5225/J XXV. GP

Eingelangt am 26.05.2015
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ANFRAGE

 

der Abgeordneten Schenk,
Kolleginnen und Kollegen
an den Bundeskanzler

betreffend „Weisungen durch Regierungsmitglieder oder deren Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter

 

Organe der Verwaltung sind an die Weisungen der ihnen vorgesetzten Organe gebunden (Art. 20 Abs. 1 B-VG). Aus der Praxis ist bekannt, dass, mit den Worten „der Minister will das“, auch Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der jeweiligen Kabinette Weisungen an die Beamtenschaft erteilen.

 

In diesem Zusammenhang stellen die unterfertigten Abgeordneten an den Bundeskanzler folgende

 

Anfrage

 

1.      Welche Weisungen haben Sie seit Beginn der laufenden Legislaturperiode persönlich erteilt?

a.      Waren diese Weisungen jeweils schriftlich oder mündlich?

b.      Was waren die jeweiligen Inhalte der Weisung?

c.      Womit wurde die jeweilige Weisung begründet?

d.      Wer war der jeweilige Adressat bzw. Empfänger der Weisung?

 

2.      Werden mündliche Weisungen in Ihrem Ressort generell dokumentiert? Wenn nein, warum nicht?

 

3.      Welche Weisung hat eine Mitarbeiterin/ein Mitarbeiter Ihres Kabinetts seit Beginn der laufenden Legislaturperiode erteilt?

a.      Waren diese Weisungen jeweils schriftlich oder mündlich?

b.      Was waren die jeweiligen Inhalte der Weisung?

c.      Womit wurde die jeweilige Weisung begründet?

d.      Wer war der jeweilige Adressat bzw. Empfänger der Weisung?

e.      Mit welcher Begründung war eine Weisung durch Sie persönlich nicht möglich?