5200/J XXV. GP
Eingelangt am 22.05.2015
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ANFRAGE
des Abgeordneten Walter Rauch
und weiterer Abgeordneter
an den Bundesminister für Verkehr, Innovation und Technologie
betreffend Gokarts auf österreichischen Straßen
Laut einem Bericht der „Kronen Zeitung“ vom 02. Mai 2015 dürfen Gokart-Fahrer mit einer Betriebserlaubnis, so sie einen Führerschein besitzen und es sich um ein so genanntes „schweres Gokart“ handelt, auch über Autobahnen fahren. ÖAMTC und ARBÖ schlagen Alarm und stehen dem neuen Trend im Straßenverkehr äußerst kritisch gegenüber. Laut ARBÖ-Sprecher Obrecht stellen diese Mini-Flitzer eine erhöhte Sicherheitsgefährdung für den österreichischen Straßenverkehr dar.
In diesem Zusammenhang richten die unterfertigten Abgeordneten an den Bundesminister für Verkehr, Innovation und Technologie folgende
Anfrage
1. Ist diese Problematik Ihrem Ressort bekannt?
2. Wenn ja, seit wann?
3. Wenn ja, wurden bisher Maßnahmen getroffen, um den Zulassungsrahmen für Gokarts oder andere hinterfragungswürdige Vehikel einzuschränken?
4. Wenn ja, um welche konkreten Maßnahmen handelt es sich hierbei?
5. Wenn nein, warum nicht?
6. Seit wann ist es erlaubt, Gokarts auf den österreichischen Straßen oder Autobahnen zu lenken?
7. Auf welchen Straßen in Österreich ist es erlaubt, Gokarts zu lenken?
8. Wie viele Gokarts oder andere hinterfragungswürdige Vehikel sind in Österreich zugelassen und um welche hinterfragungswürdige Vehikel handelt es sich hierbei konkret?
9. Wurden bisher Unfälle mit Gokarts oder anderen hinterfragungswürdigen Vehikeln in Österreich registriert?
10. Wenn ja, wie viele?
11. Wenn ja, wo und wann?
12. Wenn ja, wurden dabei Personen verletzt?
13. Wenn ja, wurden dabei Personen getötet?
14. Wenn ja bei 12. und 13., jeweils wie viele?
15. Wird man seitens Ihres Ressorts an die Zuständigen von ARBÖ und ÖAMTC herantreten, um Maßnahmen zur Lösung zu treffen?
16. Wenn ja, wann?
17. Wenn ja, in welcher Form?
18. Wenn nein, warum nicht?