5182/J XXV. GP

Eingelangt am 22.05.2015
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ANFRAGE

 

des Abgeordneten Podgorschek

und weiterer Abgeordneter

an den Bundesminister für Justiz

betreffend die Kosten für Berater, Rechtsanwälte sowie Sachverständige der Hypo Alpe Adria

 

 

Im NEWS Nr. 16, erschienen am 18.042015, wurden jene Beratungsaufträge im Zeitraum 2010 bis 2013 veröffentlicht, die ein Gesamtauftragsvolumen von EUR 500.000,00 übersteigen.

So wurden laut NEWS Beratungsaufträge im angegebenen Zeitraum von in Summe EUR 256.912.000,00 vergeben.

Bei einem marktüblichen Stundensatz von im Durchschnitt EUR 350,00 bedeutet dies rd. 734.000 Beratungsstunden bzw. 2823 Beratungsjahre.

In diesem Zusammenhang nachfolgend die Entwicklung des Personalaufwandes und des Personalstandes im angegebenen Zeitraum des Hypo-Alpe-Adria Konzerns:

Quelle Jahresabschluss

2010

2011

2012

2013

Mitarbeiteranzahl

7927

7774

7371

6574

Personalaufwand

(in EUR Mio.)

266,1

281,0

225,4

211,6

 

Somit erhöhen die Beratungskosten in den Jahren 2010 bis 2013 den Aufwand der Bank massiv. Anteilig zum laufenden Personalaufwand ergeben sich Zusatzkosten von zwischen 19,9% und 31,1%.

Beratungskosten anteilig an Personalaufwand

25,2%

28,1%

19,9%

31,1%

 

Mit den immensen Beratungskosten einher ging eine laufende Reduktion des Personalaufwandes.

 

I. Überblick über kritische Sachverhalte

 

1. Berater

Ebenso werden im angeführten NEWS-Artikel sowie iwF. im NEWS Nr. 19 vom 09.05.2015 zahlreiche kritische Fragen zur Sinnhaftigkeit und Interessenkonflikte aufgeworfen. Etwa war Deloitte von 2004 bis 2009 Bilanzprüfer der Hypo. Einige dieser Bilanzen sind mittlerweile alles andere als unumstritten so NEWS. Nach der Verstaatlichung durfte Deloitte als Berater weitermachen.

Der zweite kritische Sachverhalt betrifft KPMG. Dort kam nicht nur Ex-Hypo-Boss Gottwald Kranebitter her. KPMG war unter anderem bereits rund um den Einstieg von Investor Tilo Berlin 2006/2007 bei der Hypo tätig, so NEWS.

Besonderes Augenmerk verdient das Beratungsunternehmen „ZEB“, dass von 2010 bis 2013 engagiert war. Vor zehn Jahren bewertete ZEB die Hypo in einer Studie noch als erfolgreichste Bank Österreichs, so NEWS.

 

Ebenfalls in der Aufstellung findet sich das Beratungsunternehmen Ithuba Capital AG im Eigentum von Willi Hemetsberger, dem regelmäßig ein Naheverhältnis zu Altbundeskanzler Alfred Gusenbauer, dessen Studienkollege er war und mit dem er eine Pressekonferenz gab, und dem amtierenden Bundeskanzler Werner Faymann nachgesagt wird. Lt. Homepage der Ithuba ist Willi Hemetsberger Berater des Finanzministeriums.

 

Der ehemalige VP-nahe Staatsanwalt Georg Krakow scheint in der Position Baker McKenzie mit EUR 1,945 Mio. auf.

 

Hierzu berichtet der Kurier in seiner Ausgabe am 09.06.2013 wie folgt:

Am 29. Mai 2012 übernahm der ehemalige VP-nahe Staatsanwalt Georg Krakow. Als externer Koordinator für die Vergangenheit und die laufenden Rechtsverfahren, auch gegen die BayernLB. Die CSI wurde in die Forensik-Abteilung der Bank integriert. „Peschorn hat Krakow erfunden und zieht immer noch im Hintergrund die Fäden“, wissen Eingeweihte.

