5324/J XXV. GP
Eingelangt am 08.06.2015
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Anfrage
des Abgeordneten Werner Neubauer
und weiterer Abgeordneter
an den Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft
betreffend die Geheimnisse um den Euroatom-Vertrag
Die seitens der EU verlautbarte Erklärung zu Sinn und Zweck des Euratom-Vertrags lautet folgendermaßen: Der Euratom-Vertrag, der ursprünglich geschaffen wurde, um die Forschungsprogramme der Staaten im Hinblick auf die friedliche Nutzung der Kernenergie zu koordinieren, trägt heute dazu bei, dass Wissen und Infrastrukturen gemeinsam genutzt und die im Bereich Kernenergie erforderlichen Finanzmittel gemeinsam bereitgestellt werden. Der Vertrag gewährleistet Versorgungssicherheit im Rahmen einer zentralen Überwachung.
Abgesehen davon, dass sich mittlerweile sämtliche im Nationalrat vertretenen Parteien aufgrund der damit verbundenen hohen Risiken für Mensch und Umwelt gegen die Energieerzeugung durch Kernkraft ausgesprochen haben, ist öffentlich sehr wenig über Arbeit und Funktionsweise in Zusammenhang mit den Inhalten dieses Vertrages bekannt. In welchen Gremien welche Entscheidungen getroffen werden oder welche österreichischen Vertreter in diesen Gremien sitzen und welche Entscheidungen sie mitgetragen oder abgelehnt haben - über diese Fragen und vor allem deren Antworten wird die Öffentlichkeit weitestgehend im Unklaren gelassen.
In diesem Zusammenhang richten die unterfertigten Abgeordneten an den Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft folgende
Anfrage