5176/J XXV. GP

Eingelangt am 21.05.2015
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ANFRAGE

des Abgeordneten Jannach

und weiterer Abgeordneter

an den Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft

 

betreffend Import von Kürbiskernen zur Produktion von „österreichischem“ Kürbiskernöl

 

 

Unter dem Titel „Krieg der Kerne“ veröffentlichte die Tageszeitung Standard am 21. Mai 2015 einen Bericht über den Leiter des Lebensmittelkontrolleurs SGS, Karl-Peter Pongratz, der den Verdacht äußerte, „dass die Steirer im großen Stil fremde, billige Kerne beimengen wie pressen – und ihr Öl dennoch exklusiv als Steirisches Kürbiskernöl g. g. A. zu entsprechend hohen Preisen vermarkten. Ein Produkt, für das es zudem auch Fördergeld gibt. Das bestehende Kontrollsystem ist seiner Erfahrung nach mangelhaft.“

Pongratz spricht von professioneller Herkunftsfälschung, Bereicherung zulasten der Konsumenten und vergleicht das Kontrollmodell mit einem „Luftschloss“.

 

 

In diesem Zusammenhang richten die unterfertigten Abgeordneten an den Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft folgende

 

Anfrage

 

1.    Wie groß ist die Anbaufläche von Kürbissen für die Kürbiskernölproduktion in Österreich?

 

2.    Wie hoch ist der durchschnittliche Ertrag pro Hektar an Kürbiskernen (Richtwerte)?

 

3.    Wie hoch waren die Importe an Kürbiskernen nach Österreich in den letzten fünf Jahren (aufgelistet nach Jahr, Menge und Importland)?

 

4.    Gibt es einen Nachweis, wer die importierten Kürbiskerne in Österreich verarbeitet?

 

5.    Gelten Kürbiskerne, die über einen österreichischen Importeur aus dem Ausland gekauft und anschließend an steirische Ölmühlen weiterverkauft werden, als österreichische bzw. steirische Kürbiskerne?

 

6.    Wie viele Importeure von Kürbiskernen gibt es in Österreich?

 

7.    Steirisches Kürbiskernöl wird unter der Bezeichnung „g. g. A.“ verkauft. Was bedeutet diese Bezeichnung im rechtlichen Sinn?

 

8.    Dürfen Produkte, die die Bezeichnung „g. g. A.“ führen, Inhaltstoffe (z. B. ausländische Kürbiskerne) beinhalten, die nicht aus der geographischen Region stammen?

 

9.    Wenn ja, in welchem Ausmaß?

 

 

10. Ist es zulässig, Kürbiskerne aus nicht österreichischem Anbau (Importware) unter dem Titel „g. g. A.“ zu verkaufen?

 

11. Ist es zulässig, dass Speck, der unter der Bezeichnung „Tiroler Speck g. g. A“ verkauft wird, nicht aus Tirol sondern aus einem anderen Bundesland bzw. aus dem Ausland stammt?

 

12. Ist es grundsätzlich zulässig, Lebensmittel unter der Bezeichnung „g. g. A.“ in Österreich zu verkaufen, deren Hauptbestandteile nicht aus der jeweiligen Region stammen?

 

13. Wenn ja, halten Sie einen Verkauf von Produkten mit der Zusatzangabe „g. g. A.“ (geschützte geographische Angabe), dessen Hauptbestandteile möglicherweise  nicht aus der jeweiligen Region stammen, für Konsumententäuschung?

 

14. Welche Produkte werden derzeit unter der Bezeichnung „g. g. A.“ in Österreich verkauft?

 

15. Können Sie garantieren, dass Produkte, die unter der Bezeichnung „g. g. A.“ verkauft werden, im Ursprung (Anpflanzung, Zucht, Mast, usw.) aus der jeweiligen Region stammen?

 

16. Die Tageszeitung Standard informiert, dass das Joanneum Research mittels Untersuchungen die Herkunft von Kürbiskernen nachweisen könnte. Ist aufgrund dieser schweren Vorwürfe der Konsumententäuschung seitens des Lebensministeriums angedacht, solche „Herkunftstest“ zur Entkräftung der Vorwürfe durchzuführen?

 

17. Wenn nein, warum nicht?

 

18. Wenn ja, wann und in welchem Ausmaß?