Die Bestellung des ehemaligen Bawag-Anklägers, der ebenso wie die damalige Richterin Claudia Bandion-Ortner nicht wissen wollte, wohin die an Wolfgang Flöttl gezahlten Bawag-Gelder tatsächlich verschwanden, verlief ziemlich seltsam. Vorstand und Aufsichtsrat der Bank erfuhren von der Installierung eines „Sonderbeauftragten“ erst, als Peschorn dies auf einer Pressekonferenz ankündigte. Das Finanzministerium als Eigentümervertreter der Bank (Hauptversammlung) änderte dafür sogar die Satzung.

Krakow läuft über einen Vertrag mit der Kanzlei Baker & McKenzie, bei der er als Mitarbeiter angeheuert hat. Der Vorstand erhielt eine Weisung der Hauptversammlung, der Aufsichtsrat segnete, nicht einstimmig, den Vertrag per Umlaufbeschluss ab. Zwar soll der Ärger groß gewesen sein, aber die Herren Aufsichtsräte sind halt, ebenso wie Vorstand Kranebitter und Kollegen, auch keine großen Helden.

Krakow, den VP-Chef Michael Spindelegger in die Task Force für das Sanierungskonzept der Hypo setzte, bringt der in einem feudalen Palais am Wiener Schottenring domizilierten Kanzlei ein schönes Honorar. Bis zu 620.000 Euro darf Baker & McKenzie der Bank jährlich bis zur Hauptversammlung 2014 für die Tätigkeit von Krakow verrechnen. Deutlich mehr, als die Vorstände verdienen, aber ohne deren Verantwortung. Dazu kommen 645.000 Euro, wenn Krakow auf Personalressourcen der Kanzlei zugreift – was er tut. Macht mehr als 1,2 Millionen Euro jährlich. Ein bisschen viel für einen Koordinator.“

 

2. Sachverständigenleistungen

Auch aufgelistet ist die Kanzlei Kleiner & Kleiner des Sachverständigen Fritz Kleiner (u.a. Sachverständigengutachten zur Analyse der Geschäftstätigkeit der Hypo zur Zeit, als die Bayern LB Haupteigentümer war). Somit umfassen diese Kosten von EUR 1,246 Mio. offenbar jenes Gutachten, das Grundlage für den Rechtsstreit zwischen Heta und Bayern LB ist. Dieses wurde am 08.05.2015 erstinstanzlich zugunsten der Bayern LB entschieden. Im Standardartikel (http://derstandard.at/2000015513054/ Landgericht-Muenchen-verurteilt-Heta-zu-Milliardenzahlung) wird unter anderem berichtet:

2012 kam Hypo-Gutachter Fritz Kleiner zur Ansicht, dass die Hypo-Kredite der BayernLB als Eigenkapitalersatz zu werten sind. Auch weitere Experten bestätigten diese Auffassung. Daraufhin stellte die Hypo Alpe Adria die Rückzahlung und Zinszahlungen an die Bayern, die 2007 bei der Kärntner Bank eingestiegen waren, ein. Darauf klagte die BayernLB die Österreicher noch Ende 2012 auf die ausstehenden Beträge. Die Hypo wiederum erhöhte auf 3,6 Milliarden Euro, weil sie auch bereits zurückbezahlte Darlehen und Zinsen einforderte.

Richtig Bewegung in die Sache kam aber erst im Sommer 2014 durch ein Gerichtsgutachten, das beide Seiten als Erfolg interpretierten. In der Verhandlung im November 2014 zeichnete sich die gestrige Niederlage bereits ab. (red)

 

3. Anwaltskanzleien

Im erwähnten Artikel finden sich 14 Anwaltskanzleien in der Liste der Groß-Berater. Spitzenreiter ist die Kanzlei Held, Berdnik und Astner, die eine Schlüsselrolle bei der Aufarbeitung der Hypo-Vergangenheit einnimmt. Der Hauptpartner Dr. Guido Held wird regelmäßig mit der ÖVP in Verbindung gebracht (unter anderem als Aufsichtsrat der Mayer Melnhof-Gruppe).

 

Ebenso darf auch hier nicht die Kanzlei Lansky, die der SPÖ nahesteht, wie in der Anfrage 4945/J dargelegt wurde, mit einem Honorar von EUR 1,865 Mio. fehlen.

