5057/J XXV. GP

Eingelangt am 20.05.2015
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Anfrage

 

des Abgeordneten Dr. Johannes Hübner

und weiterer Abgeordneter

an den Bundesminister für Europa, Integration und Äußeres

betreffendKolokationen“ des BMEIA innerhalb Europas

 

Im Bericht des Rechnungshofes 2014/8 ist auf Seite 198 zu lesen:

„Bei einer „Kolokation“ handelt es sich um die gemeinsame Unterbringung von Einrichtungen des BMEIA im Ausland mit geeigneten Partnern (österreichische Partner wie z.B. Wirtschaftskammer Österreich, aber auch Vertretungen anderer Staaten) zur Nutzung von Synergieeffekten (bessere Flächennutzung, geringere Nebenkosten wie z.B. für Bewachung etc.). Die vom BMEIA verwalteten Büroflächen für Auslandsvertretungen innerhalb der EU nutzten auch andere österreichische Institutionen (insbesondere Bundesministerien sowie Wirtschaftskammer Österreich) mit. Die Anzahl der Kolokationsprojekte mit Vertretungen anderer Staaten war ausbaufähig: In Riga nutzte Ungarn die Konsularflächen der Österreichischen Botschaft bei Bedarf unentgeltlich mit; in Nikosia war ein lettischer Diplomat im zweiten Halbjahr 2012 in der Österreichischen Botschaft untergebracht (Nutzungsentgelt pauschal 3.000 EUR).“

 

In diesem Zusammenhang richten die nachstehend unterfertigten Abgeordneten an den Bundesminister für Europa, Integration und Äußeres folgende

Anfrage

1.    Welche weiteren, dauerhaften und auf wechselseitigen Nutzen ausgerichteten Nutzungsgemeinschaften mit anderen Staaten konnte das BMEIA bis zum heutigen Tage  einrichten, abgesehen von der eher kurzfristigen Unterbringung eines lettischen Diplomaten und der (gelegentlichen und unentgeltlichen) Nutzung von Konsularflächen durch ungarische Diplomaten in Riga?


2.    Werden Sie dauerhafte und auf wechselseitigen Nutzen ausgerichtete Nutzungsgemeinschaften mit anderen europäischen Staaten aktiv anstreben?

3.    Wenn ja, wo und mit welchem Staat beziehungsweise mit welchen Staaten?

4.    Wenn nein, warum nicht?