5105/J XXV. GP

Eingelangt am 21.05.2015
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ANFRAGE

 

der Abgeordneten Leo Steinbichler, Ing. Waltraud Dietrich

Kolleginnen und Kollegen

an die Bundesministerin für Familie und Jugend

betreffend „Erlass zur Zwangssexualisierung von Kindern und Jugendlichen

 

Am 23. März 2015 hat das Bundesministerium für Bildung und Frauen den Entwurf für eine Aktualisierung des Grundsatzerlasses „Sexualerziehung in den Schulen“ an Experten und Elternverbände mit der Bitte um Stellungnahme weitergeleitet.

Konkret lehnt sich der Erlass an die Standards zur Sexualerziehung der WHO an, welche „die Einführung in gleichgeschlechtliche Beziehungen“ und „die Lust beim Berühren des eigenen Körpers“ für Kinder vom Anfang ihrer Sprachfähigkeit an empfiehlt. Die WHO-Standards haben in Österreich keinen rechtsverbindlichen Charakter. Wesentlich mitgeprägt wurden diese WHO-Standards durch den deutschen Sexualwissenschaftler Uwe Sielert, der die sogenannte „Sexualpädagogik der Vielfalt“, auf die sich der Erlass bezieht, im deutschsprachigen Raum maßgeblich etabliert hat. Erwähnt sei, dass in Sielerts Definition von Sexualpädagogik die sexuelle Erregung von Kindern in den Sexualkundeunterricht miteinbezogen wird. Diese Ansicht ist auf die Einflüsse seines „väterlichen Freundes“, den pädosexuellen Helmut Kentler zurückzuführen. Kentler wollte Sexualerziehung bewusst als politische Erziehung etablieren, verharmloste pädophile Handlungen bzw. rechtfertigte diese.

Erste Reaktionen auf diesen Erlass waren durchwegs kritisch, mitunter wurde der Entwurf von Elternvertretern als „brandgefährlich“ bezeichnet (www.sexualerziehung.at). Bemängelt wird, dass im Entwurf Sexualität als ein wertbesetztes Thema bezeichnet wird, es aber nicht Aufgabe der Schule sei, bestimmte Werte vorzugeben. Auch sehen Kritiker dieses Erlasses einen Widerspruch zu § 2 Schulorganisationsgesetz (SchOG), wonach die österreichische Schule bei ihrer Aufgabe auf die Vermittlung von "sittlichen, religiösen und sozialen Werten" zu achten hat. Auch die Europäischen Menschenrechtskonvention (Art. 2 des 1. Zusatzprotokolls) stellt klar: "Der Staat hat bei der Ausübung der von ihm auf dem Gebiet der Erziehung und des Unterrichts übernommenen Aufgaben das Recht der Eltern zu achten, die Erziehung und den Unterricht der Kinder entsprechend ihrer religiösen und weltanschaulichen Überzeugungen sicherzustellen." Nachdem zahlreiche Beispiele belegen (wo zB Kinder aus dem Turn- oder Musikunterricht genommen wurden), dass besonders muslimische Eltern den Lehrplan nicht immer mit den Werten ihrer Religion als vereinbar sehen, ist auch Widerstand gegen diesen Erlass von Religionsgemeinschaften zu erwarten.

Auch wird eine mangelnde Abgrenzung vor Gefahren der Pornographie und des Missbrauchs kritisiert. Der im Erlass-Entwurf erwähnte Begriff "Körperkompetenz", also das praktische Erforschen des eigenen und fremden Körpers, wirft Fragen auf. Denn wenn Erwachsene Kinder zu sexuellen Handlungen auffordern, spricht das Gesetz von Kindesmissbrauch. Wenn nun Pädagoginnen und Pädagogen Kinder zu körperlichen Erkundungsübungen aneinander auffordern, dann könnte dies als indirekter Kindesmissbrauch aufgefasst werden.