 

Ebenso bemerkenswert ist in diesem Zusammenhang die Berichterstattung vom 13.05.2015 im Kurier wie folgt:

„Und der emeritierte Verfassungsrechtler Heinz Mayer schrieb im Auftrag der Bayern ein Gutachten über das Hypo-Sondergesetz und das Moratorium. Mayer arbeitet seit dem Vorjahr für die Wiener Anwaltskanzlei Lansky/Ganzger. Dass Universitätsprofessoren eifrig Gutachten fabrizieren und damit ihr Einkommen auffetten, hat Tradition. Aber muss es ausgerechnet für den Rechtsgegner der Republik sein?“

 

Nicht angeführt in der Liste ist das Honorar von Brandl&Talos, die lt. Eigenangabe die Hypo beim Verkauf der Süd-Ost-Europa-Töchter begleitet haben. Ebenfalls nicht angeführt ist die Kanzlei Kraft&Winternitz, die regelmäßig bei Kommunalfällen engagiert wird.

 

 

II. Kritische Angebotsformen/Problemfälle aus der Vergangenheit/Gesetzes-verstösse

Die Plausibilisierung der Honorarhöhen und Beauftragungen ist kritisch zu hinterfragen. So hat sich in den vergangenen Jahren ein Geflecht zwischen Beratern, Anwälten und Sachverständigen bei öffentlichen Fällen entwickelt, die mit einem Selbstbedienungsladen verglichen werden kann. Ebenso besteht ein unübersehbares Naheverhältnis von Beratern zu SPÖ und ÖVP in wesentlichen Positionen betreffend der Aufarbeitung (CSI-Hypo, Verwertung von Vermögenswerten). 

 

1. Ithuba – Land Salzburg

Der in Rede stehende Beratungsvertrag war bereits Gegenstand mehrerer parlamentarischer Anfragen (wie zB. 14972/J XXIV. GP) und Gegenstand strafrechtlicher Ermittlungen der Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft, welche allerdings mangels Anfangsverdacht eingestellt wurden. Ebenso wurde aufgezeigt, dass anstatt der gewährten EUR 2 Mio. nur ein Betrag zwischen EUR 85.000,00 und EUR 255.0000,00 an Pauschalhonorar für die veranschlagten Beratungsleistungen bezahlt hätte werden müssen. Der Vermögensnachteil zu Lasten des Landes wäre somit zwischen EUR 1,745 Mio. und EUR 1,915 Mio. gelegen.

Ebenso wurde dargelegt, dass die Vereinbarung zwischen dem Land Salzburg und der Ithuba hinsichtlich des vereinbarten Erfolgshonorars gravierende vertragliche Unterschärfen zu Lasten des Landes Salzburg aufweist.

 

2. Sachverständiger Fritz Kleiner

Am 27.03.2015 gab Gutachter ein Interview ein Interview in „Die Presse“ mit der Schlagzeile „Stimmt. Ich bin reich!“. Befragt zu Causa Hypo hält Gutachter Kleiner fest: „Die 250 Millionen sind nicht einmal alles. Das sind nur die Kosten für die Gutachten im Auftrag der Bank. Die Gutachten der Staatsanwaltschaft und der Gerichte können durchaus noch einmal so viel kosten. Und das ist gut so

In einem Artikel von „Die Presse“ mit dem Titel „Üppige Honorarnoten: Gutachter müsste man sein“ vom 06.04.2014 wird auf die Kritik des Rechnungshofs berichtet. Lt. Rechnungshof betragen die Stundensätze zwischen 94 und 250 EUR (exkl. Ust). Fixe Tarife gibt es nicht. Die gelegten Honorarnoten seien oft reichlich diffus. In der Regel legten Sachverständige ihren Gebührennoten keine detaillierten Aufzeichnungen über das Ausmaß der verrichteten Tätigkeit, sondern nur über die Gesamtsumme der aufgewendeten Stunden bei.“

 

