5245/J XXV. GP

Eingelangt am 26.05.2015
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Anfrage

 

der Abgeordneten Gabriela Moser, Alev Korun, Freundinnen und Freunde an den/die den Bundesminister für Europa, Integration und Äußeres

betreffend Immobilienverkäufe des Öst. Integrationsfonds

BEGRÜNDUNG

 

Während das Innenministerium Zelte für Flüchtlinge aufstellen lässt, fragt man sich, was eigentlich aus den Flüchtlingswohnungen des Österreichischen Integrationsfonds geworden ist. Der Fonds, 1960 als "Flüchtlingsfonds der Vereinten Nationen" gegründet, war anfangs mit der Betreuung und Unterbringung der Ungarnflüchtlinge von 1956 beschäftigt. Die Finanzierung des Fonds kam wohl nur zum Teil von der Republik. Daher befremdet es umso mehr, wie später von der Republik mit dem Fondsvermögen, insbesonders mit den Immobilien, umgegangen wurde. Und es stellt sich die Frage, ob der jetzige Engpass an Unterbringungs­möglichkeiten für Flüchtlinge nicht bewusst und mit Absicht herbeigeführt wurde.

1995/96 kaufte der ÖIF von einer gemeinnützigen Wohnbaugenossenschaft mehrere Liegenschaften an, so in der Stromstraße 18-20, 1200 Wien, 4 Stiegen der Anlage mit insgesamt 110 Wohnungen, sowie in der Trinkhausstraße 10, 1100 Wien, die Stiegen 2 und 3 mit insgesamt 57 Wohnungen. Dem Vernehmen nach betrug der Kaufpreis in Summe umgerechnet rund Euro 1,6 Mio. Der ÖIF übernahm die Verpflichtung, die Wohnungen nur an Flüchtlinge, die das BMI namhaft machte, zu vermieten. Die Wohnungen scheinen in der Folge als „Startwohnungen“ für Flüchtlinge genutzt worden zu sein.

Ende 2008 verkaufte der ÖIF die Objekte wieder. Dabei fällt auf, dass

a)    der Verkaufspreis unter dem Ankaufspreis lag und

b)    die Wohnungen ohne jegliche Pflichten und Lasten abgegeben wurden.

Konkret wurden die Objekte um Euro 1.185.000.- und damit – inflationsbereinigt – mit einem Verlust von rund Euro 430.000 verkauft. Der durchschnittliche Preis einer Wohnung betrug somit 7.085,81 Euro!


Darüber hinaus wurde dem Käufer die mit dem Entfall des Einweisungsrechts verbundene Wertsteigerung komplett überlassen. Da derzeit die Immobilien mit Hypotheken von insgesamt 3,572 Mio Euro belastet werden können, muss der tatsächliche Wert der Immobilien – selbst wenn sie, wie behauptet wurde, in einem schlechten Zustand waren – mit mindestens 4,465 Mio Euro angenommen werden. Die Objekte wurde daher für maximal ein Viertel ihres tatsächlichen Wertes verkauft. Wesentliche Geldmittel, die für die Flüchtlingsintegration vorgesehen und gewidmet waren, gingen dadurch verloren. Der Käufer, Dr. Reinhold Frasl, ist vor allem für die Errichtung von Einkaufszentren in NÖ bekannt und verfügt über exzellente Beziehungen in die dortige Politik.

Bekannt wurde auch, dass der jetzige Leiter des ÖIF, Franz Wolf, privat Ende 2008 eine Wohnung aus dem Vermögen des Fonds erwarb. Das wirft einerseits prinzipielle Fragen nach der Zulässigkeit eines solchen In-Sich-Geschäfts auf, andererseits Fragen wegen des überaus günstigen Preises von 714 Euro pro Quadratmeter.

Nicht zuletzt wegen der gegenwärtigen Flüchtlingsdebatte ist es Zeit zu prüfen, ob und inwieweit die Verlegung der Integrationsagenden vom Innen- ins Außenministerium zur Aufarbeitung der Probleme des ÖIF beigetragen hat.

 

Die unterfertigenden Abgeordneten stellen daher folgende

ANFRAGE

 

1)     Wie viele Wohnungen besaß der ÖIF bzw. sein Rechtsvorgänger (bitte um Angabe per Jahresende ab 1960 bis 2014)?

2)     Aus welchem Grund wurde die finanzielle Unterstützung des ÖIF im Bereich Wohnen von 48% der Gesamtunterstützungsleistungen 2007 auf 28% 2008 reduziert?

3)     In welche Gruppen lassen sich die derzeitigen Nutzer von Wohnungen des ÖIF einteilen und wie viele Wohnungen stehen leer?

4)     Wer hat derzeit den Vorsitz im Kuratorium des ÖIF?

5)     Um welchen Preis kaufte der ÖIF das Objekt Stromstraße 18-20, 1200 Wien?

6)     Um welchen Preis kaufte der ÖIF das Objekt Trinkhausstr.10/Oberleiteng. 17, 1100 Wien?

7)     Wie viele Wohnungen umfassten die Objekte jeweils?

8)     Zu welchem Zweck wurden die Wohnungen gekauft und von wem wurden die Wohnungen genutzt?


9)     Waren die Wohnungen in den zwei genannten Objekten Teil des „Startwohnung“-Programms des ÖIF?

10)  Seit wann war die Dr. Frasl & Co KEG Verwalterin der Liegenschaften?

11)  War die Vergabe der Hausverwaltung an die Dr. Frasl & Co KEG ausgeschrieben worden?

12)  Wie wurden die Objekte zum Kauf angeboten?

13)  Gab es eine öffentliche Feilbietung (wann? wo?), gab es ein Bieterverfahren (welcher Art?) ?

14)  Wie wurde der Verkaufspreis festgesetzt? Gab es ein oder mehrere Schätzgutachten, wurde/n es/sie von gerichtlich beeideten Sachverständigen erstellt und was war/en dessen/deren Ergebnis/se?

15)  Wie wurde beim Verkauf der Wegfall sämtlicher bücherlicher und außerbücherlicher Geld- und sonstigen Lasten für die Preisfeststellung berücksichtigt – und wenn nicht, warum nicht?

16)  Wie viele Angebote wurden jeweils gelegt?

17)  Trat Dr. Frasl als direkter Käufer oder als Treuhänder und Vertreter einer Käufergruppe auf?

18)  Trat Frau Mag. Kirsten Spiegel als direkte Käuferin oder als Treuhänderin und Vertreterin einer Käufergruppe auf?

19)  War dem Verkäufer bekannt, dass es sich bei Frau Spiegel um die Lebensgefährtin von Herrn Frasl handelt?

20)  Welche Schritte hat das Ministerium unternommen, um die fragwürdigen Vorgänge aufzuklären?

21)  Sind diese Transaktionen aus Sicht des Ministeriums einwandfrei abgelaufen und falls nicht, wurden disziplinar-, zivil- oder strafrechtliche Schritte gesetzt?