5124/J XXV. GP

Eingelangt am 21.05.2015
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ANFRAGE

des Abgeordneten Dr. Andreas F. Karlsböck und weiterer Abgeordneter

an die Bundesministerin für Gesundheit

betreffend unlautere Konkurrierung der niedergelassenen Vertragszahnärzte durch die Zahnambulatorien der Salzburger Gebietskrankenkasse

 

Die Zahnambulatorien der neun österreichischen Gebietskrankenkassen hatten ursprünglich die zahnärztliche Behandlung in unterversorgten Gebieten sicherzustellen. Davon kann keine Rede mehr sein. Vielmehr residieren die Ambulatorien heute in besten Innenstadtlagen. Zugleich verfügen Sie aber über Privilegien, von denen die niedergelassenen Vertragszahnärzte nur träumen können: Verlustabdeckung, Steuerprivilegien oder den Vorteil, auf den Selbstbehalt bei bestimmten, zumeist teuren Behandlungen schon im Vorhinein verzichten zu können.

 

Wie uns zugetragen wurde, sollen in Zahnambulatorien offensichtlich Umsatzziele nach privatwirtschaftlichem Muster eingeführt worden sein. So soll im Bereich der Salzburger Gebietskrankenkasse von Zahnärzten in Vorstellungsgesprächen verlangt worden sein, einen Mindestumsatz von 200 Euro/Stunde einzuarbeiten. Und in Wien soll das Umsatzziel 1.000 Euro/Arbeitstag betragen. Solche Umsatzziele sind ethisch bedenklich, überfordern vor allem junge Ärzte und gefährden Patienten. Es liegt der Verdacht nahe, dass die ursprünglich sozialen Einrichtungen sukzessive zu Umsatzmaximierungsmaschinen mit der Lizenz zur unlauteren Konkurrenzierung der niedergelassenen Zahnärzte umfunktioniert wurden/werden.

 

Darüber hinaus werden die niedergelassenen Zahnärzte durch die medienwirksame Ankündigung der Gebietskrankenkassen, „Testpatienten“ in die Praxen zu entsenden, um behauptete Qualitätsmängel zu überprüfen, unter Generalverdacht gestellt, gesetzwidrig abzurechnen, während die Behandlung in den Ambulatorien selbst anscheinend keiner Qualitätskontrolle unterzogen wird. Dies ist umso befremdlicher, als die Zahnambulatorien als Körperschaften öffentlichen Rechts mittelbar aus Sozialversicherungsbeiträgen finanziert werden, während die niedergelassenen Vertragszahnärzte ausschließlich auf die Refundierung ihrer tatsächlich erbrachten Leistungen angewiesen sind.

 

Die unterfertigten Abgeordneten richten daher an die Bundesministerin für Gesundheit folgende

 


Anfrage

 

1.      Welchem Kollektivvertrag unterliegen die in den Zahnambulatorien der Salzburger Gebietskrankenkasse angestellten Zahnärzte bzw. welche (durchschnittlichen) Brutto-Jahreseinkommen werden ihnen ausbezahlt?

 

2.      Ist Ihnen bekannt, dass Zahnärzte in Vorstellungsgesprächen aufgefordert wurden/werden, im Falle einer Anstellung in einem Ambulatorium einen Mindestumsatz einzuarbeiten?

Wenn ja, wie hoch ist der geforderte Mindestumsatz?

 

3.      Ist Ihnen bewusst, dass die Einforderung eines Mindestumsatzes ethisch bedenklich ist, weil sie fehleranfällig und qualitativ problematisch ist, vor allem junge Ärzte überfordert und in höchstem Maße Patienten gefährdet?

 

4.      Liegen Businesspläne betreffend die Erreichung bestimmter Umsatzziele vor?

Wenn ja, wurden diese extern oder intern erstellt und was hat ihre Erstellung gekostet?

 

5.      Ist es richtig, dass „Testpatienten“ die Praxen niedergelassener Vertragszahnärzte besuchen, um behauptete Qualitätsmängel aufzudecken?

Wenn ja, wollen Sie dadurch Zahnärzte einem Generalverdacht aussetzen oder ihnen unterstellen, gesetzwidrig abzurechnen?

 

6.      Werden auch die Qualitätsstandards in Ihren krankenkasseneigenen Ambulatorien überprüft?

Wenn ja, von wem?

Wenn nein, sehen Sie darin eine Ungleichbehandlung gegenüber den niedergelassenen Vertragszahnärzten und damit eine Verletzung des Gleichheitsgrundsatzes?

 

7.      Welche Nebenbeschäftigungen haben die in Ihren Zahnambulatorien angestellten Zahnärzte und sind diese mit ihrer Anstellung vereinbar?