5070/J XXV. GP

Eingelangt am 21.05.2015
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ANFRAGE

des Abgeordneten Dr. Walter Rosenkranz

und weiterer Abgeordneter

an die Bundesministerin für Bildung und Frauen

 

betreffend Sprachförderkurse i.S.v. SchOG § 8e

 

 

In § 8e Schulorganisationsgesetz (SchOG) finden sich betreffend Sprachförderkurse für außerordentliche Schüler folgende Bestimmungen.

 

(1) In den Schuljahren 2014/15 und 2015/16 können Sprachförderkurse eingerichtet werden, die die Aufgabe haben, Schülern von Volksschulen, Hauptschulen, Neuen Mittelschulen, Polytechnischen Schulen sowie der Unterstufe der allgemein bildenden höheren Schulen, die gemäß § 4 Abs. 2 lit. a des Schulunterrichtsgesetzes, BGBl. Nr. 472/1986, wegen mangelnder Kenntnis der Unterrichtssprache als außerordentliche Schüler aufgenommen wurden, jene Sprachkenntnisse zu vermitteln, die sie befähigen, dem Unterricht der betreffenden Schulstufe zu folgen. Sie dauern ein oder höchstens zwei Unterrichtsjahre und können nach Erreichen der erforderlichen Sprachkompetenz durch einzelne Schüler auch nach kürzerer Dauer beendet werden.

 

(2) In den Sprachförderkursen findet im Ausmaß von elf Wochenstunden

1. in der Volksschule an Stelle der in § 10 Abs. 1, Abs. 2 lit. a und Abs. 3 Z 1 genannten Pflichtgegenstände der Lehrplan-Zusatz „Deutsch für Schülerinnen und Schüler mit nichtdeutscher Muttersprache“,

2. in der Hauptschule an Stelle der in § 16 Abs. 1 Z 1, in der Neuen Mittelschule an Stelle der in § 21b Abs. 1 Z 1 genannten Pflichtgegenstände der Pflichtgegenstand „Deutsch“ unter Zugrundelegung der für Deutsch als Zweitsprache vorgesehenen besonderen didaktischen Grundsätze und

3. in der Polytechnischen Schule an Stelle der in § 29 Abs. 1 lit. a und b genannten Pflichtgegenstände der Lehrplan-Zusatz „Deutsch für Schüler mit nichtdeutscher Muttersprache“ Anwendung. Sprachförderkurse können auch integrativ im Unterricht der in Z 1 bis 3 genannten Pflichtgegenstände stattfinden.

 

 

In diesem Zusammenhang richten die unterfertigten Abgeordneten an die Bundesministerin für Bildung und Frauen die folgende

Anfrage

 

 

1.    Wie viele Schüler an Volksschulen, die wegen mangelnder Kenntnis der Unterrichtssprache als außerordentliche Schüler aufgenommen wurden, besuchen im Schuljahr 2014/15 einen Sprachförderkurs i.S.v. § 8e SchOG?

2.    An welchen Volksschulen wurden Sprachförderkurse i.S.v. § 8e SchOG eingerichtet?

3.    Wie viele Schüler davon werden im Schuljahr 2014/15 die erforderliche Sprachkompetenz erreichen?

4.    Wie viele Schüler an Hauptschulen, die wegen mangelnder Kenntnis der Unterrichtssprache als außerordentliche Schüler aufgenommen wurden, besuchen im Schuljahr 2014/15 einen Sprachförderkurs i.S.v. § 8e SchOG?

5.    An welchen Hauptschulen wurden Sprachförderkurse i.S.v. § 8e SchOG eingerichtet?

6.    Wie viele Schüler davon werden im Schuljahr 2014/15 die erforderliche Sprachkompetenz erreichen?

7.    Wie viele Schüler an Neuen Mittelschulen, die wegen mangelnder Kenntnis der Unterrichtssprache als außerordentliche Schüler aufgenommen wurden, besuchen im Schuljahr 2014/15 einen Sprachförderkurs i.S.v. § 8e SchOG?

8.    An welchen Neuen Mittelschulen wurden Sprachförderkurse i.S.v. § 8e SchOG eingerichtet?

9.    Wie viele Schüler davon werden im Schuljahr 2014/15 die erforderliche Sprachkompetenz erreichen?

10. Wie viele Schüler an Polytechnischen Schulen, die wegen mangelnder Kenntnis der Unterrichtssprache als außerordentliche Schüler aufgenommen wurden, besuchen im Schuljahr 2014/15 einen Sprachförderkurs i.S.v. § 8e SchOG?

11. An welchen Polytechnischen Schulen wurden Sprachförderkurse i.S.v. § 8e SchOG eingerichtet?

12. Wie viele Schüler davon werden im Schuljahr 2014/15 die erforderliche Sprachkompetenz erreichen?

13. Wie viele Schüler an einer Unterstufe der allgemein bildenden höheren Schulen (AHS), die wegen mangelnder Kenntnis der Unterrichtssprache als außerordentliche Schüler aufgenommen wurden, besuchen im Schuljahr 2014/15 einen Sprachförderkurs i.S.v. § 8e SchOG?

14. An welchen AHS wurden Sprachförderkurse i.S.v. § 8e SchOG eingerichtet?

15. Wie viele Schüler davon werden im Schuljahr 2014/15 die erforderliche Sprachkompetenz erreichen?