5277/J XXV. GP

Eingelangt am 02.06.2015
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Anfrage

 

der Abgeordneten Mag. Gerald Loacker, Kollegin und Kollegen

an den Bundesminister für Justiz

betreffend Finanzierung der Rechtsanwalts- und Notariatskammer

 

Die Zwangsbeiträge zur Rechtsanwalts- und die Notariatskammer sind in ihrer Entwicklung an mehrere Faktoren gekoppelt. Wie vorherige Anfragen zur Finanzierung der Arbeiter- und Wirtschaftskammer gezeigt haben, hängt die Entwicklung der Einnahmen oft nicht mit den tatsächlichen Aufgaben der jeweiligen Kammer zusammen, was eine finanzielle Überversorgung der jeweiligen Kammern bedeutet. Diese Überfinanzierung wird stets aufgrund von Zwangsabgaben hervorgerufen, gegen die sich die Zwangsmitglieder in den jeweiligen Kammern nicht zur Wehr setzen können, weil ein Austritt aus einer gesetzlichen beruflichen Vertretung nicht möglich ist.  Deshalb ergibt sich auch bei der Rechtsanwalts- und Notariatskammer ein berechtigtes Interesse, zu erfahren, über welche Beitrags- und sonstigen Einnahmen die Kammern verfügen und wie sich diese in den vergangenen zehn Jahren entwickelt haben.

Bei einer freiwilligen Mitgliedschaft wäre von einem, durch den Marktprozess angemessenen Mitgliedsbeitrag auszugehen, der von beiden Seiten als angemessen akzeptiert wird. Durch die gesetzlich festgelegte Mitglieds- und Beitragspflicht kann davon allerdings keine Rede sein, so dass die Mitgliedsbeiträge und die Tätigkeiten der jeweiligen Kammern auf politischer Ebene geprüft werden müssen.

Darüber hinaus ist es relevant, über welche finanziellen Reserven die Kammern verfügen, und wie sich diese in den vergangen zehn Jahren entwickelt haben. Die Höhe und die Entwicklung der Reserven kann Aufschluss über den tatsächlichen Finanzierungsbedarf der aktuellen Kammertätigkeiten geben. Ebenso geben Ausgaben für Personal in Summe und Lohnhöhen Auskunft über die finanzielle Situation der Kammern, so dass diese ebenfalls von relevantem Interesse sind. Darüber hinaus ist es relevant zu erfahren, welche Ruhebezüge die an ehemalige Funktionäre in den letzten zehn Jahren ausgezahlt hat. Der Vergleich der Ruhebezüge mit den durchschnittlichen Ruhebezügen in Österreich ermöglicht eine bessere Einschätzung der tatsächlichen finanziellen Lage der jeweiligen Kammern.

Aus diesem Grund stellen die unterfertigten Abgeordneten nachstehende

Anfrage:

 

1.    Wie entwickelten sich die Beitragseinnahmen der Rechtsanwaltskammer gemäß § 27 Abs. 1 lit d Rechtsanwaltsordnung? (Auflistung jährlich seit 2004, einzeln für jede Landesrechtsanwaltskammer und ggf. für den Rechtsanwaltskammertag)

2.    Wie hoch waren davon die Beiträge, die an die Rechtsanwaltskammertag flossen? (Auflistung jährlich seit 2004)

3.    Gab es weitere Einnahmequellen neben den Mitgliedsbeitragszahlungen der Rechtsanwaltskammer?

4.    Wenn ja, woraus und wie hoch waren diese Einnahmen? (Auflistung jährlich seit 2004 in Absolutbeträgen, für jede Landesrechtsanwaltskammer und den Rechtsanwaltskammertag)

5.    Wie hoch waren die Verwaltungsausgaben? (Auflistung jährlich seit 2004 in Absolutbeträgen, als Anteil der Gesamtausgaben, insgesamt und für jede Landesrechtsanwaltskammer und den Rechtsanwaltskammertag)

6.    Wie entwickelten sich die Mitarbeiterstände der Rechtsanwaltskammer? (Auflistung jährlich seit 2004, einzeln für jede Landeskammer in Vollzeitäquivalenten)

7.    Wie hoch waren die Mitarbeiterstände des Rechtsanwaltskammertages? (Auflistung jährlich seit 2004, in Vollzeitäquivalenten)

8.    Wie hoch waren die Personalausgaben? (Auflistung jährlich seit 2004 in Absolutbeträgen, als Anteil der Gesamtausgaben, insgesamt und für jede Landesrechtsanwaltskammer und den Rechtsanwaltskammertag, ohne Ruhe- bzw. Versorgungsbezüge)

9.    Wie haben sich die Ausgaben für Ruhe- bzw. Versorgungsbezüge entwickelt? (Auflistung jährlich seit 2004, einzeln für jede Landesrechtsanwaltskammer und den Rechtsanwaltskammertag)

10. Wie hoch war der Anteil von Ruhe- bzw. Versorgungsbezügen an den Gesamtausgaben? (Auflistung jährlich seit 2004, insgesamt und für jede Landesrechtsanwaltskammer und den Rechtsanwaltskammertag)

11. Wie viele der Ruhebezügebezieher_innen erhielten Ruhe- bzw. Versorgungsbezüge zwischen 70 und 140 % der jeweiligen Höchstbeitragsgrundlage gemäß § 45 Abs. 1 ASVG? (Auflistung jährlich seit 2004, einzeln für jede Landesrechtsanwaltskammer und den Rechtsanwaltskammertag)

12. Wie viele der Ruhebezügebezieher_innen erhielten Ruhe- bzw. Versorgungsbezüge zwischen 140 und 210 % der jeweiligen Höchstbeitragsgrundlage gemäß § 45 Abs. 1 ASVG? (Auflistung jährlich seit 2004, einzeln für jede Landesrechtsanwaltskammer und den Rechtsanwaltskammertag)

