5309/J XXV. GP

Eingelangt am 08.06.2015
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Anfrage

der Abgeordneten Ing. Lugar,

Kolleginnen und Kollegen

an den Bundesminister für Finanzen

betreffend „Ermittlung pauschalierter Einkünfte“

 

Seit 2000 ist die Verordnung des Bundesministers für Finanzen betreffend die Ermittlung des Einkommens von Sportlern in Kraft. Per Antrag ist selbständig in Österreich tätigen Sportlern eine pauschale Ermittlung ihrer Einkünfte zu gewähren.

Unter § 2 wird folgendes normiert: „Der Anteil der in Österreich zu versteuernden Einkünfte aus der Tätigkeit als Sportler einschließlich Werbetätigkeit beträgt 33% der insgesamt im Kalenderjahr erzielten Einkünfte aus der Tätigkeit als Sportler einschließlich der Werbetätigkeit.“

Der Spitzensteuersatz für Personen, die diese Regelung in Anspruch nehmen, beträgt daher maximal 17%.

 

Die unterfertigten Abgeordneten richten daher an den  Herrn Bundesminister für Finanzen nachstehende

 

Anfrage:

 

1)     Wie viele Personen (Sportler/innen) haben seit in Kraft treten der o.a. Verordnung für welchen Zeitraum die Möglichkeit einer pauschalierten Ermittlung ihrer Einkünfte in Anspruch genommen? (Bitte um Auflistung nach Zeiträumen und Bundesländer)

2)     Auf welche Gesamtsummen beläuft sich das von den o.a. Personen geltend gemachte Einkommen in den genannten Zeiträumen?