Die Anleitung zur sexuellen Selbsterfahrung stellt eine massive Grenzüberschreitung in die Intimsphäre und sexuelle Integrität von Kindern und Jugendlichen dar und verletzt das in der Pädagogik allgemein anerkannte Überwältigungsverbot. Es handelt sich um eine Verletzung des Art. 8 der „Europäischen Konvention zum Schutz der Menschenrechte und Grundfreiheiten“ von 1950, der Österreich 1958 beigetreten ist, und die das „Recht auf Achtung des Privat- und Familienlebens“ beinhaltet.

Daher stellen die unterfertigten Abgeordneten an die Bundesministerin für Familie und Jugend folgende

 

ANFRAGE:

 

1.            Hat das Bundesministerium für Familie und Jugend an diesem Erlassentwurf mitgearbeitet?

2.            Sind von Seiten des Bundesministeriums für Familie und Jugend Änderung zu diesem Erlassentwurf vorgeschlagen worden?

a.      Wenn ja, welche?

3.            Geben Sie uns die Stellungnahme des Bundesministeriums für Familie und Jugend zur Sexualerziehung an den Schulen bekannt?

a.      Sind Sie mit dem Erlass einverstanden?

b.      Ab welchem Alter soll Sexualerziehung im Kindergarten/in der Schule beginnen?

c.      Was sollten die Inhalte der Sexualerziehung sein?

4.            Gibt es Studien, die den Inhalt des Erlasses unterstützen?

a.      Wenn ja, welche? (bitte detaillierte Auflistung)

5.            Gibt es Studien, die besagen, dass der Inhalt dieses Erlasses die Kinder schädigen könnte?

a.      Wenn ja, welche? (bitte detaillierte Auflistung)

6.            Widerspricht der Inhalt dieses Erlassentwurfes den sittlichen, religiösen und sozialen Werten in Österreich?

7.            Darf die Sexualpädagogik an Schulen generell eine  Aufforderung oder Anleitung zur sexuellen Selbsterfahrung beinhalten?

8.            Sehen Sie in den Inhalten des Erlasses einen Widerspruch zu § 2 Schulorganisationsgesetz (SchOG)?

a.      Wurden diesbezüglich die anerkannten Religionsgemeinschaften miteinbezogen?

b.      Wenn ja, mit wem wurde wann mit welchem Ergebnis gesprochen?

c.      Wenn nein, warum nicht?

9.            Sind Sie der Meinung, dass die Eltern die Aufgabe der Sexualerziehung übernehmen sollen?

a.      Wenn ja, warum wird dieses Recht den Eltern aberkannt?

b.      Wenn nein, was spricht dagegen?

10.          In Baden-Württemberg animiert der Bildungsplan Kinder, ihre Lieblingsstellungen vorzuzeigen oder gruppendynamisch "Gänsehaut erzeugende" Massagen zu üben.  Sind Ihnen Erfahrungen aus Deutschland bekannt?

11.          In welchen Ländern wurden bereits Erfahrungen mit dieser Art Sexualerziehung gemacht?

a.      Wie beurteilen Sie deren Erfahrungen?

b.      Wie schätzen Sie die Auswirkungen auf die jeweilige Gesellschaft ein?

12.          Ist Ihnen der Sexualwissenschaftler Helmut Kentler bekannt? Wie beurteilen Sie seine Lehren?

13.          Wie bewerten Sie die Folgen für die Institution der Familie (da eine wichtige Aufgabe aberkannt wird)?

14.          Werden Sie sich als Bundesministerin für Familie und Jugend für die Rechte der Eltern einsetzten?

a.      Was wollen Sie konkret tun, damit die Eltern das Recht, die Kinder nach eigenem Ermessen (auch im Bereich der Sexualität) zu erziehen, nicht verlieren?

15.          Sind Ihnen die Gründe bekannt, warum die Eltern nicht geeignet sein sollen, die Sexualerziehung ihrer Kinder zu übernehmen?

16.          Wo sind die Grenzen zum Kindesmissbrauch? Was darf und was darf nicht im Sexualunterricht passieren? (Bitte geben Sie uns eine Stellungnahme Ihres Bundesministeriums)