5086/J XXV. GP

Eingelangt am 21.05.2015
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ANFRAGE

 

 

der AbgeordnetenHerbert Kickl, Dr. Dagmar Belakowitsch-Jenewein, Werner Neubauer und weiterer Abgeordneter

an den Bundesminister für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz

betreffend Hinterbliebenen-Pensionen

 

In einem Papier zum österreichischen Pensionssystem des BMASK werden unter anderem die „Hinterbliebenen-Pensionen“ eigens mit 4 Milliarden Euro ausgewiesen. Dazu heißt es:

„Die Hinterbliebenen-Pensionen kosten über 4 Milliarden Euro

-In Schweden in eigener Versicherung

„Nur“ Alters- und Invaliditäts-Pensionen sind also durch Beiträge gedeckt- und das, obwohl aus den Brutto-Pensionen wieder Rückflüsse an Finanz und Krankenkassen bestehen.„

 

In diesem Zusammenhang richten die unterfertigten Abgeordneten an den Bundesminister für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz folgende

 

 

Anfrage

 

1.    Ist daran gedacht, bei den Hinterbliebenen-Pensionen eine Änderung durchzuführen?

2.    Wenn ja, in welcher Art und Weise?

3.    Möchte Sie als zuständiger Sozialminister die Hinterbliebenen-Pensionen abschaffen?

4.    Möchten Sie als zuständiger Sozialminister die Hinterbliebenen-Pensionen auf das „Schwedische Modell“ einer eigenen Versicherung umstellen?