5064/J XXV. GP

Eingelangt am 20.05.2015
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind möglich.

Anfrage

der Abgeordneten Ing. Mag. Hubert Kuzdas

und Genossinnen

an den Bundesminister für Finanzen

betreffend „Kreditvergaben durch die ÖBFA - Wohnbaukredite für Salzburg“

Die parlamentarische Anfrage betreffend „Kreditvergabe durch die ÖBFA in Österreich Salzburg und die ÖBFA“ durch den Abg. z. NR a.D. Mag. Johann Maier (15352/AB vom 23. Oktober 2013), wurde durch ihre Vorgängerin nur teilweise beantwortet.

Nachdem im letzten Jahr auch Spekulationsgeschäfte der Finanzabteilung des Landes Salzburg mit Geldern des Wohnbaufonds, die durch die ÖBFA zu Wohnbauzwecken gewährt wurden, in der Öffentlichkeit bekannt worden sind, ergeben sich auch zusätzliche Fragestellungen. Die Vermutung lag damals bereits nahe, dass von der ehemaligen Leiterin der Finanzabteilung (möglicherweise auch von anderen Vollmachtsträgem des Landes) Wohnbaudarlehen - abgekoppelt vom tatsächlichen Bedarf - bei der ÖBFA aufgenommen und diese zweckwidrig verwendet wurden, d.h. damit am Finanzmarkt spekuliert wurde. Dies wurde 2015 auch öffentlich bestätigt.

Mitte Februar 2015 wurde über Medien bekannt, dass die Spekulation mit Salzburger Wohnbaugeldem einigen Spitzenbeamten des Landes Salzburg zumindest seit 2006 bekannt war. Ab 2006 bekam die Finanzabteilung einen gesetzlichen Auftrag mit Geldern aus dem Landeswohnbaufonds zu spekulieren. Angeblich hatte der Salzburger Landtag die Regierung im Haushaltsgesetz 2006 erstmals zu „abgeleiteten Finanzgeschäften“ ermächtigt, um Zusatzerträge zu erzielen, sprich zu Spekulationsgeschäften aller Art. Der Landeswohnbaufonds sei dabei im Gesetzestext mit eingeschlossen worden - obwohl die beim Bund aufgenommen Gelder eigentlich nur für den Wohnbau hätten verwendet werden dürfen (siehe Rahmenvertrag ÖBFA).

Nun beabsichtigt die Salzburger Landesregierung Medienberichten zufolge die Salzburger Wohnbaudarlehen - entgegen früherer Aussagen - an Banken, Versicherungen und Investmentfonds zu verkaufen.

Die Unterzeichneten Abgeordneten richten daher an den Bundesminister für Finanzen nachstehende

Anfrage:

1.       Haben Sie bzw. eine(r) Ihrer Vorgänger jemals in der Angelegenheit des Salzburger Finanzskandals den Geschäftsführern der ÖBFA nach § 3 Abs. 3 Bundesfinanzierungsgesetz eine oder mehrere Weisungen erteilt?

Wenn ja, wann? Welchen Inhalt wiesen diese Weisungen auf?

2.       Haben Sie bzw. eine(r) Ihrer Vorgänger gegenüber der ÖBFA jemals von den Ihnen zustehenden Möglichkeiten nach § 8 Abs. 1 Z 1 und 2 Bundesfinanzierungsgesetz Gebrauch gemacht (Auskunftsverlangen; Vornahme der Einschau- und Überprüfungen vorzunehmen)?

Wenn ja, zu welchen Zeitpunkt?

Was haben Sie konkret verlangt?

3.       Wie wurde in der ÖBFA bis 2013 über jede Schuldenaufnahme bzw. Kreditaufnahme einer Gebietskörperschaft im Einzelfall entschieden?

4.       Galt bei der ÖBFA im Rahmen von Schuldenaufnahmen und Kreditverträgen auch das 4-Augenprinzip?

Galten diese Standards (1t. ÖBFA-Richtlinien bzw. Verträgen) auch für die kreditnehmenden Gebietskörperschaften (Stichwort Trennung Front-Office/Back- Office)?

5.       Wie viele und welche Personen waren vom Land Salzburg speziell mit „Vollmacht für Handelsgeschäfte für Firmen und Institutionen“ vom 6. Februar 2003, welche im Schreiben des Landes Salzburg vom 26. Juni 2008 und vom 12. Dezember 2011 bestätigt wurde, zum Abschluss von in der Vollmacht näher spezifizierten Geschäften mit der Republik Österreich, vertreten durch die ÖBFA, bevollmächtigt (Ersuche um namentliche Nennung)?

6.       Wer hat diese Bevollmächtigungen jeweils unterfertigt?

7.       Welche spezifizierten Geschäfte umfasste diese Vollmacht (Ersuche um detaillierte Darstellung dieser Finanzgeschäfte)?

