5269/J XXV. GP

Eingelangt am 28.05.2015
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Anfrage

 

der Abgeordneten Dr. Rainer Hable, Kollegin und Kollegen

an den Bundesminister für Finanzen

betreffend der Restrukturierung des Volksbankensektors

 

Die Österreichische Volksbanken-Aktiengesellschaft (ÖVAG), das bisherige Spitzeninstitut des Volksbankensektors, soll bis Mitte 2015 die Banklizenz zurücklegen, in eine Abbaugesellschaft umgewandelt und aus dem Volksbanken-Haftungsverbund ausgegliedert werden. Dieser Schritt wurde gesetzt, nachdem der 2014 durchgeführte europäische Bankenstresstest für den österreichischen Volksbanken-Verbund eine Kapitallücke von ca. 865 Mio. € ermittelt hat. Während der Volksbankensektor sich durch die geplante Restrukturierung seiner Haftung gegenüber der ÖVAG entledigt, bleiben der Republik Österreich erhebliche Kosten für die Rettung.

Mit einem Bilanzverlust von 888 Mio. € hat die ÖVAG im Jahr 2014 praktisch ihr gesamtes Eigenkapital aufgezehrt und weist eine Kernkapitalquote von -2% aus. Im Zuge der nun geplanten Abwicklung des Spitzeninstituts und der Reorganisation des Volksbanken-Sektor, stellt sich die Frage nach den Konsequenzen für die Republik und die Steuerzahlerinnen und Steuerzahler.

Aus diesem Grund stellen die unterfertigten Abgeordneten nachstehende

Anfrage:

 

1.    Wir wird die Eigenmittelausstattung der ÖVAG-Abbaugesellschaft aussehen?

2.    Wie soll die Eigentümerstruktur der Abbaugesellschaft aussehen?

3.    Wie hoch ist die aktuelle Haftungssumme, mit der die Volksbanken gegenüber der ÖVAG haften?

4.    Wie sollen die Verpflichtungen des Volksbankensektors gegenüber der Abbaugesellschaft gestaltet werden?

5.    Welcher Kapitalbedarf für den Bund bzw. für den Mehrheitseigentümer Volksbanken Holding reg. Gen. mbH ergeben sich durch den Umstand, dass die ÖVAG mit dem Jahresverlust 2014 praktisch das gesamte Eigenkapital aufgezehrt hat?

6.    Ziel sei es nach Angaben des Bundesministeriums für Finanzen weitere staatliche Beihilfen zu vermeiden. Wie sind hier die konkreten Vorstellungen des Bundesministeriums für Finanzen und wie soll dieses Ziel erreicht werden?

7.    Im Restrukturierungsplan ist von einer Durchfinanzierung dieser Abbaugesellschaft die Rede. Welche weiteren Verpflichtungen (Nachschussverpflichtung zur Abdeckung von Ausfällen, etc.) ergeben sich dadurch für die Eigentümer?

8.    Wie werden die aktuellen Haftungen im Restrukturierungsplan der ÖVAG berücksichtigt?

9.    Sieht das Bundesministerium für Finanzen eine mögliche Verschiebung der Haftungsrisiken von den regionalen Volksbanken hin zu den Anleiheeignern der ÖVAG?

10. Wenn ja, in welcher Form und Höhe?

11. Wenn nein, warum nicht?

12. Wie groß ist der Vermögenstransfer in Richtung Volksbankensektor, der durch diese Restrukturierung ausgelöst wird?

13. Ist dieser Vermögenstransfer in Richtung Volksbankensektor, der durch die Verschiebung der Haftung für die riskanten Assets der ÖVAG ausgelöst wird, im Einklang mit bestehenden EU-Regulatorien?

14. Ist es der Republik Österreich nach EU-Beihilferegeln erlaubt, die ÖVAG Abbaugesellschaft im Notfall aufzufangen?

15. Zur Zeit der Emission der Anleihen gab es eine Haftungszusage des Volksbankenverbundes für etwaige Ausfälle. Wie wird mit diesen Haftungszusagen bei der Umgestaltung des Volksbankensektors umgegangen?

16. Wie wirkt sich laut dem Bundesministerium für Finanzen die Rettung der ÖVAG auf die Staatsverschuldung aus?

17. Wie hoch werden voraussichtlich in Zusammenhang mit der Umstrukturierung des Volksbankensektors die Kosten für die Steuerzahler_innen sein?

18. Wer sind die größten Anleihegläubiger der ÖVAG?

19. Wie soll die von der EZB vorgebene Kernkapitalquote von 14,63% für den Volksbanken-Verbund erreicht werden?

20. Sieht das Bundesministerium für Finanzen eine Risikoreduktion bei den Assets durch eine Umstrukturierung des Volksbanken-Sektors?