5085/J XXV. GP

Eingelangt am 21.05.2015
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ANFRAGE

der Abgeordneten Dr. Dagmar Belakowitsch-Jenewein, Herbert Kickl, Werner Neubauer

und weiterer Abgeordneter

an den Bundesminister für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz

betreffend Widerspruchsausschuss in der PVA

In der PVA wurde im Zusammenhang mit dem Pensionskonto Neu ein sogenannter Widerspruchsausschuss eingerichtet. In diesem Widerspruchsausschuss werden strittige Pensionskontomitteilungen innerhalb der PVA abgeklärt. Mit diesem Widerspruchsausschuss soll die Zahl der Gerichtsverfahren und damit einhergehende Kostenbelastungen für die PVA und die Versicherten eingeschränkt werden. Der Widerspruchsausschuss setzt sich aus einem Arbeitgeber- und einem Arbeitnehmervertreter sowie einem Mitarbeiter der PVA zusammen.

 

In diesem Zusammenhang stellen die unterfertigten Abgeordneten an den Bundesminister für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz folgende

 

 

ANFRAGE

 

1.    Welche Personen wurden in den Widerspruchsausschuss nominiert?

2.    Wie viele Fälle wurden bisher vom Widerspruchsausschuss abgehandelt?

3.    Wie viele Fälle konnten einvernehmlich im Widerspruchsausschuss geregelt werden?

4.    Wie viele Fälle wurden nach Befassung des Widerspruchsausschusses gerichtsanhängig?