5278/J XXV. GP

Eingelangt am 02.06.2015
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Anfrage

der Abgeordneten Mag. Gerald Loacker, Kollegin und Kollegen

an den Bundesminister für Verkehr, Innovation und Technologie

betreffend Finanzierung der Patentanwaltskammer

 

Die Zwangsbeiträge zur Patentanwaltskammer sind in ihrer Entwicklung an mehrere Faktoren gekoppelt. Wie vorherige Anfragen zur Finanzierung der Arbeiter- und Wirtschaftskammer gezeigt haben, hängt die Entwicklung der Einnahmen oft nicht mit den tatsächlichen Aufgaben der jeweiligen Kammer zusammen, was eine finanzielle Überversorgung der jeweiligen Kammern bedeutet. Diese Überfinanzierung wird stets aufgrund von Zwangsabgaben hervorgerufen, gegen die sich die Zwangsmitglieder in den jeweiligen Kammern nicht zur Wehr setzen können, weil ein Austritt aus einer gesetzlichen beruflichen Vertretung nicht möglich ist.  Deshalb ergibt sich auch bei der Patentanwaltskammer ein berechtigtes Interesse, zu erfahren, über welche Beitrags- und sonstigen Einnahmen die Kammern verfügen und wie sich diese in den vergangenen zehn Jahren entwickelt haben.

Bei einer freiwilligen Mitgliedschaft wäre von einem, durch den Marktprozess angemessenen Mitgliedsbeitrag auszugehen, der von beiden Seiten als angemessen akzeptiert wird. Durch die gesetzlich festgelegte Mitglieds- und Beitragspflicht kann davon allerdings keine Rede sein, so dass die Mitgliedsbeiträge und die Tätigkeiten der jeweiligen Kammern auf politischer Ebene geprüft werden müssen.

Darüber hinaus ist es relevant, über welche finanziellen Reserven die Kammern verfügen, und wie sich diese in den vergangen zehn Jahren entwickelt haben. Die Höhe und die Entwicklung der Reserven kann Aufschluss über den tatsächlichen Finanzierungsbedarf der aktuellen Kammertätigkeiten geben. Ebenso geben Ausgaben für Personal in Summe und Lohnhöhen Auskunft über die finanzielle Situation der Kammern, so dass diese ebenfalls von relevantem Interesse sind. Darüber hinaus ist es relevant zu erfahren, welche Ruhebezüge die an ehemalige Funktionäre in den letzten zehn Jahren ausgezahlt hat. Der Vergleich der Ruhebezüge mit den durchschnittlichen Ruhebezügen in Österreich ermöglicht eine bessere Einschätzung der tatsächlichen finanziellen Lage der jeweiligen Kammern.

 

Aus diesem Grund stellen die unterfertigten Abgeordneten nachstehende

Anfrage:

 

1.    Wie entwickelten sich die Beitragseinnahmen der Patentanwaltskammer gem. § 43 Abs. 2 Patentanwaltsgesetz? (Auflistung jährlich seit 2004)

2.    Gab es weitere Einnahmequellen neben den Mitgliedsbeitragszahlungen der Patentanwaltskammer?

3.    Wenn ja, woraus und wie hoch waren diese Einnahmen? (Auflistung jährlich seit 2004 in Absolutbeträgen)

4.    Wie hoch waren die Verwaltungsausgaben der Patentanwaltskammer? (Auflistung jährlich seit 2004 in Absolutbeträgen, als Anteil der Gesamtausgaben)

5.    Wie entwickelten sich die Mitarbeiterstände der Patentanwaltskammer? (Auflistung jährlich seit 2004, in Vollzeitäquivalenten)

6.    Wie hoch waren die Personalausgaben der Patentanwaltskammer? (Auflistung jährlich seit 2004 in Absolutbeträgen, als Anteil der Gesamtausgaben, ohne Ruhe- bzw. Versorgungsbezüge)

7.    Wie haben sich die Ausgaben für Ruhe- bzw. Versorgungsbezüge der Patentanwaltskammer entwickelt? (Auflistung jährlich seit 2004)

8.    Wie hoch war der Anteil von Ruhe- bzw. Versorgungsbezügen an den Gesamtausgaben der Patentanwaltskammer? (Auflistung jährlich seit 2004)

9.    Wie viele der Ruhebezügebezieher_innen erhielten Ruhe- bzw. Versorgungsbezüge zwischen 70 und 140 % der jeweiligen Höchstbeitragsgrundlage gemäß § 45 Abs. 1 ASVG? (Auflistung jährlich seit 2004)

10. Wie viele der Ruhebezügebezieher_innen erhielten Ruhe- bzw. Versorgungsbezüge zwischen 140 und 210 % der jeweiligen Höchstbeitragsgrundlage gemäß § 45 Abs. 1 ASVG? (Auflistung jährlich seit 2004)

11. Wie viele der Ruhebezügebezieher_innen erhielten Ruhe- bzw. Versorgungsbezüge von über 210 % der jeweiligen Höchstbeitragsgrundlage gemäß § 45 Abs. 1 ASVG? (Auflistung jährlich seit 2004)

12. Wie hoch sind die Rücklagenbestände der Patentanwaltskammer? (Auflistung jährlich seit 2004)

13. Wie hoch waren die jährlichen Zuflüsse zu Rücklagen der Patentanwaltskammer? (Auflistung jährlich seit 2004)

14. Welchen Hintergrund haben Rücklagenbildungen in der Patentanwaltskammer?

15. Wie hoch sind die Rückstellungen der Patentanwaltskammer? (Auflistung jährlich seit 2004)

16. Wie hoch ist die Summe der personalabhängigen Rückstellungen der Patentanwaltskammer? (z.B. Ruhe- bzw. Versorgungsbezüge, Abfertigungen, Jubiläumsgelder, etc., jährlich seit 2004)