5186/J XXV. GP

Eingelangt am 22.05.2015
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ANFRAGE

 

des Abgeordneten Mag. Roman Haider

und anderer Abgeordneter

an den Bundesminister für Finanzen

betreffend Budget Risikos

 

 

Wirtschaftsblatt vom 14.05.2015:

"Der Budgetdienst des Parlaments sieht bei der mittelfristigen Budgetplanung der Bundesregierung in Teilbereichen "nicht unerhebliche Risiken". Dies betreffe vor allem die Gegenfinanzierung der für Jänner 2016 geplanten Steuerreform[…].

In der Analyse des Budgetdienstes heißt es, die 5,2 Mrd. Euro schwere Steuerreform sei ein "zentrales Element" des Entwurfes zum Finanzrahmen […]. Dieses "zentrale Element" bereitet dem Budgetdienst offenbar Sorgen: "Bei der vorgesehenen Gegenfinanzierung bestehen insbesondere im Hinblick auf die Maßnahmen zur Betrugsbekämpfung, deren Details noch nicht bekannt sind, nicht unerhebliche Risiken", schreiben die Experten in ihrer Analyse. Denn es könnten sich - "je nach Umsetzungsfortschritt der vorgesehenen Maßnahmen" - niedrigere Einzahlungen oder zeitliche Verzögerungen ergeben.

Zu den geplanten Gegenfinanzierungs-Maßnahmen auf der Ausgabenseite merkte der Budgetdienst an, die angekündigten Strukturreformen seien noch zu wenig konkret: "Insbesondere hinsichtlich der Einsparungen für die Bereiche Verwaltung und Förderungen fehlen (...) noch nähere Details."

Als ebenfalls "erhebliches Risiko für die Einhaltung des Finanzrahmens" wertet der Budgetdienst die Abhängigkeit der Finanzplanung vom Fortbestand des derzeit historisch niedrigen Zinsniveaus - und dies über die gesamte Planungsperiode hinweg. "Ein - derzeit nicht prognostizierter - Anstieg des Zinsniveaus um ein Prozent gegenüber den Annahmen würde (...) im ersten Jahr einen Mehraufwand von 250 bis 300 Mio. EUR bedeuten, der sich über längere Zeiträume entsprechend kumulieren kann", heißt es in der Analyse. Auch eine "unerwartet negative budgetäre Entwicklung" und der damit verbundene Anstieg der Verschuldung würde den jährlichen Zinsaufwand erhöhen. Im Strategiebericht zum Finanzrahmen vermisst der Budgetdienst auch Angaben zu allfälligen Risikovorsorgen.

Auch im Bildungsbereich sieht der Budgetdienst Risiken für die im Finanzrahmen festgelegten Ausgabenüberschreitungen - nämlich dann, wenn kostendämpfende Reformen "nicht sehr rasch gesetzt werden". Auch im Asylbereich gebe es gewisse Risiken, nämlich im Falle eines Mehrbedarfs aus der Grundversorgung von Asylwerbern."


Und auch die hohen Rücklagenbestände (laut Budgetdienst zuletzt rund 18,4 Mrd. Euro) würden ein Risiko darstellen: Etwaige Rücklagenentnahmen sind in den Auszahlungsobergrenzen noch nicht enthalten und könnten diese überschreiten. Diese müssten aber finanziert werden und würden sich negativ auf die Budgetsalden auswirken. Derzeit sind von 2016 bis 2019 Rücklagenentnahmen (insbesondere für die Breitbandoffensive) von insgesamt 1,3 Mrd. Euro geplant.

 

In diesem Zusammenhang stellen die unterfertigten Abgeordneten an den Bundesminister für Finanzen folgende

 

Anfrage

 

1.     Werden Sie Maßnahmen ergreifen um die Unsicherheiten, die sich je nach Umsetzungsfortschritt der vorgesehenen Maßnahmen - niedrigere Einzahlungen oder zeitliche Verzögerungen - gerade im Bereich der Betrugsbekämpfung ergeben könnten, zu minimieren?

2.     Wenn ja, welche Maßnahmen werden das sein und wann ist damit zu rechnen?

3.     Wenn nein, warum werden Sie keine diesbezüglichen Maßnahmen ergreifen?

4.     Werden Sie der geforderten Konkretisierung der von Ihnen angedachten, zu vage formulierten Strukturreformen - insbesondere hinsichtlich der Einsparungen für die Bereiche Verwaltung und Förderungen - nachkommen?

5.     Wenn ja, wann ist mit derartigen Details zu rechnen?

6.     Wenn nein, warum nicht?

7.     Sehen Sie ein Risiko in der Abhängigkeit des geplanten Finanzrahmens und seiner Einhaltung vom derzeit niedrigen Zinsniveau; denn immerhin würde ein -derzeit nicht prognostizierter - Anstieg des Zinsniveaus um ein Prozent gegenüber den Annahmen im ersten Jahr bereits einen Mehraufwand von 250 bis 300 Mio. EUR bedeuten.

8.     Wenn ja, wird man sich seitens Ihres Ministeriums noch um eine Entschärfung dieses Risikos bemühen?

9.     Wenn nein, warum sehen Sie kein derartiges Risiko bzw. warum sind Sie der Ansicht, dass die Anknüpfung an das historisch niedrige Zinsniveau kein überdurchschnittlich hohes Risiko darstellt?

10.  Inwieweit wurde in dieses Risiko auch unerwartete budgetäre Entwicklungen, und damit verbundene mögliche Anstiege der Verschuldung miteinbezogen?

11.  Welche generellen Risikovorsorgen sind seitens Ihres Ministeriums zur Absicherung vorgesehen?

12.  Inwiefern wurde das Risiko einer nicht rechtzeitigen Umsetzung notwendiger Reformen im Bildungsbereich - ohne die es zu sofortigen Ausgabenüberschrei-tungen kommen würde, bei der Etablierung des Finanzrahmens miteinbezogen?

13.  Warum wurden etwaige künftige Rücklageentnahmen in den Auszahlungsober-grenzen noch nicht berücksichtigt bzw. wie sollte deren Finanzierung erfolgen?

14.  Sehen Sie in den hohen Rücklagenbeständen (zuletzt rund 18,4 Mrd. Euro) ein Risiko für die Budgetsalden?

15.  Wenn ja, was wird seitens Ihres Ministeriums gegen dieses Risiko unternommen werden?

16.  Wenn nein, warum nicht?