5103/J XXV. GP

Eingelangt am 21.05.2015
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Anfrage

 

der Abgeordneten Albert Steinhauser, Freundinnen und Freunde an den Bundesminister für Justiz

betreffend Jugendlicher in Untersuchungshaft

BEGRÜNDUNG

 

2013 fand eine rege Debatte anlässlich einiger bekannt gewordener Fälle von sexuellen Übergriffen unter Jugendlichen in österreichischen Justizanstalten statt. Dieser Debatte folgte das Versprechen, die Rahmenbedingungen der Anhaltung Jugendlicher in Untersuchungshaft zu reformieren. Ein Runder Tisch aus ExpertInnen hat im Oktober 2013 einen Abschlussbericht vorgelegt, der als Ziel die möglichst weitgehende Haftvermeidung und Resozialisierung bei Jugendlichen festgelegt hat. Diese Anfrage soll erfassen, ob und wenn ja, welche Änderungen in diesem Bereich bereits vollzogen wurden, welche Verbesserungen es dadurch gab, bzw. in welchen Bereichen es noch Missstände gibt. Auch soll die Wirksamkeit der Sozialnetzkonferenzen des Vereins NEUSTART, der sein Konzept 2013 adaptierte, erfasst werden. Die folgenden Fragen beziehen sich auf Jugendliche zwischen 14 und 18 Jahren.

Die unterfertigenden Abgeordneten stellen daher folgende

ANFRAGE

 

1)    Wie viele Jugendliche befanden sich zum Stichtag 1. Mai 2013, 1. Mai 2014 sowie 1. Mai 2015 jeweils in Untersuchungshaft?

2)    Wie viele Jugendliche befanden sich zum Stichtag 1. Mai 2013, 1. Mai 2014 sowie 1. Mai 2015 jeweils bereits über 6 Monate in Untersuchungshaft?

3)    Wie viele Zugänge inklusive Anhaltungen von Jugendlichen gab es in den Jahren 2013, 2014 und 2015 pro Jahresquartal im Bereich der Untersuchungshaft jeweils?

4)    Wie viele davon waren männlich, wie viele weiblich?

5)    Wie verteilen sich die Zugänge auf die einzelnen Justizanstalten und gerichtlichen Gefangenhäuser?

6)    Wie viele Jugendliche befinden sich mit Stichtag 1.Mai 2015 im elektronisch überwachten Hausarrest?

7)    Wie verteilten sich diese Zugänge jeweils auf die Haftgründe des § 173 Abs 2 StPO?

8)    Wie viele der Zugänge betrafen jeweils Fälle der obligatorischen U-Haft nach § 173 Abs 6 StPO?

9)    Aufgrund des dringenden Verdachts der Begehung welcher strafbarer Handlungen gemäß § 173 Abs 6 StPO wurden/werden die Jugendlichen festgehalten, die sich zum 1. Mai 2015 in U-Haft befunden haben?

10) Bei wie vielen Jugendlichen konnte 2014 und 2015 (bis 1. Mai 2015) eine Untersuchungshaft durch gelindere Mittel verhindert werden?

11) Wie viele von diesen so auf freiem Fuß gebliebenen Jugendlichen wurden noch vor Abschluss des Strafverfahrens erneut straffällig?

12) Bei wie vielen Jugendlichen wurde die Untersuchungshaft 2014 und 2015 (bis 1.Mai 2015) als elektronisch überwachter Hausarrest fortgesetzt?

13) Wie viele Jugendliche waren zum Stichtag 1. Mai 2015 in Einzelzellen und wie viele in Zwei- oder Mehrpersonenzellen untergebracht?

14) Wie viele Stunden dürfen sich die Jugendlichen im Schnitt pro Tag in den einzelnen Justizanstalten im Freien aufhalten?

15) Wie viele Stunden sind die Jugendlichen im Schnitt pro Tag in den einzelnen Justizanstalten in ihrer Zelle eingeschlossen?

16) Welche Freizeitmöglichkeiten haben die Betreffenden während der Untersuchungshaft?

17) Wie viele der jugendlichen Untersuchungshäftlinge befinden sich in Ausbildung und können diese in U-Haft fortsetzen?

18) Wie viele Stunden psychologische Betreuung sind jeweils im Monat April 2013, April 2014 und April 2015 für Jugendliche in U-Haft zur Verfügung gestanden?

19) Wie oft fand eine Sozialnetzkonferenz nach Anfrage von Haftrichterinnen oder –richtern in der U-Haft bei Jugendlichen 2014 und 2015 (bis 1.Mai 2015) statt?

20) Bei wie vielen der Jugendlichen führten die Ausarbeitungen im Rahmen einer Sozialnetzkonferenz 2014 und 2015 (bis 1.Mai 2015) zu einer Enthaftung aus der Untersuchungshaft?

21) Bei wie vielen dieser Jugendlichen, die in Folge einer Sozialnetzkonferenz entlassen werden konnten, konnte eine (neuerliche) Verhängung der Untersuchungshaft erfolgreich vermieden werden?

22) Wie viele dieser Jugendlichen wurden in weiterer Folge straffällig und mussten deshalb in Untersuchungshaft genommen werden?

23) Bei wie vielen Jugendlichen führte ein Verstoß gegen die Auflagen im Rahmen der Sozialnetzkonferenz zu einer Fortsetzung/Verhängung der U-Haft?

24) Gegen wie viele jugendliche Untersuchungshäftlinge wurde 2014 und 2015 (bis 1.Mai 2015) in weiterer Folge eine unbedingte Freiheitsstrafe ausgesprochen?