5275/J XXV. GP

Eingelangt am 02.06.2015
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Anfrage

der Abgeordneten Mag. Gerald Loacker, Kollegin und Kollegen

an den Bundesminister für Wissenschaft, Forschung und Wirtschaft

betreffend Finanzierung der Ziviltechnikerkammer und der Kammer der Wirtschaftstreuhänder

 

Die Zwangsbeiträge zur Ziviltechnikerkammer und zur Kammer der Wirtschaftstreuhänder sind in ihrer Entwicklung an mehrere Faktoren gekoppelt. Wie vorherige Anfragen zur Finanzierung der Arbeiter- und Wirtschaftskammer gezeigt haben, hängt die Entwicklung der Einnahmen oft nicht mit den tatsächlichen Aufgaben der jeweiligen Kammer zusammen, was eine finanzielle Überversorgung der jeweiligen Kammern bedeutet. Diese Überfinanzierung wird stets aufgrund von Zwangsabgaben hervorgerufen, gegen die sich die Zwangsmitglieder in den jeweiligen Kammern nicht zur Wehr setzen können, weil ein Austritt aus einer gesetzlichen beruflichen Vertretung nicht möglich ist.  Deshalb ergibt sich auch bei der Ziviltechnikerkammer und der Kammer der Wirtschaftstreuhänder ein berechtigtes Interesse, zu erfahren, über welche Beitrags- und sonstigen Einnahmen diese Kammern verfügen und wie sich diese in den vergangenen zehn Jahren entwickelt haben.

Bei einer freiwilligen Mitgliedschaft wäre von einem, durch den Marktprozess angemessenen Mitgliedsbeitrag auszugehen, der von beiden Seiten als angemessen akzeptiert wird. Durch die gesetzlich festgelegte Mitglieds- und Beitragspflicht kann davon allerdings keine Rede sein, so dass die Mitgliedsbeiträge und die Tätigkeiten der jeweiligen Kammern auf politischer Ebene geprüft werden müssen.

Darüber hinaus ist es relevant, über welche finanziellen Reserven die Kammern verfügen, und wie sich diese in den vergangen zehn Jahren entwickelt haben. Die Höhe und die Entwicklung der Reserven kann Aufschluss über den tatsächlichen Finanzierungsbedarf der aktuellen Kammertätigkeiten geben. Ebenso geben Ausgaben für Personal in Summe und Lohnhöhen Auskunft über die finanzielle Situation der Kammern, so dass diese ebenfalls von relevantem Interesse sind. Darüber hinaus ist es relevant zu erfahren, welche Ruhebezüge die an ehemalige Funktionäre in den letzten zehn Jahren ausgezahlt hat. Der Vergleich der Ruhebezüge mit den durchschnittlichen Ruhebezügen in Österreich ermöglicht eine bessere Einschätzung der tatsächlichen finanziellen Lage der jeweiligen Kammern.

 

Aus diesem Grund stellen die unterfertigten Abgeordneten nachstehende

Anfrage:

 

1.    Wie entwickelten sich die Beitragseinnahmen der Architekten- und Ingenieurkonsulentenkammern gemäß § 52 Abs. 1 und 2 Ziviltechnikerkammergesetz? (Auflistung jährlich seit 2004, einzeln für die Architekten- und Ingenieurkonsulentenkammern für Wien, Niederösterreich und Burgenland, für Steiermark und Kärnten, für Oberösterreich und Salzburg und für Tirol und Vorarlberg)

2.    Wie hoch waren davon die Beiträge, die gem. § 52 Abs. 3 an die Bundes-Architekten- und Ingenieurskonsulentenkammer flossen? (Auflistung jährlich seit 2004)

3.    Gab es weitere Einnahmequellen neben den Mitgliedsbeitragszahlungen der Architekten- und Ingenieurskonsulentenkammern?

4.    Wenn ja, woraus und wie hoch waren diese Einnahmen? (Auflistung jährlich seit 2004 in Absolutbeträgen, für jede Architekten- und Ingenieurkonsulentenkammer und die Bundes-Architekten- und Ingenieurskonsulentenkammer)

5.    Wie hoch waren die Verwaltungsausgaben? (Auflistung jährlich seit 2004 in Absolutbeträgen, als Anteil der Gesamtausgaben, insgesamt und für jede Architekten- und Ingenieurkonsulentenkammer und die Bundes-Architekten- und Ingenieurskonsulentenkammer)

6.    Wie entwickelten sich die Mitarbeiterstände der Architekten- und Ingenieurskonsulentenkammern? (Auflistung jährlich seit 2004, einzeln für jede Landeskammer in Vollzeitäquivalenten)

7.    Wie hoch waren die Mitarbeiterstände der Bundes-Architekten- und Ingenieurskonsulentenkammern? (Auflistung jährlich seit 2004, in Vollzeitäquivalenten)

8.    Wie hoch waren die Personalausgaben? (Auflistung jährlich seit 2004 in Absolutbeträgen, als Anteil der Gesamtausgaben, insgesamt und für jede Architekten- und Ingenieurkonsulentenkammer und die Bundes-Architekten- und Ingenieurskonsulentenkammer, ohne Ruhe- bzw. Versorgungsbezüge)

9.    Wie hoch sind die Rücklagenbestände? (Auflistung jährlich seit 2004, einzeln für jede Architekten- und Ingenieurkonsulentenkammer und die Bundes-Architekten- und Ingenieurskonsulentenkammer)

10. Wie hoch waren die jährlichen Zuflüsse zu Rücklagen? (Auflistung jährlich seit 2004, einzeln für jede Architekten- und Ingenieurkonsulentenkammer und die Bundes-Architekten- und Ingenieurskonsulentenkammer)

11. Welchen Hintergrund haben Rücklagenbildungen in den Architekten- und Ingenieurkonsulentenkammern und der Bundes-Architekten- und Ingenieurskonsulentenkammer?

12. Wie entwickelten sich die Beitragseinnahmen der Kammer der Wirtschaftstreuhänder gem. § 171 Abs. 3? (Auflistung jährlich seit 2004)

13. Gab es weitere Einnahmequellen neben den Mitgliedsbeitragszahlungen der Kammer der Wirtschaftstreuhänder?

14. Wenn ja, woraus und wie hoch waren diese Einnahmen? (Auflistung jährlich seit 2004 in Absolutbeträgen)

15. Wie hoch waren die Verwaltungsausgaben in der Kammer der Wirtschaftstreuhänder? (Auflistung jährlich seit 2004 in Absolutbeträgen, als Anteil der Gesamtausgaben)

16. Wie entwickelten sich die Mitarbeiterstände der Kammer der Wirtschaftstreuhänder? (Auflistung jährlich seit 2004, in Vollzeitäquivalenten)

17. Wie hoch waren die Personalausgaben in der Kammer der Wirtschaftstreuhänder? (Auflistung jährlich seit 2004 in Absolutbeträgen, als Anteil der Gesamtausgaben, ohne Ruhe- bzw. Versorgungsbezüge)

18. Wie hoch sind die Rücklagenbestände der Kammer der Wirtschaftstreuhänder? (Auflistung jährlich seit 2004)

19. Wie hoch waren die jährlichen Zuflüsse zu Rücklagen der Kammer der Wirtschaftstreuhänder? (Auflistung jährlich seit 2004)

20. Welchen Hintergrund haben Rücklagenbildungen in der Kammer der Wirtschaftstreuhänder?