3. Erfolgsabhängige Sachverständigenhonorare

Wie der RFW aufgedeckt hat, wurde von einem Beratungsunternehmen in Einfluss eines Sachverständigen für Gutachtertätigkeiten und Rechtanwaltskosten ein erfolgsabhängiger Stundensatz von zu EUR 2.600,00 vereinbart. Hierzu aus der Apa-Aussendung vom 25.03.2015:

 

„RfW fordert Überprüfung der Arbeitsweise eines gerichtlich beeideten Sachverständigen durch Standesvertretung

Stundensatz von bis zu EUR 2.600,00 für Sachverständigengutachten in Beratungsvertrag

Wien (OTS) - Ein Bericht im Nachrichtenmagazin News macht deutlich, dass nicht nur einige Banken bei Derivatgeschäften mit harten Bandagen gekämpft haben, sondern auch Berater, die sich für möglicherweise geschädigte Bankkunden einsetzen.

Dem RfW liegen Unterlagen vor, welche die Vermutung nahelegen, dass Sascha Stadnikow über das Vehikel einer Finanzberatungs GmbH erfolgsbezogene Honorare von bis zu EUR 2.600,00 pro Stunde für Sachverständigengutachten und Anwaltsleistungen vereinbart. In der Gesellschaft ist Stadnikow alleiniger Geschäftsführer und 50prozentiger Gesellschafter (über eine ihm zu 100 Prozent gehörende Gesellschaft). Für 300 Stunden Sachverständigen-, Anwalts-, Analyse-und Verhandlungstätigkeit wäre demnach vom Geschädigten ein Betrag von bis zu EUR 780.000,00 zu bezahlen. Aus der Sicht eines Gerichtssachverständigen und seiner Verpflichtung zur strikten Objektivität, Unabhängigkeit und Unparteilichkeit erscheint eine solche Honorarvereinbarung für sich allein höchst bedenklich, schafft sie doch den Anreiz, ein für den Auftraggeber möglichst günstiges (und damit für den Sachverständigen möglichst lukratives) Gutachten abzuliefern. Aus der Sicht des Gegners, aber auch des objektiven Betrachters entsteht der Anschein der Befangenheit des Sachverständigen.

Der RfW fordert daher eine Untersuchung durch die Standesvertretung und wird die entsprechenden Unterlagen dem Hauptverband der allgemein beeideten und gerichtlich zertifizierten Sachverständigen Österreichs übergeben. Der RfW geht davon aus, dass es im Interesse des Hauptverbands ist, solche offensichtlichen Schlupflöcher auf Dauer zu schließen. Eine solche Vereinbarung schade jedenfalls dem Ansehen des Berufsstandes der Sachverständigen. Es müsse verhindert werden, dass die Notsituation von KMUs durch derartige Honorarvereinbarungen noch verschlechtert wird. Der übliche Stundensatz für Gutachten dieser Art liegt zwischen EUR 250,00 und EUR 350,00. Es stellt sich die Frage welche Beratungsleistung über die Gutachten hinaus erbracht wurden, um einen Stundensatz von bis zu EUR 2.600,00 zu rechtfertigen.

Welche Honorare wurden der öffentlichen Hand verrechnet?

Der gerichtlich beeidete Sachverständige Sascha Stadnikow ist in der Vergangenheit auch für die öffentliche Hand tätig geworden, um bei der Aufarbeitung von Derivatverlusten mit zu wirken. Es muss aufgeklärt werden, ob auch der Steuerzahler Opfer solcher Honorarforderungen geworden ist, fordert der RfW. Unter der Marke "Finanzbuddha" ist Stadnikow wiederholt mit Expertisen an die Öffentlichkeit getreten.“

 

In diesem Zusammenhang berichtet das Wirtschaftsblatt am 15.04.2015 wie folgt:

„In einem Schreiben an den RFW vom 13. 04. 2015 hält Präsident (des

 Hauptverband der allgemein beeideten und gerichtlich zertifizierten Sachverständigen Österreichs, Anm.) Matthias Rant fest: Mit gutem Grund ordnet überdies Pkt 1.4 der Standesregeln an, dass es dem Sachverständigen verboten ist, im Zusammenhang mit seiner Tätigkeit als Gutachter, für sich oder andere Personen, Zuwendungen oder Vergünstigungen zu fordern, anzunehmen oder sich versprechen zu lassen, die geeignet sein könnten, seine Objektivität zu beeinträchtigen.

 

4. Rechtsanwaltskanzlei Kraft & Winternitz/Lansky/Brandl&Talos

In dem unter Punkt 3 angeführten Vertrag wird für die Rechtsanwaltskosten der Kanzlei Kraft & Winternitz ebenfalls ein erfolgsabhängiges Honorar von bis zu EUR 2.600,00 angeführt. Lt. Aussage der Kanzlei wurde diese Honorarregelung ohne deren Wissen und Zustimmung vom oben erwähnten Gutachter abgeschlossen. (OTS des RFW vom 28. 04. 2015)

 

Die Kanzlei Lansky vertrat die Interessen der Hypo Alpe Adria; gleichzeitig wurde vom ehemaligen Verfassungsrechtler Mayer (im Sold von Lansky) ein Gutachten im Auftrag der Bayern erstellt.

 

Die Kanzlei Brandl&Talos vertrat die Interessen der Hypo Alpe Adria; gleichzeitig wurde im Auftrag von Investoren einen Insolvenzantrag gegen die Heta eingebracht.

 

5. Beratungshonorar WG-Finanzservice GmbH

Eine weitere Möglichkeit von erfolgsabhängigen Honorarvereinbarungen mit Zustimmung der FMA ist die Möglichkeit Prozentsätze von „Upfrontprämien und positiven Cash Flows“ zu vereinbaren wie der ebenfalls vorliegende Vertrag der WG Finanzservice GmbH vorsieht, die unter anderem die Wiener Stadthalle GmbH berät.

 

6. TEF (Trans European Financial)

Die TEF unter Führung von Mag. Günther Klöckl (ehemals OeBFA) wurde unter anderem für die Honorarvereinbarungen mit dem Burgenland und der KABEG kritisiert.

 

 

In diesem Zusammenhang stellen die unterfertigten Abgeordneten an den Bundesminister für Justiz folgende

 

Anfrage

 

1.     Wurden von der Hypo Alpe Adria bzw. der Heta erfolgsabhängige Honorarvereinbarungen mit Beratern, Anwälten oder Sachverständigen abgeschlossen?

2.     Wenn ja, wurden diese Vereinbarungen auf Quota Litis für Rechtsanwälte durch Rechtsanwaltskammer, die Einhaltung der Objektivität für Sachverständige durch den Sachverständigenverband sowie Marktüblichkeit durch den Ethikrat der Finanzdienstleister bzw. für konzessionierte Wertpapierunternehmen durch die Finanzmarktaufsicht überprüft?

3.     Wie wurde von den zuständigen Ministerien und den Bankvorständen sichergestellt, dass keinerlei Informationen, die Rechtanwälten, Sachver-ständigen, Beratern etc. im Rahmen ihres Auftrages zugänglich gemacht wurden, gegen die Hypo zu deren finanziellen Nachteil verwendet wurden?

4.     Welche rechtlichen Schritte hat das Justizministerium eingeleitet, sofern Verstöße in den Punkten 1 bis 3 aufgezählt vorliegen?

5.     Welche rechtlichen Schritte werden vom Justizministerium gesetzt, um erfolgsabhängige Honorare für Sachverständige und Anwälte in Zukunft auszuschließen?

6.     Welche rechtlichen Schritte werden vom Justizministerium gesetzt, um in Zukunft Auftragnehmer zu vermeiden, die im Naheverhältnis zur Politik stehen oder wo Interessenkonflikte offensichtlich sind?

7.     Wurden bzw. werden von der Korruptionsstaatsanwaltschaft Ermittlungsmaß-nahmen gegen die Unternehmen Ithuba, Brandl & Talos, KPMG, ZEB, Deloitte, Rechtsanwaltskanzlei Held, die Personen Kranebitter, Kleiner, Stadnikow wegen marktunüblich hoher Honorare in der Vergangenheit oder aktuell geführt?

8.     Gab oder gibt es laufende Verfahren gegen andere Sachverständige, Rechtsanwälte oder sonstige Berater, die seit 2006 mit der Hypo Alpe Adria befasst waren?

9.     Wenn ja, welche und mit welchem Ergebis?