5066/J XXV. GP

Eingelangt am 20.05.2015
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ANFRAGE

des Abgeordneten Ing. Lugar

Kolleginnen und Kollegen

 

an den Bundesminister für Finanzen

betreffend „Kosten für Vertrauenspersonen im Untersuchungsausschuss“

 

 

 

Im Untersuchungsausschuss vom 14.04.2015 gab die Auskunftsperson Monika Hutter bekannt, dass der sie begleitende Vertrauensanwalt vom Finanzministerium bezahlt wurde.

Die diesbezügliche Zusammenfassung auf www.orf.at (http://orf.at/live/hypotagzwei/) lautete wie folgt:

 

„Wer zahlt den Anwalt?

Die erste Frage Lugars löste eine Debatte aus. H. will sie trotzdem („ihre Angelegenheit“, so Verfahrensrichter Pilgermair) beantworten. Es geht dabei darum, wer ihren Vertrauensanwalt bezahlt. Das Finanzministerium. Lugar will wissen, weshalb. Es könne genauso gut die FMA sein, so H. Aber der Dienstgeber sei das Ministerium gewesen.

Es folgt eine Unterbrechung Bures’. Auf ihre Bitte erklärt Verfahrensanwalt Binder nochmals den Verfahrensmodus. Die Frage sei beantwortet, sagt Binder. „Nein“, beharrt Lugar.“

 

In diesem Zusammenhang stellen die unterfertigten Abgeordneten an den Herrn Bundesminister für Finanzen folgende

 

 

Anfrage:

 

1.     Ist es richtig, dass Dr. Thomas Frad als Vertrauensperson für Dr. Kanduth Kristen und Dr. Hutter vom BMF bezahlt wird bzw. wurde?

a.     Wenn ja, auf welcher Rechtsgrundlage werden/wurden die Kosten für die Vertrauensperson vom BMF übernommen?

b.     Wenn ja, welchen konkreten Umfang umfasst bzw. umfasste der Auftrag?

c.     Wenn ja, wie hoch sind die bis dato geleisteten Zahlungen des BMF in dieser Causa?

d.     Wenn ja, wurde Dr. Thomas Frad bereits in der Vergangenheit als Vertrauensperson engagiert?

2.     Wird bzw. wurde die Vertrauensperson vom BMF angewiesen, einer bestimmten Vorgehensweise zu folgen?

a.     Wenn ja, wie lautete diese Anweisung konkret?

b.     Wenn nein, warum stellt das BMF dann Vertrauenspersonen zur Verfügung bzw. bezahlt diese?

3.     Wurde die Vertrauensperson von den o.a. Auskunftspersonen nominiert oder vom BMF?

4.     Gibt es zur Vorgehensweise des BMF in der o.a. Causa vergleichbare Fälle, in denen das BMF Kosten für Vertrauenspersonen übernahm bzw. übernimmt?

a.     Wenn ja, welche Fälle waren/sind dies konkret und wie war/ist die jeweilige Vorgehensweise?

b.     Wenn ja, was war/ist das Motiv für das BMF?

c.     Wenn ja, welche Kriterien müssen Vertrauenspersonen erfüllen, um vom BMF gestellt bzw. bezahlt zu werden?

5.     Ist es möglich, dass Vorgesetzte den als Auskunftspersonen Geladenen als Begleitperson von Seiten des BMF zur Seite gestellt werden?

a.     Wenn ja, erhalten diese Vertrauenspersonen während der Befragung Weisungsbefugnis gegenüber der Auskunftsperson von Seiten des BMF?

b.     Wenn ja, auf welcher Rechtsgrundlage erfolgt dies?