohn- und Mehrwertsteuer oder den Schutz vor Strafverfolgung bei Bagatelldelikten wie beispielsweise Verkehrsstrafen.

Während dies für außereuropäische Vertreter noch nachvollziehbar erscheint, ist die weitere Anwendung innerhalb der EU völlig unverständlich. Mit dem EU-weit propagierten Kampf gegen „Steuerparadiese“ und für Steuergerechtigkeit ist es jedenfalls völlig unvereinbar. Von Schritten Österreichs zur Bereinigung dieser Situation hört man nichts. Die regelmäßig angetretene Ausflucht lautet: „Die Privilegien sind im Interesse Österreichs.“

In diesem Zusammenhang richten die nachstehend unterfertigten Abgeordneten an den Bundesminister für Europa, Integration und Äußeres folgende

Anfrage

 

1.    Wie viele Botschafter und Botschaftsangehörige, Ehepartner und Kinder genossen 2014 in Österreich Steuer- und Abgabenprivilegien?

2.    Wie viele in Österreich ansässige internationale Organisationen stehen unter dem besonderen Schutz des WÜD?

3.    Welche sind diese in einzelnen?


4.    Wie viele Angehörige dieser Organisationen genießen Steuer- und Abgabenprivilegien?

5.    Werden Sie sich bei Ihren europäischen Amtskollegen für den wechselseitigen Verzicht auf die Anwendung Steuer- und Abgabenprivilegien nach dem WÜD innerhalb der EU einsetzen?

6.    Falls nein, warum nicht?

7.    Werden Sie dies auch in der Schweiz tun?

8.    Falls nein, warum nicht?

9.    Warum sollte sich ein solcher Verzicht negativ auf den Standort Wien auswirken, wenn er denn wechselseitig in ganz Europa erfolgt?

10. Wie hoch schätzen Sie den jährlichen Gesamtentgang an Lohn- und Mehrwertsteuer 2014 aufgrund Steuer- und Abgabenprivilegien nach dem WÜD, ausgehend von einem in internationalen Organisationen üblichen jährlichen Durchschnittsverdienst von rund € 60.000,-?

11. Welcher Prozentsatz davon entfiel auf Angehörige?

12. Wie hoch schätzen Sie den Gesamtentgang an nicht bezahlten Verkehrsstrafen 2014 aufgrund Steuer- und Abgabenprivilegien nach dem WÜD?

13. Welcher Prozentsatz davon entfiel auf Angehörige?