5247/J XXV. GP

Eingelangt am 27.05.2015
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Anfrage

 

des Abgeordneten Dipl.-Ing. Gerhard Deimek

und weiterer Abgeordneter

an den Bundesminister für Europa, Integration und Äußeres

betreffend die Rücknahme der ungerechtfertigter Privilegien der Turkish Airlines

 

 

Wie die jüngsten Komplikationen im Zusammenhang mit einem brennenden Triebwerk veranschaulichen, haben die Turkish Airlines ein Wartungsproblem. Zudem verfügt die Fluglinie über einseitige Privilegien gegenüber europäischen Mitbewerbern. Die AUA etwa bekam keine Landerechte am Istanbuler Flughafen, die TA genießt dieses Privileg am Flughafen Wien Schwechat – dem Hub der AUA – sehr wohl.

 

Gleichzeitig neigt die türkische Regierung – die knapp die Hälfte der Anteile an der TA hält – zur Politisierung des Wirtschaftslebens. Die türkische Regierung kündigte an, Sanktionen vorzubereiten, weil der Nationalrat den Genozid an den Armeniern als Völkermord bezeichnete und anerkannt hat. Vor einem derartigen Hintergrund ist es nicht hinzunehmen, dass der TA gegenüber der AUA einseitige gravierende Vorteile eingeräumt werden.

 

 

In diesem Zusammenhang richten die unterfertigten Abgeordneten an den Europa, Integration und Äußeres folgende

 

 

ANFRAGE

 

1.     Werden der Turkish Airlines die Start- und Landerechte am Flughafen Wien-Schwechat entzogen werden?

2.     Wenn ja, innerhalb welchen Zeitraumes?

3.     Wenn nein, weshalb werden Sicherheitsmängel nicht entsprechend sanktioniert?

4.     Ist Ihnen bekannt, welche Sanktionen die Türkei gegen Österreich vorbereitet oder bereits ergriffen hat?

5.     Welche Maßnahmen wurden ergriffen um Sanktionen zu verhindern?

6.     Welche Gegensanktionen sind in Aussicht genommen?