5315/J XXV. GP

Eingelangt am 08.06.2015
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ANFRAGE

 

 

des Abgeordneten Mag. Philipp Schrangl

und weiterer Abgeordneter

 

an den Bundesminister für Wissenschaft, Forschung und Wirtschaft

 

betreffend das Wohnbaupaket der Bundesregierung und Probleme mit den Auflagen der EIB

 

Das von der Bundesregierung angekündigte Wohnbaupaket im Volumen von 5,75 Milliarden Euro birgt juristische Schwächen. So wurde etwa bekannt, dass alleine 700 Millionen Euro aus der Europäischen Investitionsbank nach derzeitiger Rechtslage nicht abgeholt werden können: Das Wohnungsgemeinnützigkeitsgesetz  sieht gemäß § 15c lit. a vor, dass ab einem Finanzierungsbeitrag von 50 Euro pro Quadratmeter wobei in diesen Betrag zusätzlich die Entwicklung des VPI seit 1996 einzupreisen ist eine Kaufoption angeboten werden muss. Wie dem Artikel Wohnbauoffensive ist nicht ganz WGG-kompatibel, erschienen in der Onlineausgabe des Standard am 24. April 2015, entnommen werden kann, wiederspricht dies den Auflagen der EIB. Demnach erklärte Barbara Mulder-Bahovec als stellvertretende Abteilungsleiterin der Bank, dass lediglich soziale Mietwohnungen und kein Wohnungseigentum mit Geldern der EIB gefördert werden dürfe. Jedenfalls bis alle seitens der EIB gegebenen Darlehen getilgt sind, sei keine Eigentumsbegründung möglich.

In diesem Zusammenhang richten die unterfertigenden Abgeordneten an den Bundesminister für Wissenschaft, Forschung und Wirtschaft folgende

 

 

ANFRAGE

 

1.   Wie wird sichergestellt werden, dass die veranschlagten Gelder der EIB tatsächlich abgeholt werden können?

 

2.   Wie wird sichergestellt werden, dass es bezüglich des Wohnungsgemeinnützigkeitsgesetzes unter den geschilderten Umständen zu keinerlei Anlassgesetzgebung kommt?

 

3.   Können Sie ausschließen, dass aufgrund der aktuellen Situation die Eigentumsbildung im Segment des Wohnungsgemeinnützigkeitsgesetzes nicht zur generellen Erschwerung von Eigentumsbildung kommt?

 

4.   Weshalb war dem Bundesministerium die rechtliche Problematik zwischen WGG und den Konditionen der EIB-Gelder nicht von Anfang an bewusst?

 

5.   Zu welchem Zeitpunkt wurde sich das Bundesministerium bewusst, dass im Bereich der Eigentumsoption ein rechtliches Problem bei der Abholung der EIB-Gelder besteht?

6.   Welche zu quantifizierenden Auswirkungen hätte eine Verringerung des Wohnbaupakets um 700 Millionen Euro sowohl hinsichtlich desveranschlagten Bauvolumens und des Zeitplans?

 

7.   Weshalb wurden die im Vortrag an den Ministerrat vorgesehene Länderbeteiligung mit den Ländern nicht besprochen?

 

8.   Wie kann ausgeschlossen werden, dass diese mangelnde Einbindung der Länder durch mangelnde Abstimmung nicht zu überproportionalen Kosten in der Verwaltung führt?