5324/J XXV. GP

Eingelangt am 08.06.2015
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Anfrage

 

des Abgeordneten Werner Neubauer

und weiterer Abgeordneter

an den Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft

betreffend die Geheimnisse um den Euroatom-Vertrag

 

Die seitens der EU verlautbarte Erklärung zu Sinn und Zweck des Euratom-Vertrags lautet folgendermaßen: Der Euratom-Vertrag, der ursprünglich geschaffen wurde, um die Forschungsprogramme der Staaten im Hinblick auf die friedliche Nutzung der Kernenergie zu koordinieren, trägt heute dazu bei, dass Wissen und Infrastrukturen gemeinsam genutzt und die im Bereich Kernenergie erforderlichen Finanzmittel gemeinsam bereitgestellt werden. Der Vertrag gewährleistet Versorgungssicherheit im Rahmen einer zentralen Überwachung.

Abgesehen davon, dass sich mittlerweile sämtliche im Nationalrat vertretenen Parteien aufgrund der damit verbundenen hohen Risiken für Mensch und Umwelt gegen die Energieerzeugung durch Kernkraft ausgesprochen haben, ist öffentlich sehr wenig über Arbeit und Funktionsweise in Zusammenhang mit den Inhalten dieses Vertrages bekannt. In welchen Gremien welche Entscheidungen getroffen werden oder welche österreichischen Vertreter in diesen Gremien sitzen und welche Entscheidungen sie mitgetragen oder abgelehnt haben - über diese Fragen und vor allem deren Antworten wird die Öffentlichkeit weitestgehend im Unklaren gelassen.

 

 

In diesem Zusammenhang richten die unterfertigten Abgeordneten an den Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft folgende

 

 

Anfrage

 

  1. In welchen Gremien werden Entscheidungen, die in Verbindung mit dem Euratom-Vertrag stehen, getroffen?
  2. Sind in diesen Gremien Vertreter Österreichs?
  3. Wenn ja, wie viele Mitglieder vertreten Österreich in den Gremien des Euratom?
  4. Wer hat diese auf der Basis welcher Rechtsgrundlage entsendet?
  5. Wer sind die stimmberechtigten Mitglieder in diesen Gremien?
  6. Welchen Status hat Österreich in diesen Gremien?
  7. Wann haben diese Gremien jeweils in den letzten 10 Jahren getagt, bzw. an welchen Sitzungstagen wurden dort Entscheidungen getroffen, die in Verbindung mit dem Euratom-Vertrag stehen?
  8. Welche Beschlüsse, die in Verbindung mit dem Euratom-Vertrag stehen, wurden dort in den vergangenen zehn Jahren jeweils gefasst?
  9. Wie haben die österreichischen Vertreter bei diesen Beschlussfassungen abgestimmt?
  10. Nachdem Euratom eine eigene Gesellschaft darstellt, muss der Mitgliedsbeitrag speziell ausgewiesen werden. Wie hoch sind die Beiträge, die Österreich seit seinem Beitritt zur EU mit 1.1.1995 aufgrund seiner Mitgliedschaft bei Euratom pro Jahr zu leisten hatte (bitte gegliedert nach Jahr und gesamt)?