5305/J XXV. GP

Eingelangt am 03.06.2015
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ANFRAGE

 

der Abgeordneten Carmen Schimanek

und weiterer Abgeordneter

an den Bundesminister für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz

betreffend keine Auszahlung der Berufsunfähigkeitspension trotz Arbeitsunfähigkeit

 

 

Im Bericht der Volksanwaltschaft (VA) für das Jahr 2014 wird in Band 1, auf Seite 61f ein Fall beschrieben, bei dem ein Frau, trotz der vom Arbeitsmarkt-Service (AMS) festgestellten Arbeitsunfähigkeit, keine Berufsunfähigkeitspension ausgezahlt werden konnte.Das Problem belief sich darauf, dass die Pensionsversicherungsanstalt (PVA) in einem eigenen Gutachten, keine Berufsunfähigkeit feststellen konnte. Aus diesem Grund lehnte die PVA den Antrag der Frau auf Berufsunfähigkeitspension ab. Die Frau klagte erfolgreich die Berufsunfähigkeitspension beim Arbeits- und Sozialgericht ein, allerdings legte die PVA Berufung gegen das Urteil ein und so wurden weder Berufsunfähigkeitspension, noch ein Pensionsvorschuss vom AMS ausgezahlt.

Als Kern des Problems machte die VA die neue Gesetzeslage im Arbeitslosen-versicherungsgesetz (AlVG) aus, welches a 1. Jänner 2013 im Bereich der Auszahlung des Pensionsvorschusses verschärft wurde. Außerdem geht die VA von zahlreichen derartigen Fällen in Österreich aus.Auf Nachfrage der VA gestand das BMASK ein, dass die Nichtauszahlung des Pensionsvorschusses in solchen Fällen um eine unbeabsichtigte Härte handle und versprach eine Novellierung des betreffenden AlVG.

 

In diesem Zusammenhang richten die gefertigten Abgeordneten an den Bundesminister für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz folgende


 

ANFRAGE

 

1.    Wie viele Fälle sind dem BMASK sei 2013 bekannt, bei denen es trotz einer Arbeitsunfähigkeit, keine Auszahlung von einer Berufsunfähigkeitspension, oder eines Pensionsvorschusses kam?

 

2.    Wann wurde dem BMASK der erste derartige Härtefall, der durch die Novellierung des AlVG 2013 geschaffen wurde, bekannt?

 

3.    Wurden derartige Fälle durch andere Sozialleistungen abgefedert?

 

4.    Wenn ja, durch welche?

 

5.    Wenn nein, warum nicht?

 

6.    Wann wird es zu der erwähnten Novellierung des AlVG kommen?

 

7.    Wie soll diese, nach Wunsch des BMASK aussehen?