13. Wie viele der Ruhebezügebezieher_innen erhielten Ruhe- bzw. Versorgungsbezüge von über 210 % der jeweiligen Höchstbeitragsgrundlage gemäß § 45 Abs. 1 ASVG? (Auflistung jährlich seit 2004, einzeln für jede Landesrechtsanwaltskammer und den Rechtsanwaltskammertag)

14. Wie hoch sind die Rücklagenbestände? (Auflistung jährlich seit 2004, einzeln für jede Landesrechtsanwaltskammer und den Rechtsanwaltskammertag)

15. Wie hoch waren die jährlichen Zuflüsse zu Rücklagen? (Auflistung jährlich seit 2004, einzeln für jede Landesrechtsanwaltskammer und den Rechtsanwaltskammertag)

16. Welchen Hintergrund haben Rücklagenbildungen in den Landesrechtsanwaltskammern und dem Rechtsanwaltskammertag?

17. Wie hoch sind die Rückstellungen? (Auflistung jährlich seit 2004, einzeln für jede Landesrechtsanwaltskammer und den Rechtsanwaltskammertag)

18. Wie hoch ist die Summe der personalabhängigen Rückstellungen? (z.B. Ruhe- bzw. Versorgungsbezüge, Abfertigungen, Jubiläumsgelder, etc., jährlich seit 2004, einzeln für jede Landesrechtsanwaltskammer und den Rechtsanwaltskammertag)

19. Wie entwickelten sich die Beitragseinnahmen der Notariatskammer gemäß § 125a Notariatsordnung? (Auflistung jährlich seit 2004, einzeln für jede Landesnotariatskammer und die Österreichische Notariatskammer)

20. Wie hoch waren davon die Beiträge, die an die Österreichische Notariatskammer flossen? (Auflistung jährlich seit 2004)

21. Gab es weitere Einnahmequellen neben den Mitgliedsbeitragszahlungen der Notariatskammer?

22. Wenn ja, woraus und wie hoch waren diese Einnahmen? (Auflistung jährlich seit 2004 in Absolutbeträgen, für jede Landesnotariatskammer und die Österreichische Notariatskammer)

23. Wie hoch waren die Verwaltungsausgaben? (Auflistung jährlich seit 2004 in Absolutbeträgen, als Anteil der Gesamtausgaben, insgesamt und für jede Landesnotariatskammer und die Österreichische Notariatskammer)

24. Wie entwickelten sich die Mitarbeiterstände der Notariatskammer? (Auflistung jährlich seit 2004, einzeln für jede Landeskammer in Vollzeitäquivalenten)

25. Wie hoch waren die Mitarbeiterstände der Österreichischen Notariatskammer? (Auflistung jährlich seit 2004, in Vollzeitäquivalenten)

26. Wie hoch waren die Personalausgaben? (Auflistung jährlich seit 2004 in Absolutbeträgen, als Anteil der Gesamtausgaben, insgesamt und für jede Landesnotariatskammer und die Österreichische Notariatskammer, ohne Ruhe- bzw. Versorgungsbezüge)

27. Wie haben sich die Ausgaben für Ruhe- bzw. Versorgungsbezüge entwickelt? (Auflistung jährlich seit 2004, einzeln für jede Landesnotariatskammer und die Österreichische Notariatskammer)

28. Wie hoch war der Anteil von Ruhe- bzw. Versorgungsbezügen an den Gesamtausgaben? (Auflistung jährlich seit 2004, insgesamt und für jede Landesnotariatskammer und die Österreichische Notariatskammer)

29. Wie viele der Ruhebezügebezieher_innen erhielten Ruhe- bzw. Versorgungsbezüge zwischen 70 und 140 % der jeweiligen Höchstbeitragsgrundlage gemäß § 45 Abs. 1 ASVG? (Auflistung jährlich seit 2004, einzeln für jede Landesnotariatskammer und die Österreichische Notariatskammer)

30. Wie viele der Ruhebezügebezieher_innen erhielten Ruhe- bzw. Versorgungsbezüge zwischen 140 und 210 % der jeweiligen Höchstbeitragsgrundlage gemäß § 45 Abs. 1 ASVG? (Auflistung jährlich seit 2004, einzeln für jede Landesnotariatskammer und die Österreichische Notariatskammer)

31. Wie viele der Ruhebezügebezieher_innen erhielten Ruhe- bzw. Versorgungsbezüge von über 210 % der jeweiligen Höchstbeitragsgrundlage gemäß § 45 Abs. 1 ASVG? (Auflistung jährlich seit 2004, einzeln für jede Landesnotariatskammer und die Österreichische Notariatskammer)

32. Wie hoch sind die Rücklagenbestände? (Auflistung jährlich seit 2004, einzeln für jede Landesnotariatskammer und die Österreichische Notariatskammer)

33. Wie hoch waren die jährlichen Zuflüsse zu Rücklagen? (Auflistung jährlich seit 2004, einzeln für jede Landesnotariatskammer und die Österreichische Notariatskammer)

34. Welchen Hintergrund haben Rücklagenbildungen in den Landesnotariatskammern und der Österreichische Notariatskammer?

35. Wie hoch sind die Rückstellungen? (Auflistung jährlich seit 2004, einzeln für jede Landesnotariatskammer und die Österreichische Notariatskammer)

36. Wie hoch ist die Summe der personalabhängigen Rückstellungen? (z.B. Ruhe- bzw. Versorgungsbezüge, Abfertigungen, Jubiläumsgelder, etc., jährlich seit 2004, einzeln für jede Landesnotariatskammer und die Österreichische Notariatskammer)