5170/J XXV. GP

Eingelangt am 21.05.2015
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ANFRAGE

der Abgeordneten Carmen Schimanek

und weiterer Abgeordneter

an die Bundesministerin für Bildung und Frauen

 

betreffend Diskriminierung von Personen mit nicht voller Handlungsfähigkeit im öffentlichen Dienst

 

Frau Claudia M. war von Anfang April bis Anfang August 2013 in der General-Körner-Kaserne in Wien über eine Leiharbeitsfirma als Küchenhilfskraft beschäftigt. Obwohl sie der zuständige Oberst gerne als Vertragsbedienstete übernommen hätte, fand die Beschäftigung Anfang August ein jähes Ende. Da sie aufgrund der geistigen Behinderung einen Sachwalter hat, darf Frau M. laut Gesetz nicht als Vertrags-bedienstete arbeiten. Das Vertragsbedienstetengesetz des Bundes sieht als Voraussetzung für die Aufnahme die volle Handlungsfähigkeit der Person vor.

 

Der engagierte Oberst schaltete gemeinsam mit dem Verein „Jugend am Werk“, der Frau M. bei der Arbeitssuche unterstützt, die Volksanwaltschaft ein. Die Volksanwaltschaft bemängelt das nicht mehr zeitgemäße und behinderte Menschen diskriminierende Gesetz und fordert die Aufhebung der betreffenden Bestimmung. Volksanwalt Günther Kräuter weist in der ORF-Sendung „Bürgeranwalt“ auf die Absurdität der Situation hin: „Die bemerkenswerte junge Frau will selbstbestimmt leben und ihr eigenes Geld verdienen, schafft das auch über weiteste Strecken, alle sind zufrieden – nur eine Gesetzesbestimmung spricht dagegen!“

 

Schließlich konnte eine Lösung über eine Sondervertragsregelung, für die noch die Zustimmung des Bundeskanzleramtes notwendig ist, gefunden werden. Volksanwalt Kräuter betonte damals die Wichtigkeit einer Änderung des Gesetzes, da es die Verpflichtung Österreichs sei, diskriminierende Praktiken, wie diese, abzustellen.

Bisher wurde das Vertragsbedienstetengesetz allerdings nicht dahingehend geändert, dass auch Personen mit nicht voller Handlungsfähigkeit einen ordentlichen Dienstvertrag erhalten können.

 

 

In diesem Zusammenhang richten die unterfertigten Abgeordneten an die Bundesministerin für Bildung und Frauen folgende

 


ANFRAGE

 

1.    Haben Sie sich, als für Gleichbehandlung zuständige Ministerin, für eine Änderung des Vertragsbedienstetengesetzes, gemäß den Vorschlägen der Volksanwaltschaft, eingesetzt?

 

2.    Wenn nein, warum nicht?

 

3.    Wenn ja, warum blieb eine solche Änderung bisher aus?

 

4.    Werden Sie sich künftig für eine Änderung im oben genannten Sinne aussprechen?

 

5.    Wenn nein, warum nicht?

 

6.    Wenn ja, bis wann soll eine Regierungsvorlage für einen Gesetzesentwurf ausgearbeitet werden, welcher das Vertragsbedienstetengesetz diskriminierungsfrei macht?