8.       Aufgrund welcher Annahmen ist die ÖBFA davon ausgegangen, dass Frau Monika Rathgeber bei allen Finanzgeschäften immer bevollmächtigt und damit berechtigt war, Kreditverträge bzw. andere Finanzgeschäfte im Namen des Landes Salzburg mit der ÖBFA abzuschließen?

9.       Hat Frau Monika Rathgeber bei jeder einzelnen Kreditaufnahme dafür eine Vollmacht vorgelegt?

Wenn ja, kann diese Vorlage in den Akten nachgewiesen werden?

Wenn nein, wurde ihre Handlungsvollmacht durch die ÖBFA beim Land Salzburg jeweils verifiziert?

Wenn ja, wer hat auf Landesebene ihre Handlungsvollmacht zuletzt bestätigt (Ersuche um Bekanntgabe des Datums)?

10.   Wann wurde diese Bevollmächtigung für Frau Monika Rathgeber gegenüber der ÖBFA dieser durch das Land Salzburg entzogen (Ersuche um Bekanntgabe des Datums)?

11.   Hat das Land Salzburg (Finanzabteilung) in der Vergangenheit bis 2013 regelmäßig quartalsweise Bedarfsmeldungen an die ÖBFA gerichtet, in denen sein Finanzierungsbedarf gem. § 65c BHG 1986 für jeweils ein Jahr in die Zukunft angegeben war?

12.   Wurden diese Quartalsmeldungen hinsichtlich des Finanzierungsbedarfs seit dem Jahr 2001 bis 2013 auch immer realisiert?

Wenn nein, zu welchem Quartalsansuchen bzw. Meldungen gab es Abweichungen (Aufschlüsselung der Quartalsansuchen)?

13.   Hat sich die ÖBFA, insbesondere nach dem Bericht des Rechnungshofes zu den Salzburger Derivatgeschäften (2009) in Folge vor den Kreditaufnahmen durch das Land Salzburg, über die damit verbundenen Risiken und Gesamtrisiken für das Land Salzburg informiert?

Wenn nein, warum nicht?

Wenn ja, zu welchen Konsequenzen führte dies?

14.   War der ÖBFA und damit auch dem Ressort nach diesem Rechnungshofbericht im Jahre 2009 bekannt, dass das Land Salzburg laut Rechnungshof mit Abstand den höchsten Risikowert aller überprüften Stellen auswies?

Wenn nein, warum nicht?

Wenn ja, zu welchen Konsequenzen führte dies?


15.   War der ÖBFA und damit auch dem Ressort bekannt, dass laut Rechnungshofbericht bereits 2007 der „Value at Risk“ des Landes Salzburg auf 178,20 Millionen Euro bzw. 41 % der Finanzschuld gestiegen war, welcher acht Mal höher als der vergleichbare Risikowert des Bundes (5%) war?

Wenn nein, warum nicht?

Wenn ja, warum konnte das Land Salzburg weitere Kredite über die ÖBFA aufnehmen?

16.   Wie konnte daher die ÖBFA zustimmen, dass ein Bundesland wie Salzburg derart hohe Kredite durch die ÖBFA (in Summe 1,83 Mrd. Landesschuld zum 31.

Dezember 2012, aber 874 Mio. €! Kreditschulden) erhalten konnte?

17.   Wurden von der ÖBFA jemals Bedenken über die Höhe bzw. das Ausmaß der Darlehen - gerade im Vergleich zu anderen Bundesländern - gegenüber dem Ressort, Land Salzburg und dem Rechnungshof geäußert?

Wenn ja, gegenüber welchen Personen?

18.   Hat nach einer Kreditgewährung durch die ÖBFA die weitere Vorgangsweise des Landes Salzburg (Finanzabteilung) hinsichtlich seiner Finanzmarkttätigkeit seit 2006 bis zum Jahr 2012 jeweils den Bestimmungen des Rahmenvertrages zwischen der Republik Österreich und dem Land Salzburg entsprochen?

Wenn nein, bei welchem Finanzgeschäften wurde durch das Land Salzburg dagegen verstoßen (Ersuche um Aufschlüsselung der Finanzgeschäfte und aller Verstöße)?

19.   In wie vielen Fällen hat seit 2006 bis zum Jahr 2012 die Finanzabteilung des Landes Salzburg, die vom Bund (ÖBFA) zur Verfügung gestellten Mitteln entgegen dem Rahmenvertrag zum Zweck der weiteren Veranlagung (Derivatgeschäfte) beziehungsweise zur Erzielung von Zinserträgen aus Arbitragegeschäften verwendet (Ersuche um Aufschlüsselung dieser Veranlagungsfälle auf Jahre und Veranlagungsformen)?

20.   Welche Summen wurden in diesen Jahren dabei veranlagt (Ersuche um Aufschlüsselung auf Jahre und Veranlagungsformen)?

21.   Wie beurteilen Sie aktuell das Ausmaß der Schuldenentwicklung aller Bundesländer durch Kreditaufnehmen bei der ÖBFA?

Wie hoch sind mit Stichtag 31. März 2015 die Schulden der anderen Bundesländer bei der ÖBFA im Bundesländervergleich (Aufschlüsselung des Status auf die Länder)?


22.   Mit welchen anderen Bundesländern - außer Salzburg - sowie anderen Gebietskörperschaften schloss die ÖBFA Kreditverträge in den letzten zehn Jahren ab?

Wurden diese Bundesmittel auch für sogenannte „Spekulationsgeschäfte“ und zwar in der Art, wie sie von der Finanzabteilung des Landes Salzburg abgeschlossen wurden, verwendet? Wenn ja, in welchem Umfang und in welcher Höhe (Aufschlüsselung auf Bundesländer und Jahre sowie Veranlagungsformen)?

23.   Wie hoch waren zum Stichtag 31. März 2015 die Fremdwährungsschulden der österreichischen Gebietskörperschaften, die von der ÖBFA finanziert wurden (Aufschlüsselung auf Gebietskörperschaften unter ausdrücklicher Nennung der Fremdwährungen)?

24.   Wie hoch sind die aktuellen Fremdwährungsschulden der österreichischen Gebietskörperschaften insgesamt (Aufschlüsselung auf Gebietskörperschaften unter ausdrücklicher Nennung der Fremdwährungen)?

25.   Ist es richtig, dass das Ressort und der Rechnungshof über die vom Land Salzburg durch Frau Monika Ratgeber abgeschlossenen Finanzgeschäfte in allen Details informiert waren, da die ÖBFA entsprechende Meldungen vornahm? Wenn ja, waren auch die Aufsichtsratsmitglieder der ÖBFA darüber informiert?

Wie wurden diese Meldungen der ÖBFA durch das Ressort und dem Rechnungshof beurteilt?

26.   Welche Schuldensumme hat das Land Salzburg gegenüber der der ÖBFA in den Jahren 2013, 2014 und 2015 bis dato getilgt?

27.   Wie viele Darlehen der Republik Österreich (ÖBFA) haften hinsichtlich des Landes Salzburg bis dato noch aus?

Wie hoch sind insgesamt diese offenen Darlehensschulden?

28.   Wie viele laut Antrag der Finanzabteilung für den Wohnbaufonds zu Wohnbauzwecken aufgenommene Darlehen der Republik Österreich (ÖBFA) haften hinsichtlich des Landes Salzburg bzw. des Salzburger Wohnbaufonds bis dato noch aus? Wie hoch sind insgesamt diese offenen Darlehensschulden?

29.   Wie viele Darlehen wurden durch den Salzburger Wohnbaufonds - beantragt durch die Finanzabteilung des Landes - zu Wohnbauzwecken seit dem Jahr 2001 bei der ÖBFA aufgenommen (ersuchen um Auflistung nach Jahren)?


30.   In welcher Höhe wurden diese Darlehen aufgenommen (ersuche jeweils um Aufschlüsselung der Darlehenshöhe nach Jahren und Laufzeit)?

31.   Welche und wie viele Darlehen, die vom Salzburger Wohnbaufonds - beantragt durch die Finanzabteilung des Landes - zu Wohnbauzwecken aufgenommen wurden, wurden bereits vollständig zurückgezahlt? Welche Gesamtsumme wurde seit 2001 (Darlehensschuld und Zinsen) zurückbezahlt?

32.   Welche und wie viele Darlehen, die vom Salzburger Wohnbaufonds zu Wohnbauzwecken aufgenommen wurden, sind noch nicht (vollständig) zurückgezahlt? Welche Summe wurde seit 2001 (Darlehensschuld und Zinsen) zurückbezahlt? Welche Summen sind noch offen und wann sind diese fällig (Aufschlüsselung der offen Summen auf die jeweiligen Darlehen)?

33.   Hat nach einer zu Wohnbauzwecken erfolgten Kreditgewährung durch die ÖBFA die weitere Vorgangsweise des Landes Salzburg (Finanzabteilung) hinsichtlich seiner weiteren Finanzmarkttätigkeit jeweils den Bestimmungen des Rahmenvertrages zwischen der Republik Österreich und dem Land Salzburg entsprochen?

Wenn nein, bei welchen Finanzgeschäften wurde nach Kenntnis des Ressorts durch das Land Salzburg dagegen verstoßen (Ersuche um Aufschlüsselung der Finanzgeschäfte und aller Verstöße)?

34.   Wie beurteilt das Ressort den Verkauf von Wohnbaudarlehen an Banken, nachdem diese Darlehen vom Bund (ÖBFA) an Salzburg zu Wohnbauzwecken gewährt wurden?