5193/J XXV. GP

Eingelangt am 22.05.2015
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ANFRAGE

 

der Abgeordneten Erwin Angerer, Mag Gernot Darmann, Harald Jannach, Wendelin Mölzer

und weiterer Abgeordneter

an den Bundesminister für Finanzen

betreffend "Kreditgewährung" für Kärnten

 

 

Das Hick-Hack um die ansonsten üblicherweise für Bundesländer unproblematische Gewährung bundesfinanzierter Kredite hat nun scheinbar auch für Kärnten ein Ende gefunden. Am 19.05.2015 ließ Finanzminister Hans Jörg Schelling verlauten, dass er den Rahmenvertrag für die "Kreditgewährung" unterzeichnet hätte. Auch seitens des Kärntner Landeshauptmannes wurde signalisiert, dass man eine Kompromisslösung gefunden habe.

 

Aktuell beziehen sich diese Angaben jedoch nur auf Medienberichte. Konkrete Details zu diesem Vertragsentwurf wurden noch nicht genannt, sodass der Spielraum für Spekulationen momentan äußerst groß ist.

 

Zeitungsartikel variieren hinsichtlich ihrer Angaben zur Ausgestaltung des Vertragsentwurfes und auch aus Kärntner Regierungskreisen wie auch seitens des Finanzministeriums wurden noch keine konkretisierenden Angaben gemacht.

 

Es herrscht daher eine allgemeine Verunsicherung bei der Kärntner wie insgesamt bei der Österreichischen Bevölkerung, da nicht klar ist, zu welchen (un-)möglichen Bedingungen Kärnten der "Kredit" gewährt wird, bzw. welche Auswirkungen diese in Hinkunft für andere Bundesländer mit sich bringen werden. Ganz nach dem Motto: "Dies war erst der erste Streich…"

 

In diesem Zusammenhang stellen die unterfertigten Abgeordneten an den Bundesminister für Finanzen folgende

 

ANFRAGE

 

1.     Aufgrund der unterschiedlichen medialen Berichterstattung herrschen große Unsicherheiten hinsichtlich der Vertragsform; handelt es sich bei dem gegenständlichen Vertrag zwischen Kärnten und dem Bund um einen Kredit- oder Darlehensvertrag?

2.     Ab wann werden (entsprechend der gewählten Vertragsform) für welches zur Verfügung stehende Kapital Zinsen fällig?

3.     Welche Auszahlungsmodalitäten wurden für die "Kreditsumme" vereinbart (mehrere Tranchen oder Einmalzahlung und zu welchen Zeitpunkten)?

4.     Aus welchen inhaltlichen Bestandteilen setzt sich der Vertrag zusammen?

5.     Welchen Verpflichtungen muss Kärnten aufgrund des gegenständlichen Vertrags nachkommen?

6.     Welchen Vertragsleistungen muss der Bund nachkommen?

7.     Gibt es Auflagen, wonach das Land Kärnten zum Rückkauf der Hypo- bzw. HETA-Anleihen verpflichtet wird und wenn ja, wie sind diese ausgestaltet?

8.     Wurden sonstige Vertragsteile oder Nebenvereinbarungen in Bezug auf die Hypo-/HETA-Abwicklung ausformuliert und wenn ja welche und wie lauten diese?

9.     Gibt es eine begrenzte Vertragsdauer und wenn ja welche?

10.  Wurde eine "Kreditlaufzeit" vereinbart und wenn ja welche?

11.  Welche "Kredithöhe" wurde zu welchen Bedingungen (Zinsen) vereinbart?

12.  Welche Sicherstellungen wurden verlangt?

13.  Wurden Sanktionsmöglichkeiten im Vertrag aufgenommen und wenn ja, welche?

14.  Sieht der Vertrag eine eventuelle Aufstockung der "Kreditsumme" vor?

15.  Gibt es eine Klausel, wonach eine Pönale fällig wäre, wenn Vertragsdetails öffentlich gemacht werden?

16.  Gibt es zum genannten Vertragsentwurf auch etwaige Nebenvereinbarungen mit dem Land Kärnten bzw. dessen Vertretern und wenn ja, welche?

17.  Welchen Bundesländer wurde bereits in welcher Höhe ein "Kredit" durch die Bundesfinanzierungsagentur gewährt?

18.  Wurde Kärnten bereits zu früheren Zeitpunkten (vor 2015) ein "Kredit" durch die Bundesfinanzierungsagentur gewährt?

19.  Wenn ja, wann und zu welchen Bedingungen?

20.  Wann und von wem wurden Sie erstmals seitens der Kärntner Landesregierung bzgl. der aktuellen "Kreditgewährung" für Kärnten kontaktiert?

21.  Gab es vor den eigentlichen Vertragsverhandlungen Gespräche mit der zuständigen Landesrätin Dr. Gaby Schaunig oder anderen Vertretern der Kärntner Landesregierung?

22.  Wenn ja, ab wann fanden solche Vorgespräche statt und was waren die Inhalte bzw. die daraus resultierenden Ergebnisse?

23.  Wer waren die Gesprächspartner seitens des Landes bzw. des Bundes (bezugnehmend auf Frage 21)?

24.  Was wurde seitens des Landes, was seitens des Bundes angeboten (bezugnehmend auf Frage 21)?

25.  Welche Forderungen wurden seitens des Bundes zu Beginn der Vertragsverhandlungen (an Kärnten) gestellt?

26.  In welchen Vertragspunkten herrschte ab Beginn der Vertragsverhandlungen Einigkeit, welche wurden überarbeitet, ergänzt oder komplett gestrichen?