5080/J XXV. GP

Eingelangt am 21.05.2015
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ANFRAGE

 

der Abgeordneten Dr. Belakowitsch-Jenewein, Ing. Hofer

und weiterer Abgeordneter

an den Bundesminister für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz

 

betreffend „Krankheiten berechnen aus Gesundheitsdaten[1]

 

 

Der Hauptverband der Sozialversicherungsträger erfasst sämtliche Diagnosen, Behandlungen und Medikamentenverschreibungen aller Österreicher. Über einen Zeitraum von zwei Jahren haben laut Medienberichten Wissenschaftler vom Institut der Wissenschaft Komplexer Systeme der Med Uni Wien diesen umfangreichen Datensatz analysiert. Ihre Studie zeigt, dass viele Krankheitsrisiken sehr genau berechnet werden können, man kann also auf Grund bestimmter Diagnosen vorhersagen, welche Folgeerkrankungen in der Zukunft auftreten werden.

In diesem Zusammenhang muss man sich die Frage stellen, ob und in welcher Form der Datenschutz sowohl bei der allgemeinen Erfassung und Speicherung dieser Datenmenge als auch im Zuge der oben beschriebenen Untersuchungen garantiert werden kann.

 

 

In diesem Zusammenhang richten die unterfertigten Abgeordneten an den Bundesminister für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz folgende

 

Anfrage

 

1.    Wie wird der Datenschutz bei der Erfassung und Speicherung sämtlicher Diagnosen, Behandlungen und Medikamentenverschreibungen beim Hauptverband garantiert?

2.    Wo wurde dieses System vorab erprobt, um die Datensicherheit für diese sensiblen Gesundheitsdaten zu garantieren?

3.    Gibt es bei der Erfassung und Speicherung sämtlicher Diagnosen, Behandlungen und Medikamentenbeschreibungen durch den Hauptverband – ebenso wie bei der Elektronischen Gesundheitsakte (ELGA) – eine sogenannte „Opting Out“-Möglichkeit für die Betroffenen?

4.    Wenn nein, wurde bereits geprüft, ob diese Vorgehensweise verfassungskonform bzw. EU-Rechts-konform ist?

5.    Wenn ja, wie lautet das Ergebnis der Prüfung?

6.    Wenn nein, warum wurde dies noch nicht überprüft?

7.    Wie wurde der Datenschutz im Zuge der oben beschriebenen umfangreichen Untersuchung der Med Uni Wien garantiert?

8.    Wo wurde dieses System vorab erprobt, um die Datensicherheit für diese sensiblen Gesundheitsdaten zu garantieren?

9.    In welcher Form wird der Datenspeicher beim Hauptverband für die Speisung von ELGA herangezogen?

10. Wie wird der Datenschutz beim Zusammenwirken mit ELGA garantiert?

11. Wo wurde dieses System vorab erprobt, um die Datensicherheit für diese sensiblen Gesundheitsdaten zu garantieren?

12. In welcher Form werden sämtliche Personen geschult, die mit diesen sensiblen Gesundheitsdaten in Berührung kommen?



[1] http://oe1.orf.at/artikel/404039 (12.